Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 28 (4.7.1853)
- Date
- 1853-07-04
- Page
- Seite 347 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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347 dankt, macht sie zugleich bekannt, daß das spezifizirte Verzeichniß der einzelnen Beiträge zu dieser Sammlung in ihrem Amtslokale zu Jedermanns Einsicht aufliegt, so wie daß die genannte Summe dem bereits erliegenden Fonde deS israel. ArmeninstitutS zugeführt worden. Gleichzeitig wird auch jenem ungenannten Wohlthäter der schuldige Dank bezeigt, welche am 6. Mai d. I. auS Anlaß „der Genesung eines theuren Freundes" eine 5prozentige Staatsobligation pr. 100 fl. C -M. für dasselbe Institut der Kultusgemeinderepräsentanz zukommen ließ. Von der israel. Kultusgemeinderepräsentanz. Prag, am 30. Mai 1853. Der Vorsitzende: Ernst Wehli. Aus Mkähren, 20. Juni. (Privatmitth.) Die (bereits Nr. 25) berichtete Einweihung des schönen Tempels zu Eibenschütz, wo der ehrwürdige B. Oppenheim Rabbiner ist, dessen Sohn, der würdige Rabd. D. Oppenheim in Jamnitz die Weihrede gehalten, giebt mir zu der Bemerkung Veranlassung, daß eine Menge Fragen über Mißbräuche in Deutschland, dem Lande der „Zionswächter" nicht zur Lösung kommen können (vgl. Nr. 22 d. Bl. auS Baiern) die in Mähren schon gar keinen Gegenstand der Debatte mehr bilden. So z. B. über den Stand des AlmemorS u. s. w. Die würdigsten und frömmsten Rabbiner nahmen daran keinen Anstand mehr, und nur die aus reiner Parleisucht kämpfenden Hyperorlhodoren bleiben unverbesserlich und unbelehrr, weil sie gar keine Belehrung haben wollen. Jene Hyperorrhodorie ist wie die Radikalreform eine Ausgeburt unserer Zeit, von der bei den Alten, die in jeder Hinsicht unbesangen waren, keine Spur. Jene machen das Wort deS Talmuds zur Wahrheit: käme der Prophet Elias selbst und schlüge die Abänderung eines unbedeuteten Gebrauchs vor, so würde man nicht ans ihn hören: v; ■prana yN ^21 irr?« son"’ ur. Billigt doch Joseph Karo die Vertiefung der Vorbeierstelle durchaus nicht, weil dadurch die Stimme deS Vorbeters nicht so vernehmlich ist; ja R. Jerucham führt im Namen des R. Chanoch Gaon die Bescheidung desselben an, daß der Vorderer eine erhöhte Stelle einnehme: a“n Tiaab bian rprasj :nara ara ya« “p:n iVip r’sorrb *na niaa aipaa. Vgl. Beth. Joseph 90, wo eine Menge Autoritäten angeführt sind. Nicht minder lobenSwerth ist der edle Wetteifer der Gemeinden, mit allem Kostenaufwande den Gotteshäusern eine würdige Gestalt zu geben und den Gottesdienst zu regeln. Eibenschütz, Gaja, Mißlitz, Butschowitz haben neuerbaute Synagogen, auf die sie mit Recht stolz sein können. Ueberall thut sich der schöne Eifer kund, die Synagogen zu restauriren und zu renoviren, und bald wird in Mähren in dieser Hinsicht nichts zu wünschen übrig bleiben. Die Menge der neuerbauten und restaurirtcn Synagogen sind das beste Zeugniß, daß der Jude in Mähren sich seiner Freiheit würdig gemacht hat. Sie haben den Dank: gelobt sei Gott, der seinem Volke Israel Ruhe geschenkt, 1. Könige 8, 58. auf eine würdige Weise konstatirt. Agram, 19. Juni. (Privatmitth.) Seit einem Jahre ungefähr ist hier der Herr Rabbiner Leopold Ro tonst ein angestellt, und schon sind die Wirkungen seiner seelforgerischen Anstrengungen fühlbar. Seine gediegenen Predigten belehren und begeistern, und die von ihm gegründete und dirigirte Schule, in welcher er selbst den Religionsunterricht erlheilt, har jüngst in einer öffentlichen Prüfung die günstigsten Resultate dargelegt. Rußland. ZNitau, 15. Mai. (Privatmitth.) Die kurländische Gouvernementszeitung enthält eine Publikation der hiesigen Gouvernementsrcgierung, des Inhalts, daß, zufolge Allerhöchst bestätigten ReichsralhsgutachrenS vom 31. Dezember v. I. versuchsweise auf drei Jahre neue Regeln über die von den Ebräern zu entrichtende Lichtsteuer emanirt und dem Ministerio der inneren Angelegenheiten anheim gestellt worden, den Gesammtbetrag der Lichtsteuer (in ganz Rußland, mit Ausnahme Polens) von 230,000 Rubel Silber konform dem Betrage der Einnahme der allgemeinen Korobkafteuer (zur Deckung der gewöhnlichen älronSabgaben rc.) und mit Berücksichtigung deS Wohlstandes der Ebräergemeinden zu vertheilen, daß demgemäß daS Ministerium deS Innern der GouvernementSregierung anempfohlen, den für dieses (kurländische) Gouvernement berechneten Betrag der Steuer für jede einzelne Gemeinde, nach Maßgabe deS Ertrags der Korobka und des Wohlstandes der Gemeinden festzustellen, daß die Reparlition der Steuer unter die