Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 40 (26.9.1853)
- Date
- 1853-09-26
- Page
- Seite 509 (sequence 9)
- Language
- German
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509 Ganzen hat die frankfurter kühnere Griffe gemacht; wenn auch in einzelnen Fällen die unsrize weiter vorgeschritten ist. So ermangeln wir einer Orgel beim Gottesdienste. Mit einer solchen wird der Chvralgesang und der taktmäßige Vortrag der Gebctfiellen, die der Gemeinde zukommen, natürlich leichter zu leiten, feierlicher und gehobener. Jedoch möchte ich deshalb der Einführung einer solchen nicht das Wort reden. Erstens ist die Einfachheit und Kunstlosigkeit des israelitischen Gottesdienstes ein Kleinod, daS nicht hoch genug zu schätzen und nicht genug zu wahren ist. Der Apparat eines israelitischen Gottesdienstes ist gleich fertig. Zehn den KindeSjahren entwachsene Israeliten und ein Pentateuch, das ist Alles. Eine warme, lebhafte Betheiligung der Gemeinde am Gottesdienste ist der schönste Kirchenschmuck. Zweitens ist an eine durchgängige Einführung der Orgel in die Synagogen doch nicht zu denken. Die wenigsten jüdischen Gemeinden werden sich im Stande sehen, den Aufwand einer Orgel zu bestreiten. Die möglichste Gleichmäsfigkeit in allen Synagogen der Erde ist aber ein weit schönerer Gedanke, als die Gründe gewichtig find, die für eine Orgel sprechen. (S. Grundsatz 6.) Legen sich die vermögenderen Gemeinden, und das find in der Regel die städtischen, — Orgeln zu. so unterscheiden sich schon in einem und demselben Staate die Stadt- und Land» synagogen. Drittens erheben sich noch bei vielen Israeliten religiöse Bedenken gegen das Spielen eines musikalischen Instruments an Sabbat und Festtagen. Die Orgel aber von einem Christen spielen zu lassen, will sich auch nickt gut machen; indem es sonderbar aussehen muß, wenn eine jüdische gottesdienstliche Verrichtung von den Bekennern jeder andern Konfession, nur nicht von denen der jüdischen, versehen werden dürfte. Dieses Instrument, daS den Harmonieen der Tone dienen soll, könnte nicht anders eingeführt werden, als unter großen Disharmonien des gemeindlichen Friedens. Vor den todten metallenen Pfeifen würde manche lebensvolle, für das Heilige erglühte Brust, wenn auch nicht der hellste Kopf darauf säße, verstummen. Und daS Lob Gottes aus einer Menschenversammlung, wenn daS Drunter und Drüber auch eben keinen Ohrenschmauß bietet, steht doch höher, alS die mächtigsten und herrlichsten Töne aus tausend Pfeifen, deren Klappen die kunstgerechten Griffe eines Organisten öffnet und schließt. Insofern hat unsre GotteSdienstordnung dem Grundsätze 1 und 2 mehr Rechnung getragen. Eben so ist eS der Fall mit den Abkürzungen der cbräischen Gebete. So find in unsrer Gottesdienstordnung die Musaphim mir ihren Gebeten für die Rückkehr LeS Tempeldienstes und die Wiedereinführung der Opfer aller Art beibehalten, in Frankfurt aber abgestellt. DaS religiöse Bewußtsein eines großen TheilS der Israeliten hält aber noch so große Stücke auf diesen Theil deS Gottesdienstes, daß man ihnen mit der Abstellung desselben alle Lust und Freude an dem bleibenden Theile nehmen würde. Zudem hat es mit der Ungeeignetheit des Inhalts nicht so viel auf sich. Wir müssen selbst bei den rationellsten Gebeten die Figürlichkeit der Sprachform zu Hilfe nehmen. So wie wir von Gott sprechen, bewegen wir uns in lauter Antropomorphismen. Auch bei den Musaphim laßt sich an das geistige Jerusalem, an die geistige Erlösung, an den Tempel der Menschheit, an die Opfer und die Hingebung des Theuersten zum Dienste GotteS denken. Wenn die naiven Frommen aber wirklich noch einen ungeheuchelten Drang in sich fühlen, Ochsen, Schafe, Kälber in einem prächtigen Tempel von Holz und Stein darzubringen, was schadet daS? Der Zweck des Gottesdienstes ist die Rührung deS menschlichen HerzenS und die Richtung desselben zu Gott, dem Herrn. DaS Musaphgebet thut nun bei den b^eichneien Israeliten diese Wirkung. Können die, so sich zu den Gebildeten zählen, sich rühmen, ein Lied, ein deutsches Gebet, und sei es des erhabensten Inhaltes, und durch alle Siebe der Kritik gesiebt, zu besitzen, das jahraus jahrein alle Sabbat, Neumonds- und Festtage ohne Ermüdung die Herzen rühre und fessele? Ein Gebetstück des öffentlichen Gottesdienstes, und sei es dem denkenden, philosophischen Israeliten noch so läppisch und kindisch, das aber eine Gemeinde hat, die es mit Hingebung und mit Liebe hört oder spricht, ist doch tausendmal den glatt gefeilten, logisch geordneten und mit den erhabensten Wahrheiten erfüllten religiösen Betrachtungen vorzuziehen, deren Echo die Langeweile ist, oder die gar in leeren Räumen verhallt. — Im Talmud ist für die Begründung der Pflicht, i-nteo nriraur zu beten, angegeben: 1) ispn •p-rsn narr) mbsn „Das Gebet ist an die Stelle der Opfer getreten." 2) iN22 ''ran-, Nmb2Z „Das Gebet ist ein Erguß des Gemüths; es ist die Bitte um unsere Bedürfnisse." 3) mbsn ppn rrn« „Die Gebete sind von den Vätern verordnet," — In unsrer Zeit ist der zweite Grund am meisten in Geltung. DaS Gebet ist unserhalber da. Wir beten für alle möglichen Güter unsrer werihen Person, unsrer Kinder rc. rc. Einer für materiellere Güter, 40*