Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 38 (12.9.1853)
- Date
- 1853-09-12
- Page
- Seite 474 (sequence 2)
- Language
- German
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474 gionSbekenntnisses sind fortan die öffentlichen Aemter nach Maßgabe deS §. 4. dieses organischen Gesetzes zugänglich. §. 4. Die öffentlichen Aemter sind für alle eingebornen Staatsbürger, so wie für alle Diejenigen, welche seit 10 Jahren im hiesigen Staatsbürgerrecht stehen und während dieser Zeit ununterbrochen ihren Wohnsitz in hiesiger Stadt oder deren Gebiet gehabt haben, unter den nachfolgenden näheren Bestimmungen zugänglich: 1) Wählbar in den Senat und die ständige Bürgcrrepräsentation sind nur frankfurter Bürger christlichen Religionsbekenntnisses. 2) Wählbar zu Richterstellen sind nur christliche Bürger der Stadt und der Landgemeinden. 3) Bei Behörden, deren Wirkungskreis christliche Kirchen, Schulen und Stiftungen betrifft, können Israeliten als Beamre nicht angestellt werden. 4) Bei Behörden, deren Wirkungskreis die Verwaltung des Vermögens städtischer Gemeinden betrifft, oder deren Wirkungskreis aus die Stadt und deren Bewohner beschränkt ist, können Bürger der Landgemeinden als Beamte nicht angestellt werden. Bad Homburg, im August. Die diesjährige Stadtrathswahl hat wiederum den glänzendsten Beweis geliefert, daß auch in hiesiger Stadt die Israeliten gleichen Rang und gleiche Würde mit ihren christlichen Mitbürgern genießen, und daß an ihnen Fähigkeiten und Kenntnisse geachtet und gewürdigt und nicht übersehen werden. — Der schon im Jahre 1848 wegen seines scharfen Geistes und seiner tiefen Einsicht in allen religiösen und bürgerlichen Lebensverhältnissen, von einer großen Majorität zum Stadt- und später sogar zum Bezirksrath und zum Landlagsabgeordneten gewählte Kallmann L. Rothschild dahier, welcher seither diese sämmtlichen Aemter mir großer Pünktlichkeit zur Zufriedenheit seiner Wähler und besonders zur Ehre des Judenthums bekleidete, wurde nämlich auch dieses Jahr ebenfalls wieder auf 6 Jahre gewählt, waS um so mehr Aufmerksamkeit verdient, da derselbe fast von allen Stadträthen die größte Majorität und zwar durch Nichtisraeliten erhalten hatte, weil die Stadt selbst 36 Wähler wählte und unter diesen nur 4 Juden waren. Aus dem Großherzogthum Weimar, 26. August. (N. M.) Unser Großherzogthum gehört jetzt zu den wenigen deutschen Ländern, in welchen die rechtliche Gleichstellung der Juden zur vollen Wahrheit geworden, und ist die Regierung auch bestrebt, dieses in jeder Hinsicht zu bekunden. So ward jüngst hier eine Deputation von Eisenach, welche um die Aufrechthaltung des früheren Privilegiums, wonach nur eine gewisse Anzahl jüdischer Kaufleute daselbst wohnen durften, petitionirte, sehr ungnädig in Weimar ausgenommen, und der (kürzlich verstorbene) Großherzog gab dem die Deputation begleitenden Geistlichen geradezu sein Mißfallen darüber zu erkennen, daß er als Prediger christlicher Liebe sich dazu hergebe, eine Maßregel der Intoleranz zu bevorworten. Seit jener Zeit soll das Ansehen jenes Geistlichen bei Hof dergestalt gelitten haben, daß der jetzige Großherzog es nicht über sich gewinnen konnte, während seines jüngsten längern Aufenthaltes bei Eisenach die Predigten dieses Geistlichen zu hören. — Nicht minder ist eS anzuerkennen, daß unser Ministerium alle aus patriotischen Anlässen hervorgehenden Anordnungen, wie z. B. jüngsthin die Gebete beim Regierungsjubiläum, den Trauergottesdienst für den Großherzog rc. eben so an die Beamten der Synagoge als an die der Kirche erläßt. — Der selbstständigen Stellung der Synagogen ist eS endlich zu verdanken, daß mit dem Emanzipationsgesetz die bis dahin fruchtlos gebliebenen Bitten deS Landrabbiners und der Gemeinden um Aufhebung des durch die Judenordnung von 1823 geradezu anbefohlenen völligen deutschen Gottesdienstes allsobald von Erfolg waren, und der Gottesdienst in den jüdischen Gemeinden des Großherzogthums nunmehr in einer sowohl dem Fortschritt der Zeit, als dem Bedürfniß jener, vollkommen entsprechenden Weise abgehalten wird, dergestalt, daß seitdem alle Gemeindeglieder sich an demselben betheiligen. — Ueber die spezielle Einrichtung desselben vielleicht nächstens. Hamburg, 16. August. Das Vorsteherkollegium der hiesigen jüdischen Gemeinde (der zahlreichsten in Deutschland) ergänzt sich, gleich dem Hamburger Senate, von jeher selbst, und zwar dergestalt, daß die orthodoxen wie die neologischen Ansichten darin vertreten sind. l)r. Risser, der bekannte Vice- Präsident deS frankfurter Parlaments, saß bisher gleichfalls in demselben, trat aber kürzlich plötzlich auS, wodurch eine' Ergänzungswahl nöthig wurde.