Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 27 (27.6.1853)
- Date
- 1853-06-27
- Page
- Seite 330 (sequence 4)
- Language
- German
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330 gelöscht ist, oder wegen unbefugten Schachers zur Strafe gezogen wurde, wenigstens drei Jahre abgelaufen sind. Art. 12. Dem Israeliten, welcher ein Schachergewerbe (Art. 8.) treibt, kommt für alle Forderungen an Christen die Beweisführung durch die Unterschrift deö Schuldners in Schuldscheinen, Quittungen, Abrechnungen und anderen Urkunden, mittelst welcher eine Berbindlichkeir des Christen gegen den Israeliten bewiesen werden soll, oder durch ein der gerichtlichen Cinklagung der Schuld vorangegangenes Bekenntniß nicht zu statten. ES har vielmehr derselbe, so wie jeder dritte Inhaber der Forderung durch andere Mittel den Beweis herzustellen, daß der Schuldner die Summe der Forderung wirklich und vollständig erhalten habe. Dieselben Grundsätze gelten auch in Beziehung auf den Beweis der Befreiung deS ein Schachergewerbe treibenden Israeliten von einer Verbindlichkeit gegen einen Christen." — Aus Kurhessen, 14. Juni. Aus keinem Lande bringen die Zeitungen mehr zu bezweifelnde Nachrichten, als aus Kurheessen. So berichtete jüngst die „Magdeb. Zeit." Folgendes, was wir gänzlich bezweifeln: Gleichwie in den meisten deutschen Staaten, war auch bei uns seit mehr denn 30 Jahren die Einrichtung getroffen worden, daß da, wo es in den jüdischen Gemeinden an Elementarlehrern fehlte, die üdischen Kinder, mit Ausnahme der Religion, an dem Unterrichte in der Ortsschule Tdeil nahmen. Herr Vilmar, der Konststorralralh und Schulrefeiem in unserem Ministerium, scheint jedoch in dieser Einrichtung eine Verletzung des spezifisch-christlichen Charakters, den neuerdings die Volksschulen erhielten, zu erblicken, und es sollen daher die Judenkinder überall auS den Elementarschulen gewiesen werden, trotz der desfallsigen Gegenvorstellungen der Juden selbst. Eben so vernimmt man, daß diejenigen Juden, welche unter dem vorigen Ministerium Stellen an höheren Unterrichtsanstalten erhielten, dieselben samml und sonders wieder verlieren sollen. (Wenn wir auch den letzten Passus nicht im Geringsten bezweifeln, nämlich die Absetzung jüdischer Lehrer von öffentlichen Schulen, so doch den ersten, die Ausweisung der jüdischen Jugend aus den Schulen. Red.) Baiern, Ende Mai. (Privatmitth.) Die beabsichtigte Beleuchtung der Synagoge in München mittelst GaS ist vorläufig aus Sicherheitsrücksichten unterblieben. Dagegen hat man dort an den letzten Festtagen mehre kultusdienstliche Aenderungen vorgenommen, die zwar mit Ausnahme der Einführung mehrer deutscher Gebete nicht sehr wesentlich sind, die aber doch in unsrer Zeit doppelte Anerkennung verdienen. In dem desfallsigen gedruckten Erlaß der „Administration der israelitischen KulruSgemeinde" — wie der Vorstand dort genannt wird, heißt es: „Um einen vielfach laut geworvnen, in den Zeitverhältnissen und der fortgeschrittenen Zivilisation begründeten Verlangen nach Vereinfachung und Veredlung der liturgischen Formen deS Gottesdienstes in hiesiger Synagoge nachzukommen, har unser verehrter Herr Rabbiner die bestehenden Gebete, von welchen manche ihre Entstehung bereits längst vorübergegangenen Ereignissen früherer Jahrhunderte verdanken, und daher ihre Bedeutung gänzlich verloren haben, einer sorgfältigen Revision unterworfen und auf dem Grunde Vieser Revision der Administration einige Aenderungen derselben vorgeschlagen, durch welche, ohne das Wesentliche zu berühren, doch manches Unzeitgemäße in Form und Inhalt ausgeschieden und resp. modifizirt, der Gottesdienst der Fühlweise der Gegenwart mehr angepaßl und ihm eine erhebendere Einwirkung auf die Gemüther gesichert wird 2c." Das ist eine Sprache, wie wir sie in Baiern gar nicht mehr gewohnt sind. Möchten Cie Herren Kollegen veS Herrn Rabbinen Aub und ihre Avminisirationen sie hören. Bei der Vertheilung der außerordentlichen Unterstützungen an die Schullehrer Minelfrankens sind die israelitisch-deutschen Lehrer wieder sehr bedacht worden. Die Religionslehrer gingen diesmal leider leer aus. Sie können hier mit Recht sagen: Gott schütze mich vor meinen Freunden! denn vor dem früher erwähnten und abgewiesenen desfallsigen Antrag des mittelfränkischen LandrathS hat unsre humane KreiSregierung die Religionslehrer stillschweigend auch als öffentliche und daher in die Kategorie der zu Unterstützenden gehörig angesehen. — Nr. 35 deS Jntelligenzblattes für Miltelfranken bringt die Namen derjenigen Lehrer, welche zur Ertheilung deS Präparendenunterrichts Seitens k. Regierung autvrisirt wuri den. Die israelitischen sind: Ottenstein in Gunzen-