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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-05-17 · Heft 21 (17.5.1853) · p. Seite 260

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 21 (17.5.1853)
Date
1853-05-17
Page
Seite 260 (sequence 8)
Language
German
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260 dienst für die Studirende gehalten, wobei die ErbauungSreden statlfinden, und wobei auch die Studirenden der Reihe nach zum Segen der Tora gerufen werden. Die Studirenden alle legen einen solchen Eifer an den Tag, daß nur das Beste zu erwarten ist. Bei den Eltern und Verwandten der Schüler giebt sich außer dem Freudengefühl, ihre Kinder wieder religiös erziehen zu können, noch ein tiefeö Dankgefühl gegen die h. Regierung kund, daß sie diese Einrichtung so schön und so kräftig getroffen hat. 8. K. K. Gymnasial-Direktorat in Brünn. Dem israel. ReligionSprofeffor am Gymnasio und der Realschule Herrn Moritz Stößel hier. Mit Erlaß der hohen k. k. m. Landesschulbehörde vom 6. d. M. Z. 1545 wurde dieses Direktorat von Ihrer Ernennung zum Religions-Professorder israel. Schüler deS Gymnasiums und der Realschule in Kenntniß gesetzt und zugleich angewiesen, dafür zu sorgen, daß der. zu ertheilende Unterricht im vollen Einklänge mit den Anordnungen deS h. U. Ministerial-Erlaffes vom 11. Febr. 1852. Z. 999 stattfinde. Au diesem Ende setze ich Sie, der mit Ihnen mündlich gepflogenen Rücksprache gemäß, in Kenntniß, daß der fragliche Unterricht am Gymnasio in 3 Abtheilungen und in den nachstehenden Stunden vorzunehmen sein, und Sonntags den 3. April l. I. im Lehrzimmer der VL Klaffe beginnen werde, und zwar für die Studirenden des Obergym. Sonntags von 2 — 3 Uhr Nachm, und Montag von 5—6 Uhr Nachmitt.; für die Schüler der HI. und IV. Gym.-Klasse Sonntags von 11—12 Uhr Vorm, und Mittwoch 4—5 Uhr Nachm.; endlich für die Schüler der I. u. II. Gym.-Klasse Sonntags von 10 —11. Uhr. Vorm, und Mittwoch von 3—4 Uhr Nachm. Die wesentlichen Bestandtheile dieses religiösmoralischen Unterrichtes sind: die mosaische Glaubens- und Sittenlehre, die Kenntniß der liturgischen Handlungen, Religionsgeschichte, die Geschichte deS israel. Volkes und die sprachifchen Theile der biblischen Bücher alten Bundes in der Ursprache. Ueber die Methodik, die zu gebrauchenden Lehr- und Hilfsbücher, die Anwendung und das Ausmaß der einzelnen Theile deS Unterrichtes haben Sie einen Lehrplan zu entwerfen und zur Erwirkung der hochortigen Genehmigung seiner Zeit vorzulegen. Wenn auch die israel. Studirenden an Sabbaten und jüd. Festtagen vom Schulbesuche im Allgemeinen nicht befreit werden können, so ist doch darauf zu sehen, daß dieselben an solchen Tagen dem Gottesdienste obliegen und durch entsprechende Erbauungsreden zur Tugend und Sittlichkeit angeleitet werden. Im Uebrigen wird dieser Religions-Unterricht als objektiver Lehrgegenstand für alle israel. Schüler betrachtet und die DiSziplinarvorschriften rücksichtlich des Schulbesuches, des sittlichen Betragens, der Aufmerksamkeit und des Fleißes finden auch ihre unbedingte Anwendung. Die Fortgangs-Klasse wird, wie bei den übrigen Lchrzweigen, am Schluffe jedes Semesters von dem Religionslehrer eigenhändig in den Hauptkatalog und das Schulzeugniß eingetragen. Dem Direktor der Lehranstalt bleibt die Ueberwachung des Unterrichtes durch Hospitirung, Einleitung von Prüfungen u. dgl. so wie der gesetzliche Einfluß bei der Klasfifizirung Vorbehalten. Brünn, am 29. März 1853. Anton Krabe, Gym.-Direktor. Literarische Nachrichten. Mtagdeburg, im April. (Homiletik.) (Fortsetzung.) Die Vergeltung frto 's (23. Aug. 1851.), zu Belgrad, von vr. I. H. Jacobson, isr. Pred. Berlin, 1851. DaS Gottesgericht. 'w 5612 (20. Dezember 1851). Von demselben. Berlin, 1852. Der Jahresbeginn als Tag des Gerichts. iri'i 5613 (14. September 1852.) Von demselben. Berlin, 1852. Wir können uns vorstellen, daß der Verfasser bei seiner Gemeinde einen recht lebhaften Beifall, einen nachhaltigen Anklang findet. Hai derselbe ein gutes Organ und würdige Vortragsweise, so wird er der Einwirkung nicht ermangeln, und seine Zuhörer recht andächtig beschäftigen. Der Vers, ist ein eifriger Sammler, namentlich sucht er eine Menge Sentenzen unsrer Weisen heranzubringen, was stets interessirl. Er wird dies Alles, ohne daß er sich über das Niveau erhebt, ohne daß Sprache und Inhalt irgendwo über den gewöhnlichen Fluß hinausgehen. Doch können wir die Bemerkung nicht unterlassen, daß der Redner sich öfter auch der sogenannten „Kunststücke" zu Beweisen bedient, die wir ihm nicht gern Nachsehen. Er raisonirt auf die „Vernünftler", um des lieben Friedens willen will er ihnen aber doch einige Beweise hinwerfen, aber diese Be-

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