Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 22 (23.5.1853)
- Date
- 1853-05-23
- Page
- Seite 270 (sequence 6)
- Language
- German
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270 schützen den ernsten Willen hat, wie sie der ihr obliegenden Pflicht sich bewußt ist, die staatliche Ordnung und den Frieden der Konfessionen unter einander aufrecht zu erhalten." Wie hätten auch wir, Juden, diese Worte mit Dank und Jubel vernommen, und ihnen unser gutes Vertrauen geschenkt, wie gern hatten wir mit keinem Worte etwas dawider, daß die Regierung Sr. Maj. des Königs nur „die Rechte der beiden christlichen Konfessionen zu schützen den ernsten Willen hat", wenn wir in gleicher Weise „die Freiheit deS Glaubens und der Gewissen geachtet", uns gegenüber, erachten könnten. Aber in der That wird der Herr Ministerpräsident mit seinem durchdringenden Verstände selbst uns nicht verargen, daß wir Juden diese Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht geschützt glauben, wenn man uns unumwunden trotz dem Art. 12. der Verfassung von allen SraatSämtern, z. B. auch aus dem Baufach ausschließt, — doch lediglich um deS Glaubens willen, denn so wie der Jude sich taufen läßt, hört die Ausschließung auf, daß wir diese Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht geachtet glauben, wenn man uns selbst aus der Gemeinde hinauswerfen und von allen Kommunalämtern ausschließen will. Ich wüßte nicht, wie sich „Glaubens- und Gewissensfreiheit" damit reimen lassen. Stettin, im April. (Privatmitth.) Auch die hiesige Gemeinde hat eine sehr kräftige Petition gegen die Beschlüsse der ersten Kammer an die zweite gerichtet. Sie erfuhr deshalb einige polizeiliche Hindernisse, die aber beseitigt wurden. Sie hat nnn diese Petition, in ein besonderes Schreiben eingerückt, jedem Abgeordneten gedruckt zugestellt. Aus diesem Schreiben gestatten Sie mir eine interessante größere Stelle hervorzuheben: „Und, Herr Abgeordneter! Der Mangel an dieser Liebe für König und Vaterland, er ist'S, dessen wir gezeiht werden; er ist ja als ausreichender Beweggrund für die Verkürzung jenes in Anspruch genommen worden. Wo aber unsere Verschuldungen gegen die warme, innige Anhänglichkeit an König und Vaterland begründet liegen, suchen wir vergebens. Wir haben vorurtheilsfrei unser Verhalten geprüft in den Freiheitskriegen, und eine Opferungsfähigkeit und Willigkeit in den Gemeinden gesunden, die denen der christlichen Bevölkerung in keiner Weise nachstand; die Beziehungen, in welche wir wahrend der entwickelungsreichen Friedenszeit unsere Mittel zu allen Instituten des Staates wie der einzelnen Kommunen gebracht, die Art, in der Männer aus unserer Mitte Aemter verwalteten, die ihnen das Vertrauen der Bürger übergeben; der Wohlthätigkeitssinn, der sich bei jedem Mangel, besonders in dem Nothjahre 1847 bei unS hauptsächlich gegen christliche Arme so eklatant bewährte; die Bereitwilligkeit, mit welcher die Genossen unseres Glaubens Gold- und Silbergeräthe aus ihren Hausern und Tempeln im Jahre 1848 auf den Altar deS Vaterlands brachten: Alles dies giedt uns, wenn auch kein Recht auf Bevorzugung, so doch gewiß Niemand eins zu unserer Hintansetzung an der gegliederten bürgerlichen Ordnung und den Befugnissen, die sic involvirt." „Wenn die exzentrische Demokratie, die daS Jahr 1848 über Europa verbreitete, auS unserer Mitte auch Herzen und Kräfte in ihr Lager gezogen und dorr mit Erfolg verrvendet: standen sie da vereinzelt? verloren sie sich nicht in die große Gemeinschaft, welche christliche Kreise dahin beordert haben? DaS christliche Bekenntniß hat keine Anklage erfahren durch die Ausschreitung so Zahlloser aus seinen Anhängern — warum soll daS Judenthum den Fehl Einzelner seiner Bekenner als Selbstschuld tragen müssen? Ist es nicht schmerzvoll für unS, wenn in der Sitzung vom 5. März in Bezug auf uns gesagt wurde: „Grade sehr Biele dieses Stammes waren nicht einverstanden mit der Ordnung der Dinge in Preußen und haben auf geheime und öffentliche Weise dazu beigetragen unS unglücklich zu machen"!!!— So sehr wir die politische Erlravaganz der Jahre 1848 und 1849 deSavouiren, die Absicht, unglücklich zu machen, lag weder der christlichen noch der jüdischen unter. Sie war überall die Verirrung höchstens eines falschen GlückfeligkeitStriebeS, der in der staatlichen Gesellschaft Befriedigung finden sollte, der, wenn das Verhälmiß der Bevölkerung mit Gewissenhaftigkeit inS Auge gefaßt wird, in christlichen Herzen nicht weniger sich regte als in jüdischen. Wenn irgendwo die Religion ohne alle Betheiligung geblieben, wenn sie irgendwie als ganz nebensächlich beseitigt worden war, so geschah es in jenen Bewegungen, für die die jüdische allein von allen auskommen soll! — Und fehlte eS etwa in jenen Zeiten der Erregtheit bei unS an besonnenen Mahnern und bedächtigen Warnern