Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 25 (13.6.1853)
- Date
- 1853-06-13
- Page
- Seite 312 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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312 des vorigen Geschlechts sehr häufig im Munde geführt; von den heutigen Frommen und philologischen Komödianten hört man ihn nicht. Im Gegentheil, fie tarircn jeden Zuden sehr genau — freilich nach einer andern Skala und Gewichtseinheit. Die vielen individuellen Schulchan-Aruchs werden übrigens auch nach Umständen geändert: es ist ja auch billigerweise nicht zu verlangen, daß ein Mensch 70 oder 80 Jahre lang bei einem und demselben bleibe. Drum halten wir unS auch nicht bei denen auf, die aus Rückfichten auf andere Personen bestehen, z. B. (nach 1. B. M. 27, 4.) „Es werden die Tage der Trauer meines Vaters herankommen", oder wo bei Verheirathungen ein freibenkender edler Jüngling urplötzlich fromm wird, oder ein pharisäischer Papa vergnügt seine Tochter einem reichen Schinkeneffer giebt. Nur die Aenderungen beachten wir, die aus dem Menschen nach 5. B. M. 32, 15. selbst hervorgehen, so eine, wie z. B. folgender Dialog darlegt: Räb Selig. Wie geht eS nur zu, daß Räb Liepmann gar nicht mehr in die Schule (Synagoge) kommt; früher ist er doch jedes Mal da zu finden gewesen? Räb Löbel. Was sagt ihr, Räb Selig? So sollen wir beide, cs will's Gott, nöthig haben, Schulen zu gehen, Amen, wie Räb Liepmann es jetzt nöthig Hai! — Ein reicher Mann! Psch! Wir hatten vor Diesem hier in der portugiefischen Gemeinde einen gewissen Aron 93., der kam jährlich nur einmal in die Synagoge und zwar am Versöhnungstag, doch erst zum Schlußgebete. Darüber zur Rede gestellt, erwiederte er: Süh mal, ick bün all en ohlen Mann, Fru und Kinner hef ich nich, Schefen und Göder hef ick nich tor See, un Geschäfte maak ick auck nich mehr. Wat bruuk ick? En gode Kööksch (Köchin); un darto kaam ick fröh genoog to Nengila! Geht nur hin, ihr Kinder Jsrael's, mit euren mannigfachen Schalchun-Aruchs; nur: al tirgesu baderech! fc. h. vertragt euch! Es halte fich Keiner für den alleinigen Befitzer des Hortes. Ich meinerseits sage: Sprichst Du: ich suche — sei Freund mir, und läuft auch Dein Weg mir entgegen. Sprichst Du: ich habe — dann Krieg! gehst Du auch mit mir die Dahn! tFortsetzung folgt.) Siterarifcbe Nachrichten. ZNagdehurg, im Mai. Kiessclbach, Einleitung in die europäische Handelsgeschichte. (Schluß.) Der Verf. fährt fort: „Später, nachdem bereits an der Hand der Gewerke aus den Villen der kaiserlichen Meiereien im Binnenlande und den von der Römerzeit herüberragenden Niederlassungen Städte geworden waren, fich demgemäß also im Innern schon ein Austausch der Rohprodukte gegen Fabrikate zwischen Land und Stadt einrichtete, und außerdem die entstehenden italienischen Stapelplätze mit der Levante in Berührung kamen, änderte fich alsbald der gesammte Handel und damit die Stellung der Juden zu demselben. Die Bürger übernahmen den eigenen Vertrieb ihrer Produkte, und bezogen fortan über Venedig, Florenz und Genua die Waaren der morgenländischen Fremde. So sagt Hüllmann: „Sie standen ungeachtet der schweren Schatzungen und Anfeindungen anfänglich und lange Zeit ihrer Reichthümer und großen Geschäfte wegen in hohem Ansehen in den wichtigen Handelsstädten, z. D. in Mainz, wo ihr Rabbiner in Urkunden Pontifer genannt wird, in Augsburg, wo noch zu Anfänge des fünfzehnten Jahrhunderts in Streitigkeiten zwischen Juden und Christen er gemeinschaftlich mit dem Stadtpräfekten das Unheil fällte. Erst in den späteren JahrhundeNen, seitdem die Bürgerschaften ebenfalls zu großen Reichthümern gelangt waren, und wie die Juden den Fürsten und Magisträten in Geldnörhen auShelfen konnten, ist es in manchen Handelsstädten ihnen gelungen, entweder die Herabwürdigung der Juden wie in Augsburg oder die Vertreibung derselben wie in Magdeburg zu bewirken." Durch die Konkurrenz der zum Kaufmannsstande übergehenden Städtebewohner, durch den nationalen Boden, welchen der Handel durch ganz Europa hin nach Entstehung des Bürgerthums anzustreben begann, wurde der Jude nach und nach aus dem Weltverkehr mit Waaren verdrängt, und sah fich fortan einzig und allein auf den Kleinhandel und auf den Geldhandel hingewiesen." „Es läßt fich zwar urkundlich Nachweisen, daß die gewöhnlich herrschende Anficht, der Hebräer habe bereits beim Beginne des Mittelalters keinen Grund und Boden befitzen dürfen, durchweg falsch ist. Das gegen die Israeliten in den meisten Staaten erlassene Verbot, fich anzukausen, ist eine zum Schutze des kleinen GrundbefitzerS ergriffene Maßregel aus einer Zeit, als schon die Juden nicht mehr den levantischen Austausch in Deutsch-