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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-09-26 · Heft 40 (26.9.1853) · p. Seite 504

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 40 (26.9.1853)
Date
1853-09-26
Page
Seite 504 (sequence 4)
Language
German
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504 so wäre auch Judenthum und Christenthum einerlei? Und da einmal der Vers, behauptet, jedes „philosophische System" könne in das Judenthum ausgenommen werden, warum soll nicht auch jede Kirche und jedes Religionsbekenntniß darin Platz finden, Alle zusammen in großer Gcmürhlichkeit.... Fürwahr, dem Herrn R. L. S. M. sind wir für diese Entdeckung sehr dankbar, noch dazu, da, wie es sich herausstellt, er selbst in der That Materialist ist. Es wäre fortan nichts bequemer als Jude zu sein, denn man brauchte — gar Nichts zu glauben, und wäre immer noch ein gläubiger Jude. Nein! mein Freund — das Judenthum beginnt damit zu „lehren", daß die Welt Schöpfung Gottes ist: ein Dogma; daß also Gott und Welt nicht identisch sind, Gott außer- und überweltlich ist: ein sehr bestimmtes Dogma; daß die Welt eine vollkommene Schöpfung GotteS ist, wieder ein Dogma; daß Gott den Menschen in seinem Ebenbilde geschaffen, gewiß ein Dogma (und doch das Dogma, auf welches der Mosaismus sein ganzes Sittengebäude gebaut: „du sollst dich heiligen, denn ich, der Ewige, bin heilig" —); daß Gott die Menschen richtet, ihnen Lohn und Strafe nach ihren Thaten zumißt, wahrlich! ein Dogma; daß Gott dem reuigen, zurückkehrenden Sünder verziebt, doch wohl ein Dogma; daß Gott die Vorsehung ist, und die Geschicke der Menschen ordnet, ein Dogma; daß der Mensch freien Willen hat, und die Wahl seiner Handlung ihm zusteht, eia Dogma..'., und so fort. Der Verf. sieht, wir haben ihm in einem Athemzuge eine Menge Dogmen zugerufen, die „das Judenrhum festgesetzt hat," und haben dabei nur schnell die Dogmen aufgezählt, die in der Schrift, die in den fünf Büchern Moscheh ganz obenauf liegen, wir haben eine Menge Dogmen noch ausgelassen, die vollständig schriftgemäß sind, aber in der Begründung etwas tiefer liegen. Wir haben ja dem Verf. nur die Tborheit seiner Behauptung zeigen wollen. Denn da der Verf. S. 15 sagt: „Judenthum ist die aus der heiligen Schrift geschöpfte Lehre," so har er uns einen Boden gegeben, auf dem wir mit ihm rechten können; und daß schon die eben aufgefühten Dogmen sich nicht mit „jedem philosophischen Systeme" und mit jeder andern positiven Religion und Kirche vertragen, ficht jedes Kind. Aber wir wollen es unS doch nicht so leicht machen, sondern die Frage und die vorliegende Broschüre etwas genauer aufs Korn nehmen.... Freilich, fällt unS ein, könnte die ganze Broschüre eine versteckte Ironie, eine plumpe Satyre sein.... Mag sein. Wir aber versetzen unS in die Seele der meisten Leser, welche mit „Frankfurt am Mainer Künsten und Erbärmlichkeiten" weder betraut find, noch zu thun haben wollen, und da ähnliche Ansichten, wie die Broschüre, sei cs im Ernst, sei eS im Scherz, sie entwickelt, oft genug gehört werden, müssen sie auch beachtet werden. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt, 13. September. Die am 5. und 6. stattgehabte Abstimmung über die Annahme deS Gesetzentwurfs, die Erweiterung der staatsbürgerlichen Rechte der Israeliten und Landbewohner betreffend, hat folgendes Endresultat geliefert: In der ersten Abtheilung (Gelehrte, Beamte rc.) stimmten mit ja 249 Bürger mit nein 17; in der zweiten Abtheilung (Handelsleute) mir ja 290, mit nein 6; in der dritten Abrheilung (Handwerker) mit ja 249, mit nein 47. Ueberhaupl gaben 858 Bürger ihre Erklärung zu Protokoll; von diesen stimmten für die Annahme deS Gesetzentwurfs 788, dagegen 70. Derselbe ist somit von der Bürgerschaft angenommen. In Folge dieser schwachen Betheiligung glaubte man eine Zeit lang, daß das Gesetz gar nicht publizirt werben würde. Dies geschah jedoch am 12., so daß es nunmehr Gesetzeskraft hat. Hamburg, 15. September. (Privatmitth.) Ich finde mich genölhigl, dem lächerlichen Artikel auS der Weferzeilung zu begegnen, den diese Zeitung zu meinem Bedauern in Nr. 38 ausgenommen hat. Es lst daran nichts wahr, als daß Herr vr. zur. Rießer nach Ablauf seiner Zeit ordnungsmäßig auS dem Vorstand unsrer deutsch-israelitischen Gemeinde ausgetreten und Herr Dr. jur. Wolffson dafür erwählt worden ist, und zwar allerdings durch das Vorsteherkollegium selbst, welchem man das Privilegium odiosum der Selbsterganzung noch immer nicht hat abnehmen können, weil eS bisher nicht hat gelingen wollen bei über 1600 steuernden Gemeindegliedern eine neue praktikable Gemeinbeordnung auSzudenken. Ein Gesuch, diese Wahl nicht zu bestätigen, ist auch an den Senat gerichtet worden, aber nicht von den Orthodoxen, sondern von 196 Personen (von denen

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