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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-07-04 · Heft 28 (4.7.1853) · p. Seite 351

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 28 (4.7.1853)
Date
1853-07-04
Page
Seite 351 (sequence 9)
Language
German
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351 12. Zerreiß' sich der Morscheh, wenn der Dayan nicht will! Uebersrtzung: Was hilft es. wenn der Anwalt spricht. Der stät'sche Richter will ja nicht. Kein Tauber ist so taub als wer nicht hören will, sagte Opitz, und daS haben wir Juden namentlich in unftrm 100jährigen Emanzipationsprozcsse häufig erfahren. Wir älteren Leute waren früher wirklich so kindisch zu glauben, unsere Gegner und Heruntermacher sprächen in aufrichtigster Ueberzeugung. Die jetzige Welt ist bei Weitem klüger, sie weiß recht gut, daß alle vorzcbrachten Gründe, selbst die jetzt schon wieder aus der Mode kommenden hochpolizeilichen, nur Phrasen sind, an die der am Wenigsten glaubt, der sie vorbringt. Sie läßt daher diese Seite des Kampfes ruhen und den Gang der Ereignisse für sich sorgen, wobei ganz gewiß nichts verloren ist. Wie komme ich denn aber hier auf ernste öffentliche Verhältnisse? Im Privatleben giebr es genug Anwendung für unser Provcrbium. Nehmen wir nur ein Forum von Damen, die eben über eine Genossin urtheilen, die irgend etwas Auffallendes gethan hat, und wäre eS nur, sie habe einen ganzen Abend in der Thecgesellschast ohne Strickstrumpf gesessen. Meint ihr, der könne der beste Anwalt helfen? Ihr Urtheil ist schon vor aller Untersuchung gefällt. Oder ein Vater soll sein Jawort zu einer Partie geben, die auf der sozialen Stufenleiter etwas niedriger steht. Oder ein Bankier soll einen Kredit eröffnen für eine Firma, die einmal gestockt hat. Oder ein Arzt soll über einen fremden Kollegen urtheilen, der in seine Stadt ziehen will u. dgl. m. Da kann sich wirklich der Anwalt „zerreißen", der stät'sche Richter will einmal nicht. Von wirklichen Richtern, zumal in Sachen, die ein wenig politischen -Anstrich haben, rede ich nicht. Den großen Tag jener schönsten Offenbarung der Göttin Justitia, den Tag als Daniel O'Connell von seinen Gegnern im Oberhause freigesprochcn wurde, den erlebt die Welt, wenigstens die kontinentale so leicht nicht wieder. 13. Esav giebt Maaßer (den Zehnten) von Stroh. Urbersetzung: Matth. 23, 23. Ihr Heuchler, die ihr verzehntet Münze, Till und Kümmel, und lasset dahinter das Schwerste! Die Zeit, wo in unseren protestantischen Regionen die Juden das Monopol der Woblthatigkeit hatten, oder zu haben glaubten, dürfte wohl vorüber sein; auch werden hier zu Lande jetzt keine Mandate mehr erlassen (wie vor 70 bis 40 Jahren), in welchen auch das Almosengeben bei so und so viel Strafe verboten war. Wenn nicht ganz allgemein Mißtrauen gegen die sämmtlichen Diener aller Kirchen herrschte, so würde man ihnen das Armenwesen gerne gelassen haben, da unser jetziger mechanischer Staat doch wahrlich nicht dazu organisirt ist, um eine Gemülhssache zu administriren. Schon deshalb nicht, weil der Staat nie weiter gehen kann, als jedem Dürftigen daS AUernothwcndigste zu reichen und auch das nur unter gewissen unmilden Bedingungen. Es ist leicht gesagt: N. N. bettelt nur um sich noch Gurken rum Fleisch am Sabbat zu kaufen, oder: die Frau nimmt Gaben an und trägt einen Hut mit Rosen; denn jene Gurken und Rosen find diesen Leuten eben so Lebensbedürfnisse wie das Brod selbst. So weit ich nun urtheilen kann, unterscheidet sich die jüdische Mildthätigkeit in Folgendem. Zuerst bei öffentlichen Kollekten für Brandunglücke u. dgl. zeichnen die Juden weniger, und oft nur Ehren halber, und das geschieht mit Recht oder Unrecht größtentheils aus Mißtrauen gegen die eventuelle Vertheilung, im Allgemeinen sowohl, als insbesondere wegen befürchteter Parteilichkeit gegen die unter den zu Unterstützenden befindlichen Juden. Ferner unterscheidet sie sehr die Personen und findet cs gar nicht unnatürlich, wenn man nach jener rabbinischen Lehre, einem Armen, dem es zukommt, sogar ein Reitpferd schenkt. Dann steht auch der vermögende Jude dem Armen persönlich näher: es ist noch nicht so gar lange, daß er ein Satter ist, er kann, auch wenn er es will, noch gar nicht vergessen haben, wie dem Hungrigen zu Muthe ist. Es ist keine große Uebertreibung, wenn man behauptet, cs giebt heutzutage keinen jüdischen Vornehmen, der nicht einen Vetter im Armenhause und umgekehrt keinen jüdischen Bettler, der nicht einen Verwandten unter den Vornehmen hat. Die Folge ist dann auch, daß das Annchmen nicht so sehr erniedrigt und demüthigt als außerhalb des jüdischen KrciseS, zumal da nach unserer Anschauung der Arme ein legales Recht hat auf die Unterstützung. Ein deutscher Jude kann übrigens mir ziemlicher Sicherheit von dem andern voraussetzen, daß er sich nur Hülfe sucht, nachdem alle sonstigen Mittel fehlschlugcn. Dies läßt sich indeß nur von der Privatunterstützung sagen; denn cs mangelt kcineswegcs an jüdischen Familien, die lieber verhungern als öffentliches Armengeld nehmen, lieber verschmachten als in ein öffentliches Armenkrankenhaus gehen. Das eigentlich Charakteristische an der jüdischen Mildthärigkeit ist, daß sie durchaus nicht als Lurus, den man 28*

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