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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-08-01 · Heft 32 (1.8.1853) · p. Seite 401

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 32 (1.8.1853)
Date
1853-08-01
Page
Seite 401 (sequence 11)
Language
German
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401 der Schule dadurch geholfen wäre? Angenommen, nach dem ersten Probejahre kontrahirt eine Gemeinde mit ihrem Lehrer auf fünf Jahre; in dieser. Zeit nun wird sie unzufrieden mit ihm und schickt ihn nach Verlauf seiner Verpflichtung fort. Nun find ihm aber während dieser Zeit die Kinder theuer, lieb geworden — dies macht ihm daS Weggehen doppelt schwer. Nein, meine Herren, Sie gewinnen Nichts durch ein solches Provisorium! Es ist mir weit lieber, einen 1jährigen als 5jährigen Kontrakt zu schließen, lieber die Stelle zu wechseln, wenn eS mir beliebt, als gezwungen zu sein, dieselbe alle fünf Jahre zu wechseln. Ich rede hier natürlich nur von den mißlichen Verhältnissen zwischen Gemeinde und Lehrer. Wo eS ein gutes ist. bedarf eS überhaupt weder eines Kontraktes noch einer sonstigen Verpflichtung. (Nachdem der Redner weiter noch über die Stellung der Lehrer in der Provinz Posen gesprochen, daß diese definitiv sei, weshalb auch die Schulen dort blühten, und dargethan, wie die Gemeinden, wo dieses nicht sei, ihre Schulen nur als nvthwendige Uebel ansähcn, kommt er wieder auf den Antrag zurück:) Meine Herren! Wir dürfen von der ganzen Summe der Definitivität Nichts abgeben! Diese müssen wir streng, unabläsfig und ungeschmälert forden! (Mit Nachdruck.) Ich erkläre daher ein solches Anfinnen an die Gemeinden, sich nach dem ersten Probejahr nicht unter fünf Jahre verbindlich zu machen, für eine wahre Dettelei! Gramer ist auch entschieden gegen den Antrag, weil darin durchaus kein Heil für den Lehrer liege. Besser und kräftiger sei der Willkür der Gemeinden dem Lehrer gegenüber zu steuern (wie er fich schon vor zwei Jahren an dieser Stelle darüber ausgcsprocbcn) durch Einigkeit und festes Zusammenhalten der Lehrer, wenn Keiner eine Stelle annähme, von der ein Andrer ohne ganz triftige Gründe entlassen worden. Diesen Gedanken weiter entwickelnd fährt derselbe also fort! Meine Herren! Ich verspreche mir nur dann etwas Segensreiches von der Wirksamkeit deS Lehrers, wenn seine Stellung eine dauernde, definitive ist. Eine Verpflichtung von 5 oder auch von 10 Jahren helfe Nichts; fie läßt ihn vor wie nach in ewiger Ungewißheit. In unsrer jetzigen Stellung finden wir jüdischen Lehrer deS Dichters Wort als sehr bezeichnend: „Die schrecklichste Verdammniß ist .die Ungewißheit." (Schiller.) Die Erfahrung ist (leider) nicht arm an Beispielen, daß Gemeinden ihren Lehrer, wenn er alt geworden, gehen ließen, um fich seiner zu entledigen. O, er wußte nicht einmal, worauf er sein altes und müdeS Haupt legen sollte! Ist daS nicht tief ergreifend, im höchsten Grade schmerzlich zu nennen? Hier läßt man ihn seines Alters wegen gehen und dort nimmt man ihn deshalb nicht auf! Das ist traurig, tief erschütternd, aber wahr! Der Redner führt Beispiele an, die seine ausgestellte Behauptung bis zur Evidenz erweisen, Beispiele, die nur zu sehr bestätigen, wie wahr er gesprochen. Im Uebrigen ist er mit Gottheil ganz einverstanden. WilmerSdorf: So sehr er auch die gerechte Entrüstung des geehrten Vorredners über eine so schmachvolle Behandlungsweise solcher Gemeinden ihrem alten Lehrer gegenüber theile, könne er dennoch nicht umhin, fest zu behaupten, daß selbst bei definitiver Anstellung solche traurige, unser Herz tiefergreifende Beispiele nicht ganz zu verhüten seien. „Was den Antrag betrifft, so rathe ich Ihnen, die Sache so zu nehmen, wie fie wirklich ist. Wer die Verhältnisse der meisten Gemeinden Rheinpreußens und Westfalens nur einigermaßen kennt, weiß auch, wie schwer eS vorläufig noch hält, die definitive Anstellung zu erzielen. Die Gemeinden stellen sie fich als etwas Ungeheures, ja, als etwas Unmögliches vor. So ist eS nun einmal hier zu Lande. DaS läßt fich nicht mit Einem Male ändern. Ich erkläre mich daher, wie sehr ich auch die definitive Anstellung aller preußischen Lehrer wünsche, vor der Hand für den Artrag des Präsidenten, jedoch mir der Modifikation, „„daß eS dem Lehrer frei gestellt bleiben soll, auch während dieser Zeit zu kündigen, wenn ihm z. B. unterdessen seine Stelle nicht mehr gefällt, oder, wenn er fich um ein Bedeutendes verbessern kann."" Besser also Etwas, als Nichts!" Zum Schlüße giebt der Redner noch eine schöne Schilderung über die Stellung der jüdischen Lehrer in seinem engcrn Vaterlande — Baden — und drück! noch den Wunsch auS, daß die jüdischen Lehrer, hier wie dorten, recht bald den christlichen Kollegen gleichgestellt werden möchten! (Mir tiefer Wchmuth erlaube ich mir hinzuzusetzen, daß dieses „recht bald" noch recht lange währen kann. Gebe der Allmächtig, daß ich Unrecht habe! Korrespondent.) A s ch, der für den Antrag deS Präsidenten daS Wort ergreift und die angeführten Gründe deS geehrten Vorredners theilr, kann sich nicht verwundernd genug darüber aussprechen, daß Cramer und Gottheil deshalb ihr Votum gegen den Antrag abgeben wollen, weil er nur Etwas und nicht gleich Alles verspricht. Er legt ein besonderes Gewicht darauf, baß es sehr nothwendig sei, wie cS auch der Antrag besage, zuerst auf ein Jahr alS Probejahr

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