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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-05-02 · Heft 20 (2.5.1853) · p. Seite 246

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 20 (2.5.1853)
Date
1853-05-02
Page
Seite 246 (sequence 6)
Language
German
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246 Grundbesitzes zu entrichtenden Beiträge zur Erhaltung christlicher Kirchensysteme und der auf ihren Grundstücken haftenden kirchlichen Abgaben durch administrative Erekution angehalten werden können, ist, wie ein Erlaß der posener Regierung vom ZI. Januar bekannt giebt, durch den Ressortminister bejahend entschieden worden. —. Ueber die Rechtsverhältnisse der jüdischen Gemeinden, welche in Folge der BerfaffungSurkunde zweifelhaft geworden find, da von den Verwaltungsbehörden das Fortbestehen deS Gesetzes vom 27. Juni 1847 hier und da in Frage gestellt ist, liegt jetzt eine Entscheidung deS ObertribunalS vor, wonach wenigstens so viel festgestellt ist, daß die jüdischen Gemeinden bis zum Erlaß jenes Gesetzes die Rechte der Korporationen hatten, und daß daher nach den betreffenden Bestimmungen deS Allgem. Landrechts alle diejenigen Gemeindeverhältniffe, welche vor dem Gesetz sich gebildet hatten, nach den Grundsätzen über Gesellschaften zu beurtheilen sind, die sich zu einem gemeinnützigen Zweck verbunden haben. Dagegen seien den Gemeinden die Rechte einer juristischen Persönlichkeit nicht beizulegen, waS namentlich in Beziehung auf die Vermögensrechte von praktischer Bedeutung ist, indem ausscheidende Mitglieder von dem Gemeindevermögen keinen Antheil zu fordern haben. —. Auf die Anfrage eines jüdischen Kandidaten der Baukunst, ob er sich dem Bausache widmen dürfe, ohne Gefahr zu laufen, daß er in Zukunft wegen seines Religionsbekenntnisses an der Fortsetzung dieser Laufbahn gehindert werden würde, ist demselben amtlich eröffnet worden, daß er seine Studien zur Ausbildung für das Baufach unbesorgt fortsetzen und auch als Privatbaumeister und Feldmesser nach bestandenem Eramen seinen Erwerb suchen könne. Dagegen seien die Grundsätze über die Anstellung und Beschäftigung jüdischer Baubeamten im Staatsdienste noch nicht festgestellt und fei es wahrscheinlich, daß er in ein StaatSamt nicht werde eintreten können. —. In der Sitzung der zweiten Kammer am 26. April kam ein eigener Zwischenfall vor. Ehe man zum nächsten Petitionsbericht geht, zeigt der Präsident den Eingang einer Petition von „fämmtlichen Abgeordneten der Haupt- und Residenzstadt Berlin" an, auf Art. 12 der Verfassung bezüglich. Er will dieselbe verlesen lassen und als v. Kleist-Retzow dagegen protestirt, da dann jede Petition gleiche Ehren beanspruchen könne, verweist er auf die „interessanten und erlauchten Namen, auch Aler. v. Humboldt befinde sich unter ihnen", welche unterschrieben wären. Bei weiterem Protest v. Kleists erhebt sich die große Majorität für die Verlesung, welche hierauf erfolgt. Die Petition ist eine Protestation gegen den Beschluß der ersten Kammer wegen Ausschließung der Juden von den Schulzenämtern. 17 Mitglieder der Rechten entfernen sich während der Verlesung und kehren erst nach ihr in den Saal zurück. (Laß sie laufen!) B. Kleist wünscht auch die „interessanten und erlauchten" Namen zu hören, der Präsident erwidert, eS feien über 1000; als dennoch v. Kleist-Retzow auf seinem Verlangen besteht, geht man zur Abstimmung. Für den Antrag v. Kleists erheben sich außer ihm die Abgg. v. Gerlach, Hahn und Mitschke-Kollande; der Antrag ist also verworfen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 25. April. (Privatmitth. Am letzten Donnerstag, den 21. d. M., wurde endlich in der Plenarsitzung der Vertreter und Beiräthe mit 16 gegen 3 Stimmen beschlossen, den neuen Tempel in der Leopoldstadt zu erbauen. Bekanntlich ist in der Leopoldstadt vor drei Jahren bereits ein Platz angekauft worden, der genug Räumlichkeiten für einen großen Tempel, Schule, Kinderbewahranstalt und Garten und Beamtenwohnungen bieten würde; vor der Hand aber soll bloS der Tempel gebaut werden; da dieser zunächst am Nothwendigsten ist, wie sich daS in den letzten Tagen gezeigt hat. Sanguiniker wollen sogar hoffen, daß von heute in einem Jahre der Tempel bereits in seiner Pracht dastehen werde. In dieser Sitzung wurde zugleich beschlossen, das Primariat am hiesigen israelitischen Spitale Herrn vr. Herzfelder, dem verdienstvollen Sekretär der „Wiener Gesellschaft der Aerzte" auf drei Jahre zu verleihen. Am ersten Peßachabend wurde heuer, wie alljährlich in letzter Zeit, vom Vorstande deS israelitischen Handwerkervereins den Zöglingen desselben der Seder gegeben. ES gehört das wirklich zu den schönsten Festen, die man sich denken kann. Herr Breuer hielt eine warme Ansprache und gab den Seder. Herr KönigSwarter, Bankdirektor, bestimmte für jeden Knaben einen Silberzwanziger.

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