Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 39 (19.9.1853)
- Date
- 1853-09-19
- Page
- Seite 499 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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499 3. Dic Bedingung einer jeden gottesdienst- . lichen Reform ist Abkürzung der bisherigen Liturgie. Ein Gottesdienst, der das ganze Gebiet deS Tno, des -mrra, des Buchs, des des „dicken Tfilla" respektirt, verträgt wegen seiner Lange keinen Ehorgesang, keine Predigt, kein deutsches Gebet, ja, keine Ordnung. Ehe von Verbesserung und Hebung deS israelitischen Gottesdienstes die Rede sein kann, muß die Art an den Urwald des alten Synagogengottesdienstcs zur Lichtung gelegt werden. 4) Die Abkürzungen finden Statt an den Gebetstücken, die rituell keinen integerirenden Bestandtheil des öffentlichen Gottesdienstesausmachen, und somit der Privatandacht zum Nachholen überlassen werden können, und an solchen, die ihres Inhaltes wegen anstößig erscheinen. 5) Die Neuerungen, soweit sie den ebr. Theil berühren, erstrecken sich auf Ab kürzungen und auf den Vortrag, die Zusätze kommen nur dem deutschen Elemente zu gut. Die etwa hinzukommenden ebr. Gebete, so schön und erhebend sie auch wären, würden weder dem Bedürfnisse der Alten, noch dem der Neuen entsprechen. 6) Keine Ortssynagogc darf vergessen, daß sie Tausende von Schwestern auf der ganzen Erde hat, und daß sie sich nie so umgestalten darf, daß sie deren Typus verliere. lFortsetzung folgt.) Bemerkungen. Den geehrten Korrespondenten müssen wir wiederholt bemerken, daß wir Berichte über einzelne Predigten oder Konfirmationen nicht aufnehmcn können, da dieselben sonst Legion würden. Die Redaktion. Anzeigen. Zum 1. Oktober finden zu Berlin, Unterwasser Nr. 9s, noch zwei israelitische Pensionäre Aufnahme bei Lehmann, Prediger und Lehrer an verschiedenen höheren Schulen. Mit dem 1. November d. I. soll in Strelitz in Mecklenburg die Stelle eines Schächters, KantorS und Religionslehrers besetzt werden. Gehalt 150 Thlr. pr. Crt. ohne den Ertrag der der sich auf circa 100 Thlr. beläuft. Reflektanten die unverheirathet und fähig find, einen Chor zu leiten, wollen fich unter Anschluß ihrer Zeugnisse in frankirten Briefen wenden an den Vorstaud der jüdischen Gemeinde in Strelitz in Mecklenburg. Im September 1853. Für eine Provinzialstadt oder auf das Land kann einen mit sehr guten Zeugnissen versehenen jüdischen Hauslehrer Nachweisen der Rabbinats-Affeffor Rosensteill in Berlin, Heudereutergaffe Nr. 4 und 5. In einer Stadt in der deutschen Schweiz kann in einem Ouincaillcriegeschäft en gros ein Lehrling (Jsraelite), der eine gute Schule genossen, sogleich unter annehmbaren Bedingungen eintreten. — Reflektirende wollen ihre Anmeldungen franko an die Redaktion d. Bl. adresfiren. Die Stelle eines RelizionSlehrerS, VorbeterS und Schächters in hiefiger Gemeinde ist zum 1. November d. I. vakant. Hierauf Reflektirende wollen fich persönlich oder in frankirten Briefen melden beim Vorstand der israelitischen Gemeinde. P. Wolfs. Goldberg in Mecklenb.-Schwerin, im Sept. 1853. Ein junger Mann, verheirathet aber ohne Familie, sucht bei einer kleinen Gemeinde als Schächter und f7n angestellt zu werden. Hierauf Reflektirende werden ergebenst gebeten fich in frankirten Briefen an die Buchhandlung von Joseph Graveur in Neisse zu wenden. Die israelitische Lehr- und Erziehungsanstalt von N. Frank in Düsseldorf empfiehlt fich zur Aufnahme von Zöglingen. Die Hauptunterrichtsgegenstände find: Religion, Hebräisch, Deutsch, Franzöfisch, Englisch, Rechnen, Geschichte, Geographie, Naturkunde, Schönschreiben, Zeichnen, Singen. — Die Umgangssprache ist großentheils die französische. — Nähres im Prospekrus, welcher direkt oder durch die Redaktion d. Bl. zu beziehen ist. Auch werden Auskunft zu ertheilen die Güte haben die Herren vr. Joel, Rabbiner zu Düsseldorf, L. Bodenheim er, Oberrabbiner zu Krefeld, vr. Auerbach, Oberrabbiner zu Bonn. (ES werden auch Solche ausgenommen, welche eine andere der hiefigen höheren Lehranstalten oder die Malrrakademie besuchen sollen.)