Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 42 (10.10.1853)
- Date
- 1853-10-10
- Page
- Seite 528 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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528 der Broschüre selbst anerkennen muß, im Jjob weiter unten noch von uns besprochen werden wird, und beweiset gerade dieser späte Ausdruck, wie fest der Lehrsatz vom Dualismus im Menschen und wie allgemein er angenommen war. Kann Jemand diesen Dualismus von Seele und Leib schon in 1. M. 2, 7. leugnen? Kann der Ausspruch „Gott schuf den Menschen in seinem Ebenbilde" anders als in Beziehung auf den Geist des Menschen auSgelegt werden, wie dies ebensowohl Jjob (32, 8.: „doch der Geist ist es in dem Menschen, des Allmächtigen Odem macht sie einsichtsvoll") thut, als es unsre Weisen thun, Berachot 10, 1.? Nein, wir brauchen nicht erst zu dem herrlichen Ausspruch Spr. Sal. 20, 27. Opa ''"NN bs wsn ans nrtsa n ->r) unsre Zuflucht zu nehmen, der „den Menschen heraussondert aus allen übrigen Geschöpfen der Erdenwelt, indem erstens er den seiner selbst bewußten Geist hat (zweite Hälfte des B.), der zweitens aus Gott selbst ('in nr) ist," (unser Bibelwerk Bd. HI. S. 435.); wir brauchen nicht bis zu den Psalmen zu gehen, um den großen Unterschied und die hohe Würde, welche die Schrift „zwischen unseren geistigen Lebensäußerungen und denen der niederen Thiere" macht und setzt, zu erweisen. Der Verf. sagte, das Judenthum sei „die aus der Schrift geschöpfte Lehre" — nun mag er mit sich fertig werden wie er will und kann — aber der Schrift infinuire er Karl Vogt's Radikalismus nicht! Schenkt er diesem mehr Glauben als der Schrift — desto schlimmer für ihn, aber nicht für uns! Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 27. September. Das Stück „politische Rechte" hat hier noch lange nicht auSgespielt. Abgesehen von Flugblättern ärgster Art, ist nun auch von einer Anzahl „Bürger" eine Reklamation beim Bundestag eingereicht worden, die sich namentlich auf die geringe Betheilung bei der Abstimmung stützt, welche also „stillschweigend" wider daS Gesetz gestimmt habe. Man ist nun neugierig, (aber auch weiter nichts,) wie die Antwort ausfallen werde. — Diese von einem Dr. Wenzel auSgearbeitete Reklamation ist nicht allein dem Bundestage übergeben worden, sondern jetzt auch gedruckt erschienen. ES scheint sich also auS dieser Geschichte wieder so ein Salm entwickeln zu wollen, wie der snno 1815 zu Frankfurt, den Jost ausführlich in seiner „neuen Geschichte der Israeliten" erzählt. Frankfurt am Main, 29. September. (V. Z.) ES hat sich nunmehr ein aus zwölf Mitgliedern der konservativen Partei bestehender „Reklamationsausschuß" gebildet, der eS sich zur Aufgabe macht, die bei der Bundesversammlung erhobene Reklamation gegen die vom Senate verfügte Verkündigung des auf die staatsbürgerlichen Rechte der Israeliten und der Landbewohner bezüglichen Gesetzentwurfes als eines organischen Gesetzes in geeigneter Weise zu betreiben und zu unterstützen. Es wird diese Angelegenheit erst nach Ablauf der Ferien der Bundeszentralbehörde von dieser in Behandlung genommen werden. Die Israeliten werden jenem Gesetzentwürfe gemäß an den in Mitte deS nächsten Monats erfolgenden Wahlen für einen neuen gesetzgebenden Körper Theil nehmen. — Heute Rachmittag hat die feierliche Einweihung der neuen Synagoge der „israelitischen Religionsgesellschaft" (der altgläubigen Gemeinde) stattgefunden. An der Feier betheiligten sich außer den beiden regirenden Herren Bürgermeistern, dem größern Theile der Mitglieder unserS Senats und den Geistlichen der beiden christlichen Konfessionen, sehr viele besonders Eingeladene aus allen Ständen. Die Festpredigt hielt der Rabbiner Hirsch. Wangen, 1. September. Die „Badische LandeSzeitung" bringt einen rühmenden Artikel über die israelitische Gemeinde dieses OrteS. Abgesehen von der schönen Synagoge, die dicht am Ufer des untern BodenseeS liegt, und dem erbaulichen Gottesdienst mit Sangchor, der darin auSgeübt wird, berichtet der Artikel über einen „Verein zur Ariedensstiftung" in der Gemeinde. ES heißt da: „§. 6 lautet: „Die Mitglieder des Vereins machen sich sowohl einzeln, als in der Gesammtheit verbindlich, zur Erhaltung und Beförderung, so wie zur Wiederherstellung deS Friedens und der Eintracht in der Synagogengemeinde Wangen alle in ihrem Wirkungskreise liegenden Kräfte aufzubieten." §.11 „Die Wirksamkeit deS Vereins soll sich auch auf Streitende oder Entzweite, welche einerseits der christlichen Konfession deS Ortes angehören, auödehnen, um wo möglich Prozesse und Eidschwüre zu verhüten, und die Eintracht in der Gesammtgemeinde zu erhalten."