Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-07-18 · Heft 30 (18.7.1853) · p. Seite 369

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 30 (18.7.1853)
Date
1853-07-18
Page
Seite 369 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225822-3225853--13253-3299549
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

369 nicht zu reden, in denen der Judenhaß zu einer Art delirium tremens geworden. Fürwahr! in der Zeit, in der wir jetzt leben, der Ausspruch: „ich will kein Judengesetz haben I" ist eine Aufrichtung, ist eine Tröstung, für die wir den Segen des Gottes Jsrael'S aus vollstem, bewegtestem Herzen auf das kaiserliche Haupt herabflehen, in welchem dieser AuSspruch Gedanke war, auf den kaiserlichen Mund, in welchem er zum Worte ward!... Und damit ich eS hier gleich anknüpfe, unter der Herrschaft solcher Ideen haben die deutschen Juden sich sehr zu wahren, daß der Schwerpunkt deS jüdischen Lebens nicht auS Deutschland, nach dem Kaiserstaate sich verlege. Während vor einem Dezennium noch das österreichische Judemhum Alles von Deutschland entlehnen und von den Gaben deS letzter» zehren mußte: mehren sich in unglaublicher Schnelle die produzirendcn Kräfte unter den Juden in Oesterreich, und fast wöchenlich geht bei uns irgend eine in Oesterreich erschienene Schrift ein, während die nord- und westdeutschen Juden schweigen. Und nicht bloS dem Umfange nach. Wenn auch diese österreichischen Produkte in ästhetischer Beziehung noch nicht die Höhe eines gereinigten Geschmacks erreicht Haien, ihr Deutsch immer noch meist inkorrekt und mit Fremdwörtern überladen ist, in wissenschaftlicher Beziehung die kritische Umsicht, die systematische Behandlung, die genaue Kenntniß der Entwickelung bis zur Gegenwart noch schwach ist, so daß z. D. veraltete Schriftwerke, nehmen wir die englische Weltgeschichte, den Tiedeman u. dgl., noch als volle Autoritäten gellen — so find die Fonschritte doch so glänzend, daß das Mangelnde bald eneicht sein wird. Und dabei vergesse man nicht, daß die östeneichischen Juden nach der ftühern Gesetzgebung nur äußerst wenige Lehrer persönlich aus Deutschland erhalten haben, und darum Alles ihr eigenstes Werk ist. Man wird es übrigens wohl gestatten, daß sich die „Allg. Ztg. d. Judenthums" sagen darf. Vieles zu diesen glücklichen Erfolgen beigetragen zu haben. ES läßt sich dies nicht allein vvrauSsetzen, sondern sehr Viele haben es uns mündlich und schriftlich versichert. Es versteht sich, daß wir hierbei nicht bloS die Gelehrten und Autoren im Sinne haben. Die jüdische Masse, in die gerade in den österreichischen Staaten jetzt der Trieb der Entwickelung erst recht gerathen ist, die vielen großen und mittleren Gemeinden, denen so viele Kräfte zu Gebote stehen, sie berechtigen zu den schönsten Hoffnungen. Wohl, mögen wir Alle um die Palme streiten, diese Palme aber keine andere sein alS: die Religion Jsrael'S mitten in humanerBildung, in menschengeschlechtlicher Kultur! Zeitungsnachrichten. Deutschland. Kassel, 8. Juli. Während in Wiesbaden die erste Kammer wider den Willen der Regierung beschloß, daß Juden nicht Bürgermeister werden sollen, hat hier die zweite Kammer auf den Antrag der Regierung beschlossen, daß kein Jude ein Gemeindeamt soll bekleiden^ können. Diesmal ist eS keine Zeitungsente. Hamburg, 5. Juli. (Privatmitth.) Das folgende Reglement für die hiesigen Mohelim ist hier publizirt worden, nachdem es die obrigkeitliche Genehmigung erhalten. Diese, sonst für innere Gemeindeungelegenheiten nicht vonnöthen, war hier wegen der im Schlußartikel festgesetzten, eintretenden Falls auch auf Fremde anwendbare Strafbestimmung, erforderlich. Der Gesundheitsrath hatte auf Abschaffung derMeziza und auf obligatorische Assistenz eines Arztes bei jeder Beschneidung gedrungen, doch ward beides als unthunlich abgelehnt und durch die verschiedenen Bestimmungen blos dafür gesorgt, daß die Meziza nicht de rigueur sei und auch allenfalls unterbleiben könne. Die obrigkeitliche Bestätigung ward ertheilt unter der Bestimmung, daß der Gemeindevorstand verpflichtet ist, dafür zu sorgen, daß Eltern, die eine Beschneidung ohne Meziza verlangen, befriedigt werden können. §. 1. Unter dem Namen Kommission zur Beaufsichtigung der Beschneidungen ist eine besondere Behörde eingesetzt. Dieselbe besteht aus Sr. Wohlerwürden dem Herrn Oberrabbiner, den beiden jedesmaligen Kultusvorstehern und drei Mohelim. Letztere haben blos berathende Stimmen : sie werden bei Einsetzung der Kommission von dem KultuSvorstande, hernach in Sitzung der Kommission erwählt. Alle zwei Jahre geht einer von ihnen ab, kann jedoch wieder gewählt werden. §. 2. Binnen 14 Tagen nach Publikation dieses Reglements haben sich alle Hierselbst fungirende Mohelim

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.