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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-08-01 · Heft 32 (1.8.1853) · p. Seite 402

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 32 (1.8.1853)
Date
1853-08-01
Page
Seite 402 (sequence 12)
Language
German
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402 sich zu verpflichten und dann aber auch in derselben Gemeinde kein Engagement unter 5 Zähren anzunehmen. „So nur können wir mit gutem Erfolge dem öfteren Lehrerwechsel vieler Gemeinden entgegentreten, mit dem schönen Bewußtsein, damit zugleich auch den definitive Anstellung der Lehrer anzubahnen." Goldstein: Ich kann mich mit dem in Rede stehenden Anträge durchaus nicht befteunden. Mag man dem jüdischen Lehrer auch noch so sanft und leise zusprechen und ihm Hoffnung geben, indem man ihn auf eine bessere Zukunft verweist — was kann daS helfen, wenn fie nicht in Wirklichkeit tritt? Mit schönen Worten allein wird man heutzutage nicht fertig; Thaten, Thaten müssen wir haben, die lauter sprechen, als noch so schön gesuchte Worte! Gesetzt aber auch, der Antrag würde angenommen, so führte er doch zu Nichts, er ließe fich doch nicht realifiren; eS bliebe dennoch vor wie nach beim Alten. Würden fich wohl die Gemeinden an unfern Beschluß gebunden erklären? Jeder, der die jüdische Gemeinde nur etwaS kennt (natürlich keine Regel ohne Ausnahmen) wird mir darin beistimmen. — Meine Herren! Die Schule wird nur dann eine gehobene, wenn der Lehrer definitiv angestellt ist, wie bereits mehre Redner dargethan; wenn er nicht mehr mit bangem und besorgtem Herzen in die Schule zu treten braucht über seine Zukunft; wenn er stets in die Schule und für die Schule arbeiten und leben, ja, mit Einem Worte, wenn er fich ihr ganz hingeben kann. Hebt denn das etwa die Ungewißheit seiner Stellung auf, wenn er statt auf 1 Jahr auf 5 Jahre fich verpflichtet? — Im Gegentheil, ich ziehe jenes diesem.vor, da ihn das Erstere doch nicht solange bindet, als das Letztere. Die größeren Gemeinden müßten mit einem guten Beispiele vorangehen, den Lehrer definitiv anzustellen, wenn er das erste Probejahr zur Zufriedenheit bestanden hat. Sie, sie tragen noch eine große Mitschuld an dem Nomadifiren vieler Lehrer von Stelle zu Stelle. Hoch auf rümpfen fie die Nase, wenn fie das Wort „definitive Anstellung der Lehrer" auösprechen hören. Da werden seichte, nichtssagende Gründe in Menge dagegen angeführt, die aber auch alle, weil fie nichtssagend find, NichtS beweisen. WaS aber sagen die kleinen Gemeinden? „Sollen wir thun, waS die größeren für nachtheilig halten?" Und doch kann der jüdische Lehrer nicht wahrhaft gut wirken, als bis seine Stellung aufhört, eine so wankende und schwankende zu sein. Sehet, um nur ein uns zunächst liegendes Beispiel anzuführen, hier auf Krefeld. ES hat eine Opferwilligkeit zum Bau einer Synagoge an den Tag gelegt, die sehr lobenöwerth ist, einer Synagoge, wie wohl ihres Gleichen in der preußischen Rheinprovinz nicht zu finden ist. Was aber hat Krefeld für seine beiden Lehrer bisher gerhan, denen es doch daS Theuerste, die Kinder, anvcrtraur?.... Nun frage ich Sie allen Ernstes: WaS sollen die kleinen Gemeinden für den Lehrer thun, wenn in den größeren NichtS für ihn geschieht? ■jrpib vrr -ppn '21772 iw* nrrtbo ribsa B'tik2 0« ppnn '2t iDV' nv rtbriri ns-n? Pollitz pflichtet Gonheil, Cramcr und dem Vorredner bei. Ich glaube, sagt er, wir geben durch die Annahme des vom Präfikemen gestellten Antrages daS Prinzip der definitiven Anstellung der Lehrer auf. (Kräftig und mit Nachdruck) das wollen wir aber nicht! Lieber bleiben wir, wie wir jetzt gestellt find, alS dieses aufgcben. Mir scheint eS sogar, alS sollte der Antrag mehr einen Gewinn für die Gemeinde, alS eine Besserstellung für die Lehrer erzielen. Cohn entwickelt Pollitzen'S Ideen etwas ausführlicher und sucht noch zu erweisen, daß die Annahme deS Antrags die Stellung der Lehrer, statt zu verbessern, nur verschlimmere, wird der Antrag den Gemeinden den Wink geben, den Lehrer bei Leibe nicht definitiv anzusteüea. Sie würden fich, behauptet er, auf den Oberradbtnern berufen (selbstredend, die unter dessen Rabbinat gehören) und sagen, von ihm sei der Antrag gestellt worden; er also sei auch gegen die definitive Anstellung der Lehrer. „Meine Herren! Nur diese allein kann daS Uebel der bald zum Sprüchworte gewordenen Wanderung der jüdischen Lehrer radikal heben. Darnach wollen wir also auch hier arbeiten. Alles Andere ist eher hemmend, alS fördernd." (Schluß folgt.) Anzeige«. Die Stelle eines SekretairK bei der hochdeutschisraelitischen Gemeinde und dem israelitischen Gerichte zu Altona im Herzogthume Holstein ist durch Todesfall erledigt und soll aufS Neue besetzt werden. Bewerber, welche der deutschen und hebräischen Sprache vollkommen mächtig sein müssen und außerdem gute Zeugnisse über ihren religiösen und moralischen Lebenswandel beizubringen haben, wollen fich bis spätestens den 1. September d. I. portoftei an den Vorstand der hochdeutsch-israelitischen Gemeinde hierseltst wenden. Altona, im Juni 1853.

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