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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-09-05 · Heft 37 (5.9.1853) · p. Seite 469

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 37 (5.9.1853)
Date
1853-09-05
Page
Seite 469 (sequence 11)
Language
German
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469 keine Allegorie geben. Wir verweisen auch hierüber auf die Israel. Bibel. Wir empfehlen noch einmal daS Werk den Bibelfreunden und überhaupt allen Gebildeten. Der Verf. hat mit großem Fleiße, kritischem Scharfsinn, reinem Geschmacke, humaner Gesinnung und mit Benützung und Anführung der reichen Literatur über diese Gegenstände gearbeitet. Wir werden bei Beurtheilung des Wunderbar'schen Werkes noch öfter auf ihn zurückkommen. vr. mell. Philippson. (Fortsetzung folgt.) Korrespondenz. Die Gemeinde Glogau. Glogau, im August. Wie nirgends, so hat sich auch in unserer Gemeinde der Einfluß der Zeit in Beziehung aus den Kultus nicht ganz abwchrcu lasten und ist besonders in den letzten Jahren Vieles geschehen, was unferm Gottesdienste eine größere Weihe und Würde verleiht. Nachdem nämlich unser früherer Oberlehrer, Herr Arnheim, zum Rabbiner gewählt und unsere Synagoge im Innern renovirt worden war, wurde eine Synagogcuordnung entworfen und Chorgesang eingeführt, wodurch einem allgemein gefühlten Bcdürfniste entsprochen ward. Ist nun gleich unser Gottesdienst noch nicht der Art, daß er dem Bildungsgrade einer auf der Höhe der Zeit stehenden Gemeinde in jeder Hinsicht zu entsprechen vermöchte und bleibt vielmehr noch Manches in Beziehung auf Ordnung und Ruhe während, desselben zu wünschen übrig, so ist doch nicht zu leugnen, daß es schon in Vielem bester geworden und daß die Möglichkeit, sich in unserer Synagoge zu erbauen, jetzt weit mehr vorhanden ist alS früher. Wie sehr man nun Ursache hat, sich über diesen Fortschritt zu freuen, der sich in unsrer Gemeinde bei einer Vergleichung zwischen dem Jetzt und dem Ehedem wahrnehmen läßt, so sehr wird man bei derselben Vergleichung nach einer andern Richtung hin mit Schmerz erfüllt. Von jeher hat. nämlich unsre Gemeinde in dem wohlverdienten Rufe gestanden, jüdisches Wissen mit Vorliebe gepflegt zu haben; in früheren Jahren geschah dies natürlich in einer der Bildung der damaligen Zeit entsprechenden Weise, es gab neben vielen hier stets eine nicht geringe Zahl sogenannter von denen mehrere sogar literarisch ihätig waren und Beittäge für die neueren ü'BDfcro lieferten, und die Jugend, nach dem Beispiele der Erwachsenen sich heranbildend, trieb neben den profanen Wissenschaften auch das Hebräische mit Lust und Eifer. Daher hat Glogau auch noch jetzt den Ruhm, daß es weit mehr als irgend welche noch so zahlreiche Gemeinde zu der Anzahl derjenigen beigesteueri hat, welche in der neuesten Zeit daS Feld der jüdischen Wissenschaft mit so vielem Erfolge bebauen. Wie ganz anders steht es dagegen in dieser Hinsicht jetzt hier auS! Für jüdisches Wissen hat, den Rabbiner abgerechnet, hier Niemand mehr Sinn; das Rabbinische wie überhaupt Las Hebräische bleibt der Jugend und selbst den Söhnen der wenigen ö'nmb fast ganz fremd; die Lehren des Glaubens lernt sie nicht kennen und selbst der früher von Herrn Arnheim in beiden Gymnasien den Schülern jüdischen Bekenntnisses ertheilte Religionsunterricht scheint in der letzten Zeit ins Stocken gerathen zu sein. Was hieraus aber einst werden soll, ist gar nicht abzusehen. — Doch ich wende mich von der Schilderung einer eben nicht sehr erfreulichen Gegenwart zu einer Mittheilung über ehedem hier stattgehabte Zustände, die wenigstens noch ein historisches Interesse haben. Veranlassung hierzu giebt mir das so eben hier erschienene (durch die Reisner'sche Buchhandlung zu beziehende) erste Heft einer Geschichte der Stadt und Festung Großglogau, welches die Geschichte unsrer Stadt bis zu Anfang des 14. Jahrhunderts enthält. Auch der Juden geschieht hierin Erwähnung. Wann in Glogau sich zuerst eine jüdische Gemeinde gebildet haben mag, ist wohl schwer noch zu ermitteln, doch muß dies schon früh geschehen sein, da bereits im Jabre 1299 Herzog Heinrich Hl. ihnen in einem Freibriefe ein schon früher erthriltes Privilegium erneuerte (vgl. Jost, Geschichte der Juden, V. VII. p. 202.) und in demselben zugleich alle ihre Rechte sammt den Pflichten der Christen gegen sie, als seine Kammerknechte, bestimmte. „Es ist daraus ersichtlich, daß die mosaischen Glaubensbekenner schon damals ein Bcthaus (Schule oder Synagoge) und einen Friedhof besaßen und bemittelt genug waren, Beides zu unterhalten; daß sie sich meist vom Wucher und vom Leihen auf Faustpfänder und Grundstücke nährten, die Christen aber vielfachen und gröblichen Muthwillen an ihnen übten. In ihren Rechtssachen standen sie unter dem Burgrichter (pslstinus) oder dessen Stcllvertteter. Mit löblicher Vorsorge gegen Unbilden war festgesetzt, daß, wenn ein Christ auf den Hilferuf eines jüdischen Nachbars nicht sogleich zum Beistände herbeieilte, er die in 30 Schillingen bestehende höchste Strafe zahlen mußte.

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