Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 27 (27.6.1853)
- Date
- 1853-06-27
- Page
- Seite 338 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225822-3225850--13219-3299512- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Seesen 1× ep/1048106
OCR text
338 und christlichen Zöglinge nach ihrer Weise und feiern Leide Theile ihre Festtage nach den Vorschriften deS betreffenden Kultus; aber das gemeinschaftliche Leben, der gemeinschaftliche Unterricht und das hieraus resultirende lebendige Bewußtsein eines alle Menschen liebenden Vaters bebt diese Kinder über alle konfessionelle Verschiedenheiten empor und einigt sie, trotz verschiedener Religionsbräuche, im höhern Gottesglauben, in der reinen Menschenliebe und in der festen Hoffnung auf ewige Seligkeit. Diesem höhern Ziele hat also Herr Jacobson einen neuen Tempel der Jugenderziehung gebaut! — Referent dieses erlaubt sich noch die wichrigsten §§. aus den noch ungedruckten Statuten der Anstalt hervorzuheben und fügt außerdem hinzu, daß der Stifter seine Anstalt mit einem bedeutenden Kapitale sondirt und daß dieselbe staatliche Sanklion erhalten hat, wodurch sie unter dem Schutze des Allmächtigen vor allen Eventualitäten für die Zukunft gesichert sein wird. Möchten doch viele Väter und Mütter, die von Menschenliebe beseelt sind, auf dieses stille und wohlthätige Werk, von welchem wir nicht geredet haben, um etwa das Verdienst des in sich wahrlich hinlänglich belohnten edeln Stifters zu rühmen, Hinblicken und sehen, wo und in welcher Weise man zum Heil der Menschheit beitragen kann. Mit Thränen in den Augen trat unlängst ein evangelischer Geistlicher in eine der Schulstuben, und als er aus die Knaben hinsah, sagte er: es kommt mir vormals sähe ich Gottes Barmherzigkeit lebendig vor Augen — und weiter vermochte er kein Wort hervorzubringen. Auszug aus den noch ung'edruckten Statuten der Jacobson'schen Waisenanstalt zu Seesen. § 1. Die im Jahre 1851 gegründete Jacobson'sche Waisenanstalt hat den Zweck, unbemittelte Waisenknaben männlichen Geschlechts unentgeltlich zu verpflegen, zu erziehen und zu bilden. §. 2. Der Begriff: Waisenkinder, ist zunächst auf diejenigen zu beschränken, welche ihren Vater oder beide Eltern verloren haben. Doch können dahin auch solche gerechnet werben, deren Väter durchaus unfähig sind, für die Erziehung ihrer Kinder Sorge zu tragen. §. 4. Die Anstalt ist zunächst für Zöglinge mosaischen Glaubens bestimmt; doch ist die Aufnahme christlicher Kinder nicht ausgeschlossen. Die Zahl der letzteren soll jedoch ein Vierthcil der sämmtlichen gleichzeitig in der Anstalt befindlichen Zöglinge nicht übersteigen. §. 7. Die aufgenommenen Zöglinge genießen bei freier Wohnung, Beköstigung und Verpflegung alle Wohlthaten einer geregelten und sorgfältige Erziehung. §. 8. Die Zöglinge sollen, wofern sie nicht vorher in der an demselben Orte bestehenden Jacobsonschule eine Freistelle erhalten, so lange in der Anstalt verweilen, bis sie konflrmirt und für den Ucbergang in einen Lebensberuf oder in eine höhere Bildungsanstalt vorbereitet sind. §. 9. Von Seiten der Anstalt soll bei den Zöglingen auf die Wahl des Berufs möglichst eingewirkt und auch mit den bereits abgegangenen und in einen Lebenslauf übergetretenen eine väterliche Beziehung erhalten werden. Inwieweit für das Fortkommen derjenigen Knaben, die aller und jeder Stütze im Leben beraubt find, von Seiten der Anstalt Sorge getragen werden soll, ist einer besondern Bestimmung Vorbehalten. §. 11. Die Anstalt hat die wesentliche Aufgabe, die ihr anvertrautcn Zöglinge mit elterlicher Liebe zu sittlich guten, gottesfürchtigen und für das praktische Leben brauchbaren Menschen heranzubilden. Sonach muß ihre Wirksamkeit auf gleiche Weise die Bildung und Veredlung deS Gemüthes und die naturgemäße Entwickelung der Geistes¬ und Körpcrkräfte umfassen. §. 12. Die Gewöhnung zur wahrhaften, von Aberglauben, wie von Freigeistcrei gleich entfernten Religiosität soll das vornehmste Mittel zur Entwickelung des Gemüthslcbens sein. §. 13. Der Unterricht wird auf eine gründliche die formale Entwickelung des Geistes, besonders beachtende Elementarbildung gerichtet sein. Da die Zöglinge nach genügender Vorbereitung in den Elementen, den weiterbildenden Unterricht in der Jacobsonschule genießen sollen, so können die Lehrgezenstände auf Anschauungs-, Denk- und Sprachübungen, biblische Geschichte, deutsch — für die . israelitischen Knaben auch hebräisch — Lesen, die Anfänge