Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 22 (23.5.1853)
- Date
- 1853-05-23
- Page
- Seite 269 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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269 Regensbrrrg, im Mai. (Privatmitth.) Der Artikel auS Baiern in Nr. 3. dieser Zeitung, worin von den Kultusvcrbesserungen in der hiesigen israel. Gemeinde die Rede ist, giebt mir Veranlassung, über diesen Gegenstand Ihnen aussührlichen Bericht zu erstatten. Die im Jahre 1841 mir allerhöchster Genehmigung dahier eingeführte, der mittelfränkischen nachgebildeten, Synagogenordnung umfaßte lediglich die äußere Ordnung des Gottesdienstes. DaS Bedürfniß der hiesigen Gemeinde nach Verbesserungen im Kultus veranlaßte dieselbe, ihren Rabbiner, Herrn D,-. Schlenker zu beauftragen, Vorschläge zu einer Läuterung des Gottesdienstes in Vorlage zu dringen. Herr Dr. Schlenker bearbeitete eine neue GotteSdienst- Ordnung, legte den Entwurf seiner Gemeinde vor, und die sämmtlichen Gemeindeglieder waren damit einverstanden. Die Synagogenordnung wurde sofort zur Genehmigung dem k. Kultusministerium vorgelegt, und eS erfolgte unterm 19. Oktober 1851 eine allerhöchste Entschließung „daß »er vorgelegte Entwurf wegen der darin nach sachkundigem Urtheile enthaltenen, für manche gläubige Israeliten Anstoß gebenden Neuerungen nicht gebilligt werben könne." Der Rabbiner hat hierauf in einer umfassenden Abhandlung dargethan, daß die fragliche Gottesdienst- Ordnung in Ansehung ihrer rituellen Gültigkeit durchaus nichts ■p-«-: enthalte, und daß dieselbe vielmehr auf einer echt religiösen Grundlage beruhe. Diese Abhandlung wurde dann dem k. Kultusministerium mit der Bitte vorgelegt, die anstößigen Stellen behufs deren Entfernung näher zu bezeichnen. Diese höchste Stelle hat nun die übergebene Synagogenorvnung mehreren Rabbinern zur Begutachtung mitgetheilt, und dieselbe wurde nun, mir einigen Modifikationen den Konfirmationsakt betreffend, in ihrem ganzen Umfange höchsten OrtS sankrionirt. UebrigenS beschränken sich die Reformen nicht etwa darauf, daß die rnrswin nicht mehr in der Synagoge, auch in derselben nicht mehr am Vorabende des VerföhnungS- TageS nipvv geschlagen werden darf, vielmehr ist es eine vollständige Agende, welche in 8 Kapiteln den ganzen Kultus umfaßt. Außer rn und sind sämmlliche Piutim und abgeschaffl, selbst rn bleiben die Piutim in spi» nonp und die drei großen Piutim bei "ranya my^pn weg. Deutsche Gebete ersehen hie und da die Piutim. Statt der beiden ip-nB aip*1 /paa und tmcn wird von dem Rabbiner ein deutsches Gebet vorgetragen, das die in ihnen enthaltenen Gegenstände in sich faßt re. Die Synagogenordnung ist jetzt dem Druck übergeben worden. Preußen. Berlin, im Mai. (Privatmitth.) Der Herr Graf Stollberg mußte eS sich gefallen lassen, auf seine, durch nichts hervorgerufene Jnvektive auf die Juden „von wegen des WasserS" tüchtig durch den „Kladdradarfch" angebohrl zu werden. Derselbe erinnerte an die vielen Tausende der besten Matrosen, die die russische Marine aus den Juden zieht, über welche Ihre Zeitung vor einigen Jahren so ausführliche wie interessante Berichte brachte, wie diese jüdischen Matrosen mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten ordentliche Gemeinden bilden, mit Rabbinen, Vorsängern und Kultus. Zu dem, was in diesen Blättern bemerkt worden, möchte ich hinzufügen, daß auch unter den portugiesischen Entdeckungs-Seefahrern viele Juden waren und sich auf den Schiffen befanden, die zur Auffindung des Seeweges nach Ostin- Oieu ab geschickt wurden. So erwähnt die Geschichte besonders des Abraham de Beza und des Joseph Zapatero, die mehrere neue Inseln entdeckten und mit Schätzen und Kostbarkeiten nach der Heimalh zurückkehrren. (Cardoso, las Exrclleiicias, p. 388.).. Nein, mein lieber Herr Graf, die Juden haben sich überall und in allen Zweigen deS Lebens und Etrebens ausgezeichnet, sobald eS ihnen nicht durch Männer, wie Sie, gewehrt wurde. —. In der Rede, mir welcher der Herr Ministerpräsident, Freiherr von Manteuffel, die diesjährige Session der Kammern schloß, besinbet sich folgender Passus: „Meine Herren'. Bei den Verhandlungen dieser Session sind auch Differenzen auf einem Gebiete zur Sprache gekommen, dessen Fernhaltung von dem Bereiche parlamentarischer Debatten in mannigfacher Beziehung zu wünschen ist. Immerhin aber werden diese Verhandlungen nicht zu beklagen sein, wenn sie, wie das hoffentlich in diesem Falle geschehen ist, die Ueberzeugung gekräftigt haben, daß Die Regierung Sr. Maj. des Königs eben so die Rechte der beiden christlichen Konfessionen und die Freiheit des Glaubens und der Gewissen zu achten und zu