Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-05-02 · Heft 19 (2.5.1853) · p. Seite 233

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 19 (2.5.1853)
Date
1853-05-02
Page
Seite 233 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225822-3225842--13102-3299381
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

233 Die Schwurgerichtsfitzungen haben meistens auch Juten unter den Geschwornen, aber seitdem fie bestehen, stunden erst 3 jüdische Angeklagte — und zwar nur in Mannheim — vor den Schranken — Einer wegen Meineid und eine Angeklagte wegen Kindesmvrd; in der letzten Sitzung war ein Jude aus England wegen Wechselfälschung vor Gericht gestanden, die er in Baden-Baden verübt hatte, und wurde zu 16 Monate Zuchthaus verurtheilt. Er verstund kein Deutsch und bei der Verhandlung war ein Dollmetscher zugegen. Laupheirv, im März. (Eingesandt.) Am 27. v. M. verschied dahier der seit 1. Januar v. I. pensionirte Rabbine Jakob Kaufmann. In Berlichingen anno 1783 geboren, wo er bei dem dortigen Rabbinen Jakob Bär sich auf das Studium der jüdischen Theologie vorbereitete, frequenlirte er fünf Jahre lang die damals in hoher Blüthe gestandene jüdische Hochschule zu Fürth, an welcher der verstorbene berühmte Rabbine Wolf Hamburger Talmud und Poskim vortrug. Nachdem er einige Jahre als Privatlehrer in Herzfeld und hernach in Sennseld, ferner in Braunsbach, als Substitut des dortigen Rabbinen, seines nachmaligen Schwagers, sich auch im Praktischen für das Amt mehr qualifizirt hatte, wurde er von der Gemeinde Archshofen als More Zedek und Vorsänger ausgenommen. Hier blieb er zwölf Jahre, bis er 1820 von der Gemeinde Buchau in Oberschwaben als Rabbiner ausgenommen wurde. In den Grundsätzen der frühern strengen jüdischen Asketik auferzogen, und der streng orthodoxen Richtung zugelhan, hatte er vielseitige Kämpfe mit den Bestrebungen und der etwas sreiern Richtung, die in den diesseitigen Gemeinden auftauchten, zu bestehen. Doch war er tolerant genug, um zu erkennen, daß auch die entgegengesetzte Ansicht das Recht ihrer Existenz habe. In Folge des Gesetzes vom 25. April 1828 mußte er sich mir mehreren seiner Kollegen einer Kirchendienst-Prüfung, im Sinne des §. 16 der k. Ministerialverfügung vom 31. Januar 1834 unterwerfen. In seinem ovsten Lebensjahre, bis wohin er ein Vierteljahrhundert lang gelehrt hatte, fing er wieder an zu lernen. Mit seinem Kollegen, dem christlichen Geistlichen seiner Gemeinde, gut befreundet, übte er sich in der Rhetorik und verwandten Doktrinen, um den an ihn gestellten Erfordernifien in Zukunft besser entsprechen zn können. Die Deraschot des ,,großen Sabbat" und des „Bußesabbat" melamorphosirte er in logisch geordnete Predigten, womit ein PastoralkursuS Hand in Hand ging. Bei der im Frühling 1834 startgehabten Prüfung für befähigt erklärt, wurde der Verstorbene von Buchau weg auf das Rabbinat Laupheim versetzt. Im Jahr 1836 wurde er von der k. württ. israelitischen Oberkirchenbehörde zur Berathung deS Organisationsentwurfs der Kirchenordnung mit einberufen, dem er nun auch seinerseits zustimmte. Man sieht daraus, daß er nicht abgeneigt war, unserer Zeit diejenigen Konzessionen einzuräumen, die er für zweckmäßig und nothwenvig hielt, und die nach seiner Ansicht das Gebiet der Orthodoxie nicht überschritten. In hiesiger Gemeinde wirkte er 17 Jahre lang, bis zum Jahre 1851, wo er wegen Alters in den Ruhestand versetzt wurde. In seiner Quieszenz bezog er aus der k. Zentralkirchenkasse einen angemessenen Sustentationsgehalt. In den letzten Monaten seines Lebens überfiel ihn eine schmerzhafte Krankheit, die auch seinen Tod herbeisührte. Während seiner Krankheit genoß er allgemeine Theilnahme. Seine Leichenbegleitung war eine sehr zahlreiche, woran auch christliche Honorationen Thcil nahmen. So ist er denn zur Ruhe heimgegangen, nachdem er so viele Kämpfe vurchgemacht. Er starb im 70sten Lebensjahre und hinterließ eine Wittwe mit einer schon längst verheiratheten Tochter, deren Stütze nunmehr in's Grab gesenkt ward. Jetzt im Tode findet er den Frieden, nach dem er als Priester gestrebt, „sein Andenken bleibt zum Segen". Preußen. Berlin, 20. April. (Privatmitth.) Während der Diskussionen der ersten Kammer über die neuen Gemeindeordnungen siel mir zufällig der Jahrg. 1845 dieser Zeitung, und zwar No. 30 in die Hände. Daselbst wird über die Bill über Zulassung der Juden zu allen Gemeindeämtern in England berichtet. Diese Bill ging damals im Oberhause mit ungeheurer Majorität, und im Unterhause mit Einstimmigkeit durch, ausgenommen die einzige Stimme des Sir Robert Jnglis. Wäh-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.