Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 43 (17.10.1853)
- Date
- 1853-10-17
- Page
- Seite 539 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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539 ZeiLungsrrachrichten. Deutschland. Aus ÄA^eettendurg, im Oktober. Nach den öffentlichen Blättern wird den Landständen ein Gesetzentwurf einer neuen Gemeindeordnung Vorgelegt, nach welcher zwar die Juden die Stadtverordneten wählen helfen, aber nicht gewählt werden dürfen. Hannover, im Oktober. lPrivatmitth.) Bei den jüngst hier staltgehablen Wahlen zu den städtischen Ehrenämtern wurde wiederum ein Jude, Herr Fellhändler M. Behrens zum DezirkSvorsteher gewählt, und ist derselbe, nachdem bereits früher Herr Banquier Ad. Meyer als solcher fungirt har, der zweite Jude, der dieses Amt hier bekleidet. Letzteres ist übrigens gegenwärtig auch von politischer Bedeutung, indem nach unseren Gesetzen polizeiliche Haussuchungen nur in Gegenwart dcS Bezirksvorstehers vorgenommen werden dürfen, und es diesem obliegt, die von dieser Maßregel Betroffenen vor etwaigen Uebergriffen von Seilen der Polizei zu schützen. Auch unter den zu Beisitzern bei dem Schöffengerichte Ausgelosten befinden fich dies Mal vier unsrer Glaubensgenossen, nämlich die Herren Banquier Adolph Meyer, genannter M. Behrens, Kommerzrath Simon und Banquier Heinrich Cohen. Kassel, 2. Oktober. Folgende Nachricht deS N. St. ist höchst bemerkenSwerrh: Zufolge einer Verordnung vom 29. Nov. 1S23 §. 31. und eines AuSfchreibenS des Staarsministeriums vom 30. Dez. 1828 durften ausländische Juden weder als Rabbiner, Lehrer oder Kirchendiener, noch sonst zu Gewerb- oder HanSdiensten angenommen werden. Dispensationen hiervon konnten allerdings in geeigneten Fällen ertheilt werden, jedoch war alsdann eine jährliche Abgabe von einigen Thalern, so lange der Aufenthalt dauerte, damit verbunden. Durch Ministerialbeschluß vom 1. Juni 1849 wurden diese Bestimmungen für aufgehoben erklärt, dagegen ward durch Beschluß deS Ministeriums deS Innern vom 29. Oktober 1852 dieser Ministerialbeschluß wieder ausdrücklich aufgehoben und bestimmt, daß das frühere Berhältniß fortbestehen solle. In Folge dessen find nunmehr die Juden, welche ausländische Handlungsdiener oder Lehrlinge von 1848 an ohne DiSpenS im Dienste gehabt haben, angehalten worden, die Dispensgelder von diesem Zeitpunkt an »gchzuzahlen. Frankfurt an» Main, 29. Sept. (Privatmitth.)*) Freude und Jubel ertönte heute in der Frommen Wohnungen, denn das von ihnen begonnene Werk — eine Unterrichtsschule und Synagoge zu gründen, in denen Vas alte jüdische Element vorherrsche — wurde mir Glück und Geschmack zu Ende gebracht, trotz allen herauf beschworenen Hindernissen, Anfeindungen und Verlaumdungen, die fich die alleinseligmachende Partei des Fortschritts erlaubte. So schmerzlich auch die Wahrnehmung ist, daß das historisch gewordene Unglück deS SekrengeisteS und Parteihasses, welche früher den politischen Staat der Juden zu Grunde richtete und später dem Judenthume eine Tochter zeugte, welche die Herrschaft über ihre Mutter gewann, nunmehr auch die Einheit und Eintracht deS innern Gemeindelebens zerstört, so muß dennoch jeder Freifinnige fich freuen, wenn irgendwo dem naturgemäßen Grundsatz Rechnung getragen wird : daß es Jedem erlaubt sei, auf seine Weise Gott zu verehren. Während wir von diesem Grundsätze bei dem Kampfe um unsre vorenthaltenen Menschenrechte Gebrauch machten, haben wir nicht selten gegen unsrre eigenen Religionsgenossen denselben verläugnet und die Majorität — sie mochte zu den Licht- oder Dunkelmännern gehören — hat immer die Minorität, wenn sie die Macht dazu hatte, zu knechten gesucht. Und sicherlich hat auch in keiner Gemeinde die allmächtige Majorität eine solche tyrannische Herrschaft über die Minorität ausgeübl, wie die hiesige. Und nun diese Macht gebrochen ist und die lebenskräftige Minorität sich ihr Recht erkämpfte, so ist nur zu bedauern, daß sie darum kämpfen mußte, und daß die Kinder Eines Hauses sich im Erbgut ihres Vaters feindlich begegnen, hassen und verfolgen, statt sich brüderlich und liebevoll die Hände zu reichen und einer dem andern beim Aufbau seines äußern Religionsgebäudes helfend zur Seite stehe; zu bedauern ist die natürlich unnatürliche Folge, daß bei der heute stattgefundenen festlichen Einweihung der Synagoge die geistlichen Träger aller Konfessionen — römisch- und deutschkatholische , evangelische und reformirte Geistliche — in friedlicher Eintracht neben einander saßen, der Rabbiner Stein aber vermißt werden mußte. *) Die grundsätzliche Unparteilichkeit unsers Blattes macht es uns zur Pflicht, diesen Artikel von Seiten eines Mitgliedes der „Religionsgcscllschaft" aufzunehmen, und bitten wir um gelegenllichc Fortsetzung. R e d a k r.