Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-08-15 · Heft 34 (15.8.1853) · p. Seite 421

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 34 (15.8.1853)
Date
1853-08-15
Page
Seite 421 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225822-3225857--13307-3299607
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

421 ten gleichgestellt waren, beanspruchten demzufolge die Juden in dem */2 Stunde von hier gelegenen Dorfe Seulberg von der dortigen Gemeinde das jährliche Loosholz, welches allen OrtSbürgern aus dem Gemeindewalde unentgeldlich ertheilt wird, welches ihnen jedoch mit der größten Energie verweigert wurde. — Die hiesige Landesregierung machte eS dem dortigen Gemeinderathe zur unerläßliche Aufgabe den Israeliten Holz zu geben, legte jedoch ersteren ein Einkaufsgeld zum Gemeindeeigenthume auf. Dieser Befehl blieb unbeachtet und die Sache zog sich durch Prozesse rc. bis zu der diesjährigen Holzvertheilung hinaus, wo der Regierungsbefehl erneuert und verschärft und polizeiliche ZwangSmaßregeln ergriffen wurden, allein die ganze Gemeinde widersetzte sich mit aller Gewalt diesen Anordnungen, bis endlich das letzte Mittel, das der Erekutive angewandt werden mußte, eS wurden nämlich nahe an 300 Mann hiesiger Truppen zur Erekution nach Seulberg geschickt und am Tage des Einzugs der Bürgermeister und sämmtlicher Gemeinderath sowie noch mehrere Betheiligte verhaftet, und ersterer seiner Stelle entsetzt. Nun erhielten die Israeliten daS beanspruchte Holz, doch sollen sich die Gegner vereint haben, um den Juden den gänzlichen Verkehr mit ihnen abzuschneiden. Die hiesige Badesäson reicht auch dieses Jahr wieder glanzende Früchte, und ist die Zahl der Kurgäste in der Kurliste schon über 4500 gestiegen. Die große Zahl der hier zur' Kur anwesenden Israeliten verdient allgemein bewundert zu werden, denn schon seit langen Jahren und fast noch nie hat man so viel Israeliten, und das sämmtlich sehr reiche Familien, hier bemerkt, der größte Theil kommt auS der Pfalz, dem Elsaß und Holland. Man kann behaupten, daß immer unter den Anwesenden der dritte Theil Juden sind. Aus Baden, im August. (Privatmitth.) Baden war der erste Staat Deutschlands, welcher die israelitischen Verhältnisse dem Geiste des 19. Jahrhunderts gemäß geordnet hat, und eS lag wohl ein fruchtbarer Kern in diesen organischen Schöpfungen. Die neuere Zeit hat daher auch weniger, als anderwärts, Fortschritte in dieser Beziehung zu machen gehabt, und die neueste, der Reaktion geneigte, weniger aufzuheben vorgefunden. ES gab eine Zeit, in welcher man gar nicht mehr von Rechten, die den Israeliten einzuräumen wären, sprechen oder schreiben wollte; man forderte sein Recht, darinnen alle Rechte eingeschlossen sein sollten. Dieses ist nun vorüber, man ist wieder froh, einzelne Rechte zu erringen, ja selbst längst errungene zu erhalten, und in dieser Beziehung erstatte ich meinen Bericht mit einiger Befriedigung. Welche Fürsorge von Seiten des Staates auch das israelitische Schulwesen findet, ist unlängst in diesen Blättern mitgetheilt worden, und AehnlicheS läßt sich nun von den israelitischen Stiftungen berichten. Auf die Erhaltung derselben hat gegenwärtig daS großherzogliche Ministerium des Innern ein besonderes väterliches Augenmerk gerichtet, und es ist dies um so erfreulicher, da viele, namentlich kleinere Stiftungen sonst mit der Zeit in Auflösung gerathen könnten. So ist eS z. B. nicht selten, daß einzelne Familienväter oder Wittwen testamentarisch verordnen, ihren Sterbetag alljährlich, entweder durch ein Seelengebet, oder durch sonstige mildthätige Vertheilung eines gewissen Geldbetrags, ehrend auszuzeichnen, wofür sie ein kleines Kapital aussetzen, und diese letztwillige Bestimmung wird auch von den nächstfolgenden Generationen vollzogen, später aber gerathen sie in Verfall, zuweilen auf ganz unschuldige Weife, wie durch Herabkommen der Familie u. dgl. Nur wenn der Staat sich deren annimmt, die Stiftungen genehmigt und unter Kontrolle stellt, sind sie für alle Zeiten gesichert. Für die Gemeinden ist dies aber von der größten Wichtigkeit, da ihnen dadurch Mittel zur Besserstellung ihrer Angestellten, oder zur Unterstützung ihrer Armen geboren werden. Dieses wird derjenige zu schätzen wissen, welcher den JndifferentiSmuS der neuesten Zeit kennt, wodurch so manche Gemeinde mit Auflösung bedroht ist; und Niemand wird die Fürsorge?, diesem Verfall vorzubeugen, ohne Dankgefühl betrachten können. In gemeindebürgerlicher Beziehung haben wir einen Erlaß deS großherzoglichen Ministerium deS Innern vom 3. Mai d. I. hervorzuheben, wodurch neu in Erinnerung gebracht wird, daß die bürgerliche Aufnahme der Israeliten in den Gemeinden, nicht in der Befugniß der Gemeinderälhe, sondern lediglich in derjenigen der großherzoglichen Staatsbehörden liege. Auf den ersten Anblick liegt hierin eine Erschwerung, weil die Ertheilung der StaatSgenehmigung mir einer größer», übrigens doch nicht bedeutenden Tare

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.