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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-09-19 · Heft 39 (19.9.1853) · p. Seite 492

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 39 (19.9.1853)
Date
1853-09-19
Page
Seite 492 (sequence 6)
Language
German
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492 Tesche», 28. August. (Entgegnung.) In Nr. 32 d. Bl. befindet fich eine die hiesigen '.Gemeindeverhältnisse betreffende Privatmittheilung, auf die ich Einiges zu erwiedern mich verpflichtet Halle, wobei ich aber sogleich bemerken muß, daß ich nur auf jene Punkte des Artikels entgegnen werde, welche den hiesigen KultuS in ein schiefes Licht zu stellen geeignet sind. Es ist in jenem Artikel gesagt, daß in der Hiesigen israelitischen Gemeinde „eine Art oder besser Abart eines sogenannten Sonntagsgottesdienstes eingeführt" sei; wahrlich! eine schwere Anklage, eine Beschuldigung, die daS Ansehen und den Charakter einer Gemeinde, welche auf den Namen einer jüdischen Anspruch macht, tief herabsetzen muß. Indessen scheint der Herr Einsender nicht recht genau zu wissen, was unter einem Sonntagsgottesdienste im gewöhnlichen Sinne des Wortes eigentlich zu verstehen ist; denn die ganze Einrichtung, gegen welche seine Schmähungen gerichtet find, ist folgende: Die hiesige israelitische KultuSgemeinde besteht auS ungefähr 180 Familien, von denen kaum ein Fünftel hier in Tefchen fich befindet; die übrigen RabbinatSangehörigen, welche zu fämmtlichen Kultusabgaben kontribuiren, wohnen zerstreut im teschener Kreise, in einer Entfernung von einer halben Stunde bis zu einigen Meilen, und können daher wegen “no'K ■pcinn an den Sabbaten nicht die hiesige Synagoge besuchen. Da sie, wie erwähnt, zerstreut wohnen, bilden sie natürlich nicht einmal Filialgemeinden, weshalb auch bisher an keinem andern Orte des Bezirks als in Tefchen Predigten gehalten werden konnten. Es versammeln sich jene Landbewohner zur Verrichtung ihrer Andacht nur, soweit eS möglich ist in sogenannten B'E'CTa, und sie besuchen an keinen anderen Festtagen als den die hiesige Synagoge, zu welchem Behufe sie mit ihren Frauen und Kindern schon vor dem Beginne der Feste sich hier einfinden. Würde nun hier außer an jenen Festen nur an den Sabbaten gepredigt, so wären 4 Fünftel der Gemeinde von dem Anhören religiöser Vorträge während des ganzen Jahres ausgeschlossen. Damit dies nicht der Fall fei, muß natürlich öfters auch an einem Wochentage, d. h. zu einer Zeit gepredigt werden, in der die Landbewohner, ohne ein religiöses Verbot zu verletzen, hierher kommen können; wer kann aber irgend ein Unrecht darin finden, daß zur Abhaltung dieser Predigten, mit denen bloS daS Minchagebot, nicht einmal irgend ein Lied, verbunden wird, der Sonntag gewählt wurde, da dies einzig und allein darum geschah, um die israelitischen Landbewohner, die sich größtenrheilS mit Oekonomie befassen, und wegen der christlichen Dienstleute ohnehin nur fünf Arbeitstage haben, nicht an noch einem Tage ihren Arbeiten zu entziehen? Sollte eS etwa am Sonntag weniger als an einem andern Tage erlaubt sein, sich mit GotteS Wort zu beschäftigen? Ist eS nicht bekannt, daß auch in den früheren Zeilen von a^iam, welche im wahren Sinne des Wortes orlhodor waren, am Sonntag Vorträge gehalten wurden, denen Rabbiner, die sowohl rücksichtlich ihrer Frömmigkeit als ihrer Gelehrsamkeit als Koryphäen galten, nicht bloS die Zustimmung erlheilten, sondern zuweilen persönlich beiwohnten? Oder wird Jemand es als radelnswerrh finden, wenn, waS in unseren Tagen noch manchmal geschieht, ein Rabbiner eine Kasualrede, die nicht am Sabbat gehalten werden kann, und an keinen bestimmten Tag gebunden ist, wie z. B. einen “rson, an einem Sonntag hält, weil an diesem Tage ohnehin ein großer Theil der Gemeinde seinen gewöhnlichen Beschäftigungen entsagen muß. Mit einem solchen nasn wird gewöhnlich, wie hier mir den Predigten, die Verrichtung des Minchagebeles verbunden; wird es nun irgend Jemand bei- -fallen, einen solchen Gottesdienst einen „SonntagSgolles dienst" zu nennen? Es ist dieö wohl ein an einem Sonntage abgehaltener Gottesdienst, aber zwischen diesen beiden Begriffen ist noch eine sehr große Kluft. Ferner wird wohl Jeder zugeben, daß nur da von einem Sonntagsgoreesdienste un üblichen Sinne des Wortes die Rede sein kann, wo jeden Sonntag ein von dem täglichen fich unterscheidender Gottesdienst gehalten wird; dies scheint sogar der Herr Einsender zu sühlen; um nun diese Lücke im Begriffe eines Sonnragsgottesdienste auszusüllen, und einen solchen tout ä prix der hiesigen Gemeinde aufzubürden, sagt er: „Wahrscheinlich wird jetzt der Neuangestellle um die Liebe, der teschner Lanvleute mehr zu fesseln alle Sonntage predigen." Hätte der Korrespondent in Bezug aus mich einige Erkundigung aus sichererQuelle eingezogen (was ihm doch gewiß sehr leicht gewesen wäre) und hätte er die über mich erhaltenen Nachrichten berücksichtigt: so wäre er wohl schwerlich auf den Gedanken ver-

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