Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 37 (5.9.1853)
- Date
- 1853-09-05
- Page
- Seite 468 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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468 als der vollkommensten, nur die vollkommeneren Organisationen fich asfimiliren sollen, um nicht selbst dadurch unvollkommenzu werden." Der Dcrf. zitirt hierbei: Friedreich, über die mosaischen Speisegesetze in dessen Analekten zur Natur und Heilkunde, Anspach 1846, einen Aufsatz, den wir nächstens einer ausführlichen Besprechung zu unterziehen gedenken. Auch bei den einzelnen Bestandtheilen des Fleisches (Verbot des Talges) läßt sich dieser Grundgedanke Nachweisen. Mannigfaltiger und feiner find die Gründe für das Verbot des Blutes (S. 33). Nach Betrachtung der Speisen, welche die alten Hebräer zu genießen pflegten, der Kleidung, Wohnungen, welche Artikel sehr ausführ- und von interessanten Nachrichten besonders über die Grabstätten der alten Aegypter und Hebräer nach neueren Untersuchungen begleitet, bearbeitet sind, läßt fich Trusen über die lange Lebensdauer der Patriarchen (§. 8) aus und gelangt ganz richtig zu der Ueberzeugung, daß man mit diesen Namen und Zahlen nur große geschichtliche Perioden — gleich den Brammen der Hindus — auszusüllen bemüht gewesen ist. Es giebt dies dem Verfasser Gelegenheit, über die Urgeschichte der Erde und des Menschengeschlechts und von dem unzweifelhaft erwiesenen präadamitischen Alterthum deS letztem zu sprechen. ,,Man kann gleichwohl ein sehr aufrichtiger Verehrer der heil. Schrift sein, ohne geradezu anzunebmen, daß unS diese eine streng wissenschaftliche Theorie von der Bildung der Erde und ihrer Bewohner zu geben beabsichtigte." Die folgenden §§. über Kastration und Versehen sind nicht minder interessant, und wird hervorgehoben, wie jene abscheuliche Verstümmelung, die selbst in den neuesten Zeiten sogar in christlichen Ländern ausgeübt wird, von Moses streng verpönt wurde. Der zweite Abschnitt handelt von der Geburtshilfe. Da von einer kunstmäßigen Ausübung dieses wichtigen ZweigeS der Heilkunde im hebräischen Alterthum noch nicht die Rede sein kann, indem das Geschäft nur in den Händen der Frauen war, indem erst sehr spät die Furcht vor Lebensgefahr die Macht deS Schamgefühls überwältigte, und Männer an das Kreisbett rief, so werden hier nur die einzelnen GeburtSfälle, welche in der Bibel Vorkommen, ärztlich beleuchtet, woran fich die „Tödtung der männlichen Geburt in Aegypten", die „Wochenbettsdauer" und die „Pflege der Neugebornen" leicht anreihen. Die Deutung von (S. 110) scheint uns zu gesucht, wir verweisen daher auf Jsr. Bib. l, S. 298. Die Abhandlung über die „Beschneidung" umfaßt das Wichtigste über diese Operation, der Vers, räumt ihr nur eine symbolische Bedeutung ein, worin wir gänzlich mit ihm überein stimmen, und dringt als Arzt auf ihre Abschaffung, da sie sowohl als Opferakt wie als Nationalkennzeichen ihre Bedeutung verloren hätte. Es muß dies natürlich dem Einzelnen überlassen werden, die Beschneidung ist aber nicht allein Opferakt oder Nationalzeichen, sondern ein „Bundeszeichcn" (nV"t2 m^a) und wird daher von den Juden, abgesehen von der Nationalität und der Opferung, als ein fleischliches Weihezeichen zum ewigen israelitischen Religionsbunde für alle Zeiten und alle Zonen betrachtet. Es ist die Frage, ob bei größerer Vergeistigung der BundeSlehre fich auch ein geistigeres Bundeszeichen aufsinden läßt und ob nicht endlich diese Geistigkeit auch zu einer Verflüchtigung des Bundes führen würde. DaS Judenthum als solches hat natürlich für seinen Bestand zu sorgen, wie jede historische Verbindung fich zu konservircn, und kann daher, indem eS den KoSmopolitiSmuS als Ideal recht gut anerkennt, fich bis jetzt nur noch an das Historisch-Traditionelle, seit Jahrtausenden praktisch bewährt, halten. Wir sehen, wie auch die Kirche auf daS Formular einer Agende bei der Taufe hält und wie das 'Abweichen alsbald zur „Freigemeindlichkeit" führt. Als Kirche ist sie vollkommen im Rechte, als Kirche kann sie aber nur auch kirchlich, nicht rein deistisch oder humanistisch handeln. Freilich handelt es fich hier nicht um blutige Operation, die körperliche Gefahren har. Daher es praktisch jetzt darauf ankommt, diese durch Umsicht und Benutzung der Erfahrung so leicht als möglich zu machen. Wünschen können auch wir daher, man kehre in dieser Hinsicht zur mosaischen Einfachheit zurück und unterließe die erst talmudisch eingeführten Theile der Operation, die allein die Gefahr und wenigstens die Schmerzhaftigkeit bedingen. Das wäre das Einfachste und Beste. Wir kehren von dieser Digresfion zu unserm Verfasser zurück, der im 3. Abschnitt von der mosaischen „KriminalrechtSpflege" handelt: von der Verletzung des LeibcS, von der Verletzung der Jungftauschaft, von der Sodomie u. s. w. Wenn irgendwo, so zeigt fich hier der hohe, sittliche Werth der mosaischen Gesetzgebung. Im letzten Abschnitt wird das Nöthige über die in der Bibel erwähnten Krankheiten gegeben in 22 Paragraphen. Der §. über die Krankheiten deS AlrerS, nach Neumann bearbeitet, ist besonders gründlich und lesenSwerth, wenn wir auch die Auslegung von Pred. 12, 1—7 viel zu gesucht und allegorisch finden. Die Verse wollen durchaus