Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 39 (19.9.1853)
- Date
- 1853-09-19
- Page
- Seite 498 (sequence 12)
- Language
- German
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498 rauf Alles bis auf die 711:227:2; 's und pipa iPrpN beibehalten und gesprochen wird. Es folgt nun p22 22iti2, dann die Psalmen 19, 135, 136, 33, 145, 148 und 150. 212 *p2'i und 11220 werden übergangen. 71212: wird in deutscher Sprache vorgetragen. Darauf folgen fämmtlichc Gebete des 2122 unverkürzt bis zu den 711222 22D. Diele dieser Gebete werden gegen den gewöhnlichen Synagogenritus zwischen dem Vorbeter und der Gemeinde in recht ansprechender Sangweise rezitirt. So 22 *|2TO, 7120 2128t b8tb, 2-ar’T naet. Die 711222 2212 werden wieder gleich vom Vorbeter laut gesprochen. Die Worte -jb i:n:s 2^212 und die Amens auf a^NO 2222 werken, wie nach unsrer Liturgie, von der Gemeinde gesprochen. Die Stelle i:->nbrt 'n mn: «bi bis bfctaw’b ■o ^22 fällt aus. Das Ausheben der Tora erfolgt nun unter dem Gesänge "paa ^2, gegen den ftühern frankfurter 5:2:2 212:2 •’ppi u. s. w. Das Vorlesen der Tora geschieht nach dem dreijährigen Zyklus. Der Vortrag derselben ist deklamatorisch. Die herkömmlichen, geschmacklosen Modulationen find abgcstellt. Der Vorbeter Geiger spricht dieselbe mit Ausdruck, großer Präzifion und Sachkenntniß. Nach Beendigung der Vorlesung erfolgt ein ^22D 23 für alle Aufgerufenen. Die N222N wird vom Rabbiner in deutscher Sprache vorgelesen und nach einer andern Auswahl, als die in den Synagogen üblich gewesene. An Sabbaten, an welchen nicht gepredigt wird, reiht fich an die Haftora ein Vortrag des Rabbinen, der die Erklärung derselben, oder des Wochenabschnitts zum Gegenstände hat. Während des Akts der Vorlesung der Tora und der Haftora wendet der Vorbeter sein Angeficht der Gemeinde zu. — Das Musafgcbet beginnt wieder der Vorbeter laut, überläßt aber die Stellen, die die Opfer berühren, der stillen -Andacht pnabaa1220"’ bis rr«N22 iiaaab 227 wird vom Chore in eigener Melodie gesungen. Es folgt dann das 2P2p und ir'Pibao *pfit. Letzteres abwechselnd zwischen Vorbetcr und Gemeinde gesungen, dann das Schluß-&i-,p und endlich ein deutsches Gebet und ein deutscher Gesang. Aus diesen Details ist zu ersehen, daß die Reformen hauptsächlich bestehen: 1) in dem Gebrauche der Orgel, 2) in der Mitwirkung eines Chores, 3) in der Verkürzung der ebr. Gebete aj durch Auslassung der benannten Gebetstellen, d) durch die Abschaffung des leisen 2'2'Ä, c) durch die Einführung des dreijährigen Zyklus beim Toralesen, 4) in der Einführung deutscher Gebete und Gesänge, 2) solcher, die neu hinzugekommen, b) solcher, die Uebersetzungen ausgelassener ebr. Gebetstücke find, 5) in Ordnung überhaupt. Die Grundsätze, die nachdem bei der Einführung der dortigen Gottesdienstordnung geleitet zu haben scheinen, find: 1. Berücksichtigung des Bestehenden in sehr ausgedehntem Maße. Was hilft auch ein idealer Gottesdienst ohne Besucher? Es ist aber Thatsache, daß die eifrigen und beharrlichsten Go:tesdienstbesucher an dem Hergebrachten hangen. Mit jeder Neuerung, so religiös gerechtfertigt fie auch sein möge, flieht eine Anzahl Gottesdienstbesucher die Stätte der Neuerung. Diejenigen aber, nach deren Willen und auf deren Drängen die Neuerungen inS Leben gerufen wurden, ziehen fich in der Regel zurück, und lassen fie im Stiche, wenn fie sich einige Zeit an ihrer Schöpftmg erquickt haben. Es ist das alte, wilde, aber lebendige Brausen der alten Iudenschule bei weitem nicht so widerwärtig, als die Oede der verjüngten Synagoge mit ihren zwirnsfadenstimmigen Chören. 2. Es soll das Neue und Bessere herangezogen werden, aber klug und bescheiden. Die obige Rücksicht auf daS Bestehende und die angegebenen bitteren Erfahrungen mit den Neuerungen, sollen jedoch den Hinzutritt des Bessern nicht ausschließen. Die Reform deS EynagogcngotteSdiensteS ist zu einer unabweisbaren Nothwendigkeil geworden. Und die Verödung der Synagogen im Verhältniß gegen früher zeigt fich auch da, wo die Neuerung ihren Fuß noch nicht hingesetzt. Nachdem dem Herkömmlichen und dessen Anhängern ihr Recht widerfahren, muß auch der Gegenwart und der Zukunft Raum geschafft werden. Man ist dem Alten und den Alten schuldig, daß man ihnen daS Wesentlichste lasse, was ihnen gehött, aber nicht auch, daß man Dasjenige fern halte, was ihnen kein Bedürfniß ist. Jedem das Seine. — Die Neuerungen sollen aber klug und bescheiden herantteten. Man hat mancher Orten nagelneue Liturgien auf radikal rafirtem Boden gepflanzt. Sie grünten und putzten wie die Maien am Pfiingsttage. Bald aber welken fie ttaurig. Man thut besser, einen Wildling durch ein Reis zu veredeln, als einen fertigen Baum einer andern Zone mit Blüthen und Früchten zu verpflanzen.