Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 18 (25.4.1853)
- Date
- 1853-04-25
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
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2 einer Beziehung stände; allein so sehr ich sie auch', von allen Seiten betrachte, so kann ich dennoch in ihr keinen Anknüpfungspunkt für die erwähnte Frage finden. Die fragliche Sentenz rührt ohne Zweifel aus der Zeit deS Patriarchats deS a'S her, denn erst damals wurden seine Worte bekannt, die von den Hörern einstweilen im GedächMiß aufbewahrt und später ausgeschrieben wurden. So lange sein Vater lebte, hatte 3h weder in halachischer noch in ethischer Beziehung irgend einen Ausspruch zu thun sich unterfangen. Der PaffuS: nbs« arten '127 masrs 22 '121 D2*'by :e< zeigt auch deutlich, daß als »>»«2 zu ihm unterstehenden Gemeindebeamten gesprochen. Wie bereits erwähnt, hat '2-> dreizehn Jahre unter der Regierung des tyrannischen Commodus gelebt. Nachdem beide, Rabbi und Commodus, in einem und demselben Monat gestorben waren, nahmen die Leiden noch mehr überhand, da nunmehr die Staatsgewalt in die Hände des Kriegsheers überging. Dahin zielen die Worte unserer Weisen (Sota, Ende): „Als Rabbi starb, verdoppelten sich die Leiden." Siehe 'n a-12 7, S. 204—207, wo ich die bezüglichen Wotte Heeren'S mittheile, a'H sprach also nur in Bezug seiner Zeit, nicht der seines Vaters unter Antonin, die unstreitig eine glückliche war, was schon der Umstand beweist, daß -o-, bei der Nachricht vom Tode Antonin's betrübt auSrief: „Nun find gelöst die Freundschaftsbande!" — Das Wort m«n in der fraglichen Mischna ist zu übersetzen: „Regierungsbehörde", nicht: „Autokrat"; auch ist es nicht in dem Sinne von tt«-) zu nehmen, denn dies würde nur auf das m«-i passen, daS zuweilen in Bezug eines religiösen Gebotes gebraucht wird. In der betreffenden Mischna aber, wie auch an noch anderen Stellen, ist eS in der Bedeutung von m«en (mit Weglassung des er) zu fassen. Diesen Unterschied zwischen diesen beiden m©-i (nrn«-i tro ya r£ee) macht bereits der ^11^77 '2; er erklärt nämlich rti«-i einmal durch D'3iab«tt •»men, wozu Mußaphia bemerkt, daß es die Bedeutung von m«en habe; das zweite rn«-t jedoch erklärt er für gleichbedeutend mit TP«-,. (Auch ist rrobn nicht identisch mit wie schon B'O: tra-i in Betreff des Ausspruches: etr-n eemabm bemerkt.) — "2-, hatte demnach nur die römischm Feldherren und Zivilbeamten in Palästina im Auge, wie wir später sehen werden. Ich frage Sie nun, in wie fern die fragliche rr:«a ein Eckstein oder Hauptschlüffel in Betteff der Antonin-Frage sei? In einer Anmerkung suchen Sie nachzuweisen, daß ra-i trotz deS ihm befreundeten Kaisers sich nicht sicher glaubte; Sie führen als Beleg dessen tägliches Gebet an: '121 am ■^V’Xnw. — Meiner Ansicht nach beweist dies nichts, da das betreffende Gebet allgemeiner Natur ist und daher von Jedermann, selbst vom Kaiser, gebetet werden konnte, wie ich in der That nach, gewiesen habe, daß das erwähnte Gebet Rabbi'S fast ganz den Worten deS philosophischen Kaisers in dessen Werk zu Anfang des zweiten BucheS entspricht. Siehe rib 4, S. 236, wo ich die Meinung ausspreche, daß der SchlußpassuS: '121 rma p enn« ya die Allgemeinheit dieses Gebetes bezeichne, so daß eS von Jedermann und in jeder beliebigen Sprache verrichtet werden könne. Jedenfalls aber geht daraus hervor, daß Rabbi dabei nicht die römische Herrschaft im Auge gehabt. Ich komme jetzt zu Ihrer Behauptung, daß nämlich die Mischna '121 mö-12 y-rrrr iin von Rabbi selbst herstamme, und somit jetzt an Unrechter Stelle sich befinde. Sie berufen sich dabei auf das Sprachgefühl der Sachverständigen; Ihre Worte lauten: „Wer erkennt nicht auf den ersten Blick die gleichen Phrasen, die gleiche Färbung deS Ausdruckes? — In der ersten Mischna: »rnr 'irr, in der dritten: y-mT nn; in der ersten Mischna stets die imperative Ausdrucksweise: m.,v2rtarr ,r-r — in der dritten und vierten: m ,baa ,n«r" rc. rc. Und in der hierher gehörigen Anmerkung sagen Sie: „Daß Mischna 3 des zweiten Abschnittes (y-m; i-ii-r) nicht dem R. Gamaliel angehört, geht schon daraus hervor, daß sie nicht durch *1721« rm enn eingeleitet wird, trotzdem, daß sie einen neuen Gedanken enthalt (vgl. Abschn. l, Mischna 13 u. 14). Gehört sie aber zu Mischna 1, so konnte sie der gleichen Tonart wegen, die in beiden herrscht, als Fortsetzung der ersten betrachtet werden. Mischna 4 hingegen, wo eine neue Wendung eintritt, steht wirklich -121er rrn erin." Auf solche schwachen Gründe gestützt, wollen Sie eine ganze na«2 ihrem Platze entreißm, an einen fremden Ort verweisen und einem andern Autor in den Mund legen? — Fürwahr! ich schmeichle mir nicht weniger Kenner der Mischna-Sprache zu sein, würde aber dämm noch keineswegs — ohne nöthigende Gründe — so etwas wagen. Die Imperativ-Form in Anreden an Personen kommt in mae* sehr häufig vor, so Abschn. 1, Mischna 14, 15; Abschn. 2, Mischna 15 rc. rc. Selbst die Phrase -yirr m findet sich noch 2, 8. — Warum i