Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 23 (30.5.1853)
- Date
- 1853-05-30
- Page
- Seite 280 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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280 Sitzung der gesetzgebendenden Versammlung heut auf der Tagesordnung stehende Senatsvortrag, Verfassungsänderungen betreffend, besagt im Wesentlichen: Die Aufnahme von Beisassen findet nicht mehr statt. Alle Angehörigen der Stadtgemeinden werden als „Frankfurter Bürger", jene der Landgemeinden als Bürger der betreffenden Gemeinde bezeichnet. Den Bürgern israelitischen Glaubens steht außer der bürgerlichen Gleichberechtigung auch das Recht der Theilnahme an den Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung, so wie der Wählbarkeit in daS Wahlkolleg und in die gesetzgebende Versammlung selbst zu, Letzteres jedoch mit der Beschränkung, daß nicht mehr als vier derselben in die Versammlung gewählt werden dürfen. Die öffentlichen Aemter find für alle Eingeborne und in daS Bürgerrecht Aufgenommene (für letztere nach Itzjährigem ununterbrochenem Aufenthalt) zugänglich. In den Senat und das 51r Kollegium können jedoch nur Christen gewählt, auch zu Richtern und zu Mitgliedern solcher Behörden, welchen die Leitung des Kirchen-, Schul- und StiftungSwesenS obliegt, nur Christen ernannt werden. Bürger der Landgemeinden können nicht an der städtischen Verwaltung Theil nehmen. Die Abgeordneten der Landgemeinden nehmen an allen Berathungen und Beschlüssen der gesetzgebenden Versammlung Theil, mit Ausnahme der die Angelegenheiten und Stiftungen der Stadt betreffenden, und der Theilnahme an der Wahl der Mitglieder des Senats und deS okr Kollegs. Von der Theilnahme an diesen Wahlen sind auch die israelitischen Mitglieder ausgeschlossen, nehmen dagegen an allen andern Verhandlungen deS gesetzgebenden Körpers Theil. Alle mit Vorstehendem im Widerspruch befindlichen Bestimmungen der bisherigen Verfassung werden für aufgehoben erklärr. — Auf Vorschlag des Präsidiums beschloß die Versammlung zur Begutachtung der Senatsvorlage eine Komifsion von sieben Mitgliedern zu wählen. Preußen. Berlin, im Mai. (Privatmitth.) Es ist wirklich höchst merkwürdig, wie gewisse Geistliche und Laien unter den Reformirten und Lutheranern, namentlich solche Laien, welche in die Theologie hineinpfuschen, immerfort auf die „Reformjuden" schimpfen? Erinnern sie sich nicht ihres eigenen Ursprungs? Heißen sie nicht Reformirte? Oder wollen re dieses Ursprungs vergessen machen?... Ueberhaupt muß dieses Treiben dem katholischen Geistlichen sehr onderbar erscheinen. Wer läßt sich seinen Glauben schwer werden? Der katholische Geistliche und der orthodoxe Jude — diese tragen Entbehrungen für ihre Religion: aber der Evangelische, welcher alle Genüsse deS gesellschaftlichen Lebens sich gestatten darf, und wenn er seine Sonntagspredigt gehalten, der bestimmten Verpflichtung ledig ist, wie will er auf die „Reformjuden" losschimpfen, da er nichts anderes als eine ganz gleiche Stellung einnimmt? Oesterreichischer Kaiserstaat. PreHburg, Mitte Mai. Ungarische Briefe VIII. Ein mehrwöchentlicher Aufenthalt in Wien und Pesth hat mich leider verhindert, meiner übernommenen Korrespondentenpflicht pünktlich nachzukommen. Doch habe ich als alter und treuer Freund der allgemeinen Zeitung des JudenthumS eine ziemlich bedeutende Anzahl von Notizen gesammelt, welche — wie ich nach Allem, waS ich in Wien und Pesth über Ihr Blatt und dessen Korrespondenten zu Preßburg gehört, zu hoffen berechtigt bin — vielen Ihren freundlichen und geehrten Leser nicht unwillkommen sein werden. Zunächst verdienen die Anstrengungen der altorthodoren Partei in Wien erwähnt zu werden. Ihr wackerer Korrespondent in der Kaiserstadt berichtete Ihnen zwar, daß die ehemaligen Besucher der polnischen „Schule" eine neue Synagoge zu bauen gedenken; aber er unterließ es auf den Bruch aufmerksam zu machen, durch welchen die kaum reorganisiere israelitische Kultusgemeinde der Hauptstadt in zwei Gemeinden gespaltet zu werden bedroht ist. Daß diese Spaltung von den Altorthodoren beabsichtigt wird, liegt klar am Tage, da sie ein eigenes Gotteshaus, eigene Kultusbeamten und ein eigenes Budget, und mit der Hauptgemeinde nichts gemeinschaftlich haben wollen, als — den Gottesacker. Dieses seperatistische Streben ist aber um so merkwürdiger, als ja Mannheimer bekanntlich seit Jahr und Tag zur konservativen Fahne geschworen, und seiner Zeit gegen die Reformer und die Rabbinerversammlungen in Deutschland mit allem Nachdrucke geeifert hat! Bedürfte eS noch eines Beweises, daß