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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-08-01 · Heft 32 (1.8.1853) · p. Seite 400

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 32 (1.8.1853)
Date
1853-08-01
Page
Seite 400 (sequence 10)
Language
German
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400 Cohn auS Uedem, Goldstein auS Anrath, Gottheil aus Goch, Pollitz aus Kempen und Wilmersdorf auS Krefeld. Erste Sitzung. Nachdem nun Herr Konfistorialoberrabbiner Bodenheimer durch Akklamation zum Präsidenten und Schreiber dieses zum Sekretär gewählt worden, nahmen die Verhandlungen ihren Anfang. Dem Vorschläge deS Präsidenten einen neuen Kasfircr zu wählen, da der bisherige, Herr Lehrer LiffgcnS, die hiesige Stelle verlassen, wurde alsbald entsprochen. Die Wahl fiel auf Herrn Lehrer Asch in Krefeld. Der Präsident legte hierauf der Versammlung ein Schreiben deS Herrn Oberlehrer LutvmirSki aus Rotterdam vor, worin derselbe der Konferenz den Vorschlag macht: Sie möchte für die Herausgabe eines Blattes, etwa unter dem Titel: Allgemeines, israelitisches Schulblatt, Sorge tragen. Ein solches Blatt sei ein wahres Bebürfniß für israelitische Lehrer; eS würde unter Mitwirkung tüchtiger Mitarbeiter viel zur pädagogischen Fortbildung der Lehrer und dadurch ganz besonders zur Hebung der Schulen beilragen. In Deutschland redigirt und herausgegeben, in deutscher Sprache — mit lateinischen Typen — gefaßt, könnte es die allgemeine Zugänglichkeit und Theilnahme erlangen. Es sei aber auch mit Zuverlässigkeit vorauSzusehen, daß für ein solches Blatt Interesse und Mitwirkung in reichem Maße sich zeigen würde, zumal ja der Stoff hierzu reichlich vorhanden sei; weshalb er auch ein solches Unternehmen ein glückliches nennen und sich gern bereit finde, pasiv und aktiv sich daran zu betheiligen. — Es enrspinnt sich über diesen Gegenstand eine längere Debatte, da der Vorsitzende und einige Mitglieder sich für die Herausgabe eines solchen Blattes erklären, Andere dagegen, da eS durchaus an tüchtigen pädagogischen Kräften fehle, um ein solches Unternehmen zu leiten, und noch mehr es an Abonnenten fehlen werde. Jndeß stimmt die Majorität für die Herausgabe und ernennt zu diesem Behufe einen Kommission. Präsident: Ich komme jetzt auf einen Gegenstand zurück, der schon oft besprochen worden: ES ist dies die Stellung der jüdischen Lehrer. Sie ist noch lange nicht, wie sie eigentlich sein sollte; sie muß noch ganz anders werden. Darauf hinzuwirken, sei unser stetes Bestreben. Sollen wir aber darum, weil wir nicht Alles auf einmal erreichen können, auch das Wenige von der Hand weisen? — Nein, wir wollen nicht sagen: entweder gleich Alles oder gar Nichts — sondern wollen vielmehr für jetzt den Mittelweg einschlagen und das Erreichbare nach und nach zu erreichen streben. Nehmen wir daher daS Wenige nur, wo und wann wir können; dieses oft gethan führt auch zum Ziele hin. Denn wisset: vielmal wenig macht einmal viel aus. Ich stelle daher folgenden Anttag, um die Besserstellung der jüdischen Lehrer immer mehr und mehr anzubahnen: Hat der Lehrer ein Jahr zur Zufriedenheit seiner Gemeinde gewirkt, so verpflichte er sich bei derselben ferner nicht anders als wenigstens auf fünf Jahre. Der Antragsteller motivirte seinen Anttag ausführlich und hebt ganz besonders hervor, wie mißlich und nachkheilig es sei, für den Lehrer wie für die Gemeinde, wenn nicht ein und derselbe Lehrer auf eine längere Zeit in seinem Wirkungskreise thälig sein könne, und schließt mit den auf Gemeinden und Lehrer bezüglichen Wotten: der öftere Wechsel schadet immer! Gottheil erklärt sich von vorn herein gegen den Antrag und motivirt dieses ungefähr folgendermaßen: daß die jüdische Schule der Rheinprovinz und Westfalens so lange in ihren Kinderschuhen bleiben wird, so lange die Stellung der Lehrer prekär ist, unterliegt keinem Zweifel; daß die Schuld und ganze Verantwortlichkeit davon auf die Gemeinde allein zurückfällt, ist eben so gewiß. Sie, meine Herren, haben in der Konferenz oft genug Ihre Stimme erhoben und den Krebsschaden unsrer Schulen gezeigt. Aber eben so gewiß ist cs für mich, daß diesem { llcbel nur durch eine radikale Heilung und nicht durch eine momentane Linderung gesteuert werden kann. Für die ganze Summe der Dcfinitivität eine kleine Entschädigung eines fünfjährigen Provisoriums zu nehmen, wirft uns mehr zurück, als es uns fördett. Hier gilt es in meinen Augen keine Vermittelung. Ein Provisorium bleibt dasselbe, ob eS ein Jahr oder fünf Jahre dauert! Ich gebe Ihnen nur zu bedenken: 1) ob es nicht ganz aussieht, als stellten wir uns selbst ein leslmonium psupertstis auS, als fürchteten wir uns, nicht einmal fünf Jahre lang bei einer Gemeinde bleiben zu können ohne eine andere Verbindlichkeit, als unsre Tüchtigkeit und daS Bedürfniß der Gemeinden? Jede Kette, die eine Gemeinde wider ihren Willen bindet, ist eines fteien, ehrenhaften Mannes unwürdig. Es sieht ja wahrlich auS, als würden die Lehrer alle Jahr aus dem Amte gejagt, und als wollten sie nun dieser Schande durch eine Art Verbindung entgehen, auf nicht weniger sich zu verpflichten, als auf fünf Jahre! 2) Frage ich Sie, was Ihnen in

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