Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 32 (1.8.1853)
- Date
- 1853-08-01
- Page
- Seite 393 (sequence 3)
- Language
- German
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393 von Gott kommt, so auch das Recht; und wie Thau und Regen nur Segen schaffen, wenn sie auch bisweilen vorübergehend schädigen, so auch das Recht, sein Nachtheil ist vorübergehend, sein Segen ewig! Und zweitens: nsn nan« Liebe üben! Nicht Haß mit Haß, nicht Verfolgung mit Verfolgung, sondern immer und überall Liebe üben, so schwer es auch oft werde, so mühselig — meinet Ihr nicht, daß wir dadurch siegen werden, wie der Löwe unter den Thieren des WaldeS, wenn er seine Simme erhebet, entweichen sie? Mögen in das Gift der Vorurtheile ihre Sperre tauchen Alle die da wollen, Israel soll es nicht; mögen mit dem Geifer des Hasses ihre Schwerter tränken Alle die da wollen, Israel soll es nicht — sondern nur Liebe üben, dann sieget eS, wie der Prophet verheißen. Oder hat die Liebe nicht immer überwunden? Ich habe Gatten, ich habe Geschwister, ich habe Freunde gekannt — wer Liebe übte, bekam die Oberhand, wer Haß nährte, ging unter; die Liebe überwand den Haß und siegte, und es ward ihnen sehr, sehr wohl!... Und endlich: 'yrf?« vs nab demüthig wandein mit deinem Gölte! Wohlan, werfen wir alle menschlichen Waffen fort, wie der Prophet will, wollen wir keine Rosse und Streitwagen, sie zu besteigen, keine Thürme und Vesten, uns dahinter zu flüchten — wandeln wir nur demüthig mit unserur Gotte, wohl wissend, daß wir Alle unzulänglich zum Heile, o wie schwach, wenn Jhr's nur wüßtet wie schwach, wie ohnmächtig, wenn Ihr'S nur begriffet!... Ach, aber dieses Mittel der Erlösung, es ist unsrer Zeit gerade am meisten abhanden gekommen: demüthig wandeln mit unscrm Gölte — ha, der Hochmurh unsrer Zeit trotz den Demüthigungen, die ihr gerade geworden! Da der Eine groß thut auf seine Gottlosigkeit, der Andre auf seine Frömmigkeit, der Dritte auf — sein „Garnichts". Aber siehe! giebt es denn wahrhaftes Rechtthun ohne Dcmuth vor Gott, da doch Gott allein die Quelle deS Rechts, und du ohne Dcmuth das Recht nie erkennst, sondern Unrecht für Recht hältst? und giebt eS wahre Liebe ohne Demuth vor Gott, da doch Gott allein der Born der Liebe, und ohne Dcmuth auch die Liebe stets fehl greift, weil sie dann im Grunde doch nur die Liebe zu sich selber ist? Wer aber demüthig wandelt mit seinem Gotte, wie könnte der anders alS das Recht thun, als Liebe üben? Und fürwahr! Demuth thut dir Noch, Israel! denn beinahe ist Hochmuth, Ucbcrmuth, Leichtfertigkeit, Sucht nach Großthun, nach äußerem Glanz und Aufschneiderei nirgends so groß und so häufig als bei dir worden — o und da wird das Recht immer weniger und die Liebe täglich seltener und mit Deinem Gotte wandelst Du seit lange nicht mehr! So öffnet der Prophet dennoch mitten durch namenlose Wirren durch das einfache Wort ewiger Wahrheit den Weg der Lösung: denn wenn nur Israel, wenn nur Jeder von unS das Recht thäte, Liebe übte und demüthig wandelte mit unserm Gotte — wie sollten wir da nicht erlöset werden? Siehe, die Wege werden gerade, die Berge eben, die Wüsten fruchtbar vor unS, wir zweifeln nicht, auch wenn die Gottlosen blühen, wir verzweifeln nicht, auch wenn wir bedrückt find — streift der Schakal durch das Heilizthum, Gott ist unsre Zuflucht, jubeln unsre Feinde, Gott ist unsre Burg, mit ihm wandeln wir, thun Recht, üben Liebe, in Demuth. — Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Kurhefsen, 14. Juli. Die alten Römer sagten: Ex Africa sempere aiiquid novi! DaS Fr. Jour, bringt aus Kurhessen folgende Nachricht: Durch einen Beschluß deS Ministeriums deS Innern vom 16. v. M. ist die den Israeliten auf dem Lande mit Rücksicht auf deren Speisegesetze gewährte Vergünstigung, von dem von ihnen geschlachteten Vieh auch die Vorderviertel, jedoch nur in größeren Quantitäten verkaufen zu dürfen, aufgehoben worden. Begründet wird diese Verfügung damit, daß die betreffenden (theilweise gesetzlichen) Bestimmungen einen Beftandtheil der besonderen bürgerlichen Rechtsverfassung der Israeliten bildeten und daß ferner mit der durch daS Gesetz vom 29. Oktober 1833 herbeigeführten Gleichstellung der Israeliten mit den christlichen Bewohnern deS KurstaatS in den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten jede für die Israeliten bis dahin bestandene Verschiedenheit der bürgerlichen RechtSverfassung hinweggefallen fei, und zwar bei der Gleichheit des Grundes auch dann, wenn diese Verschiedenheit eine Begünstigung der Israeliten enthalte. ES ist sonderbar, daß Herr Hassenpflug alS vormaliger Minister und Unterzeichner des Gesetzes vom 29. Oktober 1833 erst jetzt die bürgerliche und