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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-08-29 · Heft 36 (29.8.1853) · p. Seite 449

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 36 (29.8.1853)
Date
1853-08-29
Page
Seite 449 (sequence 5)
Language
German
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449 einem gewissen Theile in den Gemeinden überlassen wollen. Also wählet, und füget Euch in die Formen, welche daS Gesetz vom 23. Juli 1847 der Synagogengemeinde giebt. — Eine andere Furcht hat man, nämlich daß viele Gemeinden zusammengelegt würden, so daß die Lasten gemeinschaftlich zu tragen waren, also auch die Schulden gemeinschaftlich. Ich glaube nicht. Selbst in einem Verbände wird jede Lokalgemeinde ihren Spezialetat behalten — eS geht gar nicht anders, und außer dem Verbände gemachte Schulden können nicht auf die Schultern Andrer gewälzt werden. ES würde dadurch jeder Synagogenbau in Zukunft unmöglich. Daß in diesen Dingen der Billigkeit Rechnung getragen wird, läßt sich wohl voraussetzen. 0. Aus -er» Schrodacr Kreise, im August. (Privatmitth.) Die Regierung zu Bromberg soll, nach der posener Zeitung, daS LandrathSamt zu Gnesen beauftragt haben: den Synagogenvorstand daselbst zur Verantwortung zu ziehen, weshalb die jüdische Gemeinde zu Gnesen, welches unter 6883 Einwohner allein 1806 zum Theil sehr bemittelte Juden zählt, keinen Rabbiner habe. Die Regierung soll hierzu durch das Kreisgericht daselbst veranlaßt worden sein. Letzteres wollte bei einer jüdischen Scheidung gesetzlich durch den Rabbiner die Sühne zwischen den Eheleuten versuchen lassen, und da in Gnesen seit dem Abgänge deö Dr. Gebhardt keiner wieder angestellt ist, der daselbst von früher aber außer Amt noch lebende Rabbiner W. vom KreiSgerichte hierzu für inkompetent erachtet worden, so habe sich dasselbe dieserhalb an die königl. Regierung zu Bromberg verwendet, und diese habe ObigeS an das Landrathsamt verfügt. ES ist aber nicht nur die Gemeinde zu Gnesen allein, die keinen Rabbinen hat, auch die bedeutendsten Gemeinden der Provinz sind ohne Rabbiner, und denken auch gar nicht, solche anzustellen, ich will nur aufzählen: Posen, Lissa, Rawicz, Krottoschin, Kurnik, Wolstein, und in der letzten Zeit Jaroczin, Wronke, Birnbaum. Wäre eS nicht wünfchenSwerth, daß die Regierung hierin einschreiten und überall die Wahl resp. die Anstellung eines Rabbinen den Gemeinden auflege? — In Czerniejewo (Kreis Gnesen), wo Herr Rabbiner Judason, ein Mann, der bei einem guten Vortrage tüchtige Talmudkenntniffe besitzt, bereits 5 Jahre angestellt ist, und durch sein Mitwirken die dortige öffentliche Elementarschule zu einer wahren jüdischen Elementarschule geworden ist, soll die Gemeinde theils durch die starke Auswanderung nach Amerika, theilS aber durch das Wegziehen Vieler nach größeren Städten sich so verringert haben, daß sie nicht mehr im Stande ist daS Gehalt für den Rabbiner aufzubringen. Der Rabbiner Judason, der jetzt zwar mit einer bedeutenden Gemeinde einer andern Provinz, wo er zum Rabbiner gewählt sein soll, in Unterhandlung steht, soll die Absicht haben, falls die Unterhandlung nicht zu seinem Vortheile sich abwickeln, nach Wrefchen, seinem ersten Wirkungskreise zu gehen, und sich ins Privatleben zurück zu ziehen. Schade wäre eS, wenn bei dem Mangel an zeitgemäßen Rabbinern, welchen die Provinz noch immer hat, wieder einer weniger wird. — In der Stadt Schroda, wo 1803 die erste jüdische Familie Aufnahme fand, ist jetzt eine jüdische Gemeinde von 68 Familien aus 380 Personen. Dieselbe hat im vorigen Jahre als Rabbiner Herrn LabschinSki angestellt, der ihr daS Wort Gottes in deutscher Sprache verträgt. O! möchten doch die größeren Gemeinden der Provinz den Kleinern in dieser Beziehung mit einem schönen Muster vorangehen, es wäre noch viel Gutes in der Provinz zu schaffen möglich, denn der Boden ist ein guter. 8—d. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, Ende August. (Privatmitth.) So eben hat der Vorstand der hiesigen Gemeinde einen sehr beredten Aufruf ergehen lassen, um ein bedeutendes Aktienkapital zur Erbauung eines zweiten BethauseS (Tempel) zusammen zu bekommen. Man zweifelt nicht an dem glücklichen Erfolge. In dem Aufruf heißt eS: „Ein zweites, geräumiges, würdiges Gotteshaus zu bauen, ist ein so ernstes Bedürfniß geworben, daß nur die äußeste Ungunst der Verhältnisse von dessen Realisirung ubhalten könnte. Diese besteht aber, Dank der göttlichen Vorsehung, nicht; denn abgesehen davon, daß alle Bedingungen gegeben sind, die den Neubau dringend erheischen, liegt eS auch schon längst im Wunsche der hohen Behörden, daß, wie die KultuSgemeinde konstituirt, auch deren religiöse Interessen einheitlich geordnet und geleitet werden mögen. Niemand wird eS aber verkennen, daß bei dem allmälig so angewachsenen Po-

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