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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-09-19 · Heft 39 (19.9.1853) · p. Seite 493

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 39 (19.9.1853)
Date
1853-09-19
Page
Seite 493 (sequence 7)
Language
German
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493 fallen, daß ich die Einführung eines SonntagsgotteSdiensteS beabsichtige; denn er hätte erfahren, daß ich schon zu der Zeit, als ich wegen Abhaltung einer Probepredigt mich hier befand, nicht bloS an einem Sonntag hier predigte (was darum nothwendig war, weil der größte Theil der Wähler an einem Festtage nicht hierher kommen konnte), sondern obgleich ich nicht dazu aufgefordert war, und obgleich alle übrigen Bewerber bis auf den zuletzt aufgetretenen, nur Einmal hier predigten, auch ncs ro rra® in der hiesigen Synagoge einen Vortrag hielt, einzig und allein darum, um gleich bei meinem ersten Auftreten dahier die Richtung erkennen zu lassen, welcher ich angehöre, und um zu zeigen, daß ich die Predigt am Sonntag nur als eine aus lokalen Verhältnissen entspringende Nothwendigkeit betrachte, um derentwillen der an Festtagen üblichen religiösen Belehrung kein Eintrag geschehen darf. Derselben Gesinnung getreu, habe ich auch, obgleich ich am 18. d. M. meine Antrittspredigt hielt, an dem zwei Tage darauf folgenden iLn: ress einen Vortrag hier gehalten, und beabsichtige auch für die Zukunft außer den Vorträgen, welche an einem Sonntag (aber durchaus nicht jeden Sonntag) hier abzuhalren mir mein Beruf gebietet, so Gott will, auch an Sabbaten und anderen Festtagen in der hiesigen Synagoge Predigten zu halten. Aus dem Gesagten geht wohl zur Genüge hervor, daß weder.,.eine Art" noch ,,eine Abart eines sogenannten Sonntagsgottesdienstes" eristirt, und daß die Predigten, welche an einem Sonntag hier abgehalten werben, eben so wenig von „radikalreformistischen Grundsätzen" als von „materiellen Rücksichten" hervorgerufen find, sondern einzig und allein daS religiöse Motiv haben, allen Rabbinatsangehörigen daS Anhören religiöser Vorträge möglich zu machen. Es stehen jene Predigten auch mit den am Samstag hier stattfindenden Wochenmärkten nicht im geringsten Zusammenhänge, und wenn auch, wie ich hoffe, eS mir unter göttlichem Beistände im Vereine mit dem löblichen Vorstande der hiesigen Kultusgemeinde gelingen wird, bei den betreffenden Behörden eine Verlegung jener Wochenmarkte auf einen andern Tag zu bewirken, so wird eS doch erforderlich sein, daß an einem Sonntage hier Predigten gehalten werden, was unter den obwaltenden Verhältnissen von jedem, der in fraglicher Sache ein richtiges Urtheil fällen kann, und ein unbefangenes Urtheil fällen will, nicht nur nicht getadelt, sondern sogar gebilligt werden wird. Dr. Gugenheimer, Kreisrabbiner. Niederlande. Magdeburg, im September. Wir hatten eigentlich vor, das neue niederländische Religionsgesetz mitzutheilen. Bei näherer Erwägung aber fanden wir, daß mit Ausnahme des Art. 1., der bereits in Nr. 37 gegeben worden, die Bestimmungen dieses Gesetzes uns Juden wenig berühren. Von jeher waren wir zuftieden, wenn der Staat uns gehen ließ, wie wir wollen, aber von der Synagoge wurde nie der Staat auch nur in Anspruch genommen, viel weniger gefährdet. In der jüngsten Zeit sind mit staatlicher Erlaubniß mehrere deutsche Rabbinen in Holland installirt worden, so daß der Art. 2. uns nicht besorgt macht. Titel, außer dem unschuldigen „Rabbi" Lehrer und „Chacham" Weiser, der höchstens zum „Oberrabbiner" erweitert wird, selbst wo kein „Unterrabbiner" vorhanden ist, haben wir nicht (Art. 3.), und so weiter beengen die Bestimmungen deS Gesetzes uns nicht im Geringsten. Die ganze Eristenz des Gesetzes berührt unS gar nicht. Ist dies kein Vorzug der Synagoge? Die Zahl der Bekenner macht es bei einer Kirche nie aus, um den Staat sehr belästigen zu können! Großbritanien. London, im September. Ein eigenes Verhängniß hat daS ganze yn rva der portugiesischen Gemeinde binnen Jahresfrist hingerafft. In Nr. 23 d. Ztg. im vorigen Jahre schildert ein Korrespondent noch die Dajanim Meldola, Halifa und Belais, am 22. v. M. ist der letzte dieser drei Gelehrten gestorben. Ueber die Lebensschicksale und Schriften deS R. Abr-Bela!S, der ehemals Schatzmeister deS Bey von Tunis war, enthält die angeführte Nr. 23 Anziehendes und Ausführliches. Palästina. Jerusalem, 13. August. (Privatmilth.) Die jetzige Krisis der Türkei und ihre Folge, der aufgeregte Fanatismus der Mahomedaner, fängt bei unS an sehr fühlbar zu werden. Die Muselmänner sagen

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