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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-09-19 · Heft 39 (19.9.1853) · p. Seite 491

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 39 (19.9.1853)
Date
1853-09-19
Page
Seite 491 (sequence 5)
Language
German
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491 Beschwerde ist mir, wenn ich nicht irre, genau bekannt, oder der mir bekannte Fall ist mit gleicher Bercchrigung hier anzusühren. Er betrifft einen Mann, der sich der vollsten Achtung deS Kreises erfreut, in welchem sein Grundbesitz gelegen ist und der in letzter Zeit seiner Erfahrung und Arbeitskraft wegen vielfach mit Kreisangelegenheilen betraut wurde und sich derselben mit Eifer annahm; derselbe wird sich bei dem Ministerialerlass, deffen Inhalt ihm nicht unerwartet kommt, nicht beruhigen, sondern die ganze Angelegenheit vor die Kammern bringen und diesen lediglich die Entscheidung darüber anheimstellen, ob in der Ausschließung jüdischer Rittergutsbesitzer von den Kreistagen ein Widerspruch mit dem Art. 12 der Verfassung liegt, oder nicht. Posen, 5. September. lPrivatmitth.) Zn keiner Stadt in der Provinz sieht eS wohl trauriger mit dem jüdischen Schulwesen aus, als hier. Während es in Ltffa und Rawicz sechsklassige Schulen giebt, ist in der großen Stadl Posen, die so sehr von jüdischen Familien bevölkert ist, bloö eine einzige Freischule vorhanden, an welcher 3 Lehrer wirken. Die meisten Eltern sehen sich daher gezwungen, ihre Kinder in die Privatschulen zu schicken, und darf es uns gar nicht wundern, wenn wir alle chrtstlichen Schulen von jüdischen Kindern überfüllt sehen. Ja selbst in denjenigen ist die jüdische Kinderzahl überwiegend, in denen die Leistungen unbedeutend sind, und woselbst man ihnen den langgehegten Haß offen kund giebt. So bestehr an hiesiger Louisenschule ein Gesetz, nach welchem jährlich blos vier Jüdinnen ausgenommen werten dürfen, und die Aufnahme wird von den Eltern als eine besondere Gunst angesehen. Kein Wort der Religion wird den Kindern mehr ins Herz gestreut, und müssen also die Grundpfeiler des Judenthums immer mehr zusammenbrechen. Die vielen jüdischen Privatschulen sind im Verfall, da die Kinder hier lieber in christliche als in jüdische Schulen geschickt werden. Nur zwei, und zwar die Feilchenfeldssche Töchterschule und die israelitische Bürgerschule, haben sich einer ziemlichen Gunst zu erfreuen. Erstere würde bei schönerer Lokalität und bei recht tüchtigen Lehrkräften sehr sioriren, da der Mangel einer höhern Töchterschule, verbunden mit einem Erziehungsinstitute, sich immer mehr herausstellt. Letztere erfreu: sich jetzt einer schönen Blüthe. Der Direktor, Herr Budwig, scheut keine Opfer, um seine Schule den Anforderungen immer entsprechender zu machen. Es wirken an derselben 6 Lehrer, deren eiftigcS Bestreben dahin gerichtet ist, die Kinder von ihrem Standpunkte aus auf eine immer höhere Stufe der Bildung zu führen. Außer den Elementargegenständen werden noch fünf Sprachen gelehrt: Hebräisch, Deutsch, Französisch, Latein, Polnisch, damit die Kinder der ersten Klasse gut in die Quarta eines Gymnasiums oder Realschule übergehen könnet;. Es ist also durch dieses Institut einem längst gefühlten Bedürfnisse abgeholsen, und die Knaben brauchen nicht mehr die christlichen Schulen zu besuchen. DaS hiesige Seminar ist wiederum den Juden geschlossen worden. Der Grund der Regierung ist folgender: „die jüdischen Hospitanten können, da sie der polnischen Sprache nicht mächtig sind, und auch keine Gelegenheit haben, sich im Praktischen zu vervollkommnen, vom Seminar keinen Nutzen ziehen, und deshalb muß ihnen der Zutritt verweigert werden!^ — Die vielen Jünglinge, die sonst beim Beginne des Kursus hier zusammengeschaart waren, sind verschwunden, und sieht man keinen einzigen Schulamlskandikaten mehr. Mangel an jüdischen Lehrern stellt sich schon jetzt heraus, wie wird es aber mir euch, ihr jüdischen Schulen, später auSsehen?'. Die Rabbinalsstelle in Kosten soll durch den Herrn Dr. Cassel besetzt werden, einem Manne, der mit der theologischen auch viel ralmudische Bildung vereinigt. Oesterreichischer Kaiserstaat. ZVren, im September. Jüngst hat der höchste raiserl. Gerichtshof die wichtige Entscheidung getroffen, bei Gelegenheit eines Güterkaufs durch einen Juden, daß durch die Aufhebung der Verfassung, welche die früher gültigen Ausnahmegesetze, die Juden betreffend, aufgehoben Hane, diese nicht wieder in ihre Giltigkeit eingesetzt seien, sondern so lange ausgehoben bleiben, als sie nicht wieder spezialiter von höchster Stelle aus für ungültig erklärt worden sind. (Wie anders als in Preußen, wo trotz der noch giltigen Verfassung, die erpreß die entgegengesetzten Bestimmungen aufhebt, die früheren Ausnahmegesetze gegen die Juden als in Kraft bestehend aufrecht erhalten werden!)

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