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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-08-29 · Heft 36 (29.8.1853) · p. Seite 448

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 36 (29.8.1853)
Date
1853-08-29
Page
Seite 448 (sequence 4)
Language
German
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448 der Bericht über meine Wahrnehmungen in der sogenannten „Altschul" zu Frankfurt.*) Das Faktum an sich giebt Zeugniß, wenn es noch eines solchen bedurfte, von welchem Geiste unsre hohe Staatsregierung beseelt ist. Unser nun leider! dahin geschiedener Karl Friedrich und seine Räthe haben auch unS Juden Wort gehalten, was nicht Jedermanns Sache war. Wir find in der That, im Geiste und der Wahrheit emanzipirt. Gott schütze den neuen Großherzog und erhalte ihn im Geiste seines Vaters und Großvaters. Ein gutes Vorurtheil hat er schon dadurch für sich erweckt, daß er mit den alten bewährten Rathen seines Vaters fort regiert. L. Adler, Lehrer an der hiesigen „vereinigten Bürgerschule" und Vorbeter. Aus Oberbaiern, 4. August. (A. Z.) ES kommen uns Nachrichten von massenhaften Auswanderungen nach den jenseitigen atlantischen Ländern auS Mittelfranken, Schwaben und Unterfranken, besonders von Seite der jüdischen Bevölkerung zu. Mehrere Ortschaften, wie Bruck, OttensooS, Dormitz, Dispeck, dann Cronheim, Altenmuhr und viele andere, welche vor noch wenigen Jahren von tausend und mehr jüdischen Familien bewohnt waren, zählen gegenwärtig nur noch wenige alte Leute, während die jüngere Generation bereits in amerikanischen Freistaaten ansässig ist. Gewöhnlich wandert der älteste Sohn einer Familie, nachdem er seine Lehrjahre bestanden, mit Empfehlungschreiben an Verwandte ui.d Freunde nach der neuen Welt, wo ihn der doppelte Gewinn eines freien Wirkungskreises und unbeschränkter Rechte erwartet. Einige Zeit darnach folgen ihm die Brüder und Schwestern, und zuletzt häufig auch die Eltern. Die Nachrichten von den dort täglich neu sich bildenden Gemeinden lauten im Allgemeinen sehr günstig. Preußen. Aus WeftpHalen, im August. (Privatmitth.) In den israelitischen Gemeinden Rheinlands und WestphalenS herrscht eine große Aufregung. Ueberall soll die Synagogengemeindeordnung nach dem Gesetze vom 23. Juli 1847 eingeführt werden. Ueberall frägt man: sollen wir wählen oder prorestiren? Warum prote- *) Wir geben den Bericht als Korrespondenz in einer der nächsten Nummern. Redakt. stiren? Weil man glaubt, daß, indem wir den Theil dieses Gesetzes unsrerseits selbst zur Ausführung bringen, der die Gemeinte als solche betrifft, auch der Theil zur Geltung kommt, der die bürgerlichen Rechte der Juden beschränkt, und so die Juden gewissermaßen selbst darein willigen. Erwägen wir dies näher. Von gesetzrechtlichem Standpunkte findet dies durchaus nicht statt. Die Verfassung hat alle diejenigen Gesetze aufgehoben, welche mit ihr im Widerspruch stehen; hiermit hat die Verfassung den Theil deS Gesetzes vom 23. Juli 1847 annullirt, der die bürgerlichen Rechte der Juden betrifft, ohne den Theil aufzuheben, der von der Synagogengemeinde spricht. Versetzen wir uns aber auf den Boden des Faktischen, so hat unS erst das Beispiel in Posen (f. Nr. 35) gezeigt, daß es für unS sogar vortheilhaft wäre, wenn nur die Bestimmungen auch des politischen TheilS jenes Gesetzes in Ausführung kämen. Wir könnten vorläufig dreist den Artikel der Verfassung, der unS bürgerliche Gleichstellung verheißt, für daS Gesetz vom 23. Juli 1847 hingeben. In demselben Hecht es unter Anderm §. 2: „An Kunst-, Gewerbe-, Handels- und Navigationsschulen können Juden als Lehrer zugelassen werden." Aber der Dr. Löwenthal ist doch nicht bestätigt worden. Wozu also, um gegen den politischen Theil zu protestiren, den Theil über die Synagogengemeinde zurückweisen? Wie dieser auch beschaffen sei, so nöthigt er doch Jeden, der sich noch für einen Juden ausgiebt, zur Gemeinde zu gehören, und ihre Institutionen durch seinen Beitrag zu erhalten. Ohne dieses Recht der Gemeinden müssen diese aber in großer Zahl völlig untergehen. Man kennt seit Moscheh'S Zeit den Trieb der Juden sich zu Parteien und zu bezanken. Auch in den früheren Zeiten konnten die Gemeinden ihre Beiträge nur durch den Zwang deS Ostermehls, der Trauung, keS BegrabenS zusammenbekommen. Nun gar in unsrer Zeit, wo B. und C. sicher nichts bezahlen, wenn sie hören, daß A. nicht zahlen will. Und nun mag man der Idee noch so sehr leben und huldigen — „in Geldsachen hört die Gemüthlichkcit auf," und Synagoge, Kultus, Schule, Beamten können nicht von der Gemüthlichkeit eristiren.... Und dann, was helfen Proteste? Will die Staatsregierung die Einführung des Gesetzes ernstlich, so hat sie Mittel genug, um die Gemeinden zur Wahl zu nöthigen, und dann wäre es traurig, wenn die Gemeinden die Wahlen nur

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