Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 18 (25.4.1853)
- Date
- 1853-04-25
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
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Beilage zur Allgemeinen Zeitung des Judenthums No. 18 Me Anzeigen und Beilagen geschehen auf Kosten ihrer Verfasser, und ist die Redaktion dem Publikum nicht verantwortlich dafür. Replik Rapoports gegen die Bemerkungen Kämpf's in No. 47 d. Bl. v. I., einige Artikel des Werkes Erech millin betreffend. Fortsetzung und Schluß zu No. 13, S. 158*) I22:n ipirtr. cbian v2nn 2171 *>T<*r 1122b v«2 101772:1 pnsr» bi«o iinn i»iv727i fhTan .O'iO'Ta TSTai pix rvrm ,tio2Np ixopan 1122N o»ib pp stib nonpn m7b 211 n'212 i72»a npnym N2io7i inbi7B “11272 MTirn 'in» \>9 0'121 2'fflflb 7iri7 TlSO , yblZ “s17 'lEOTa bl12 piwrra v'21« N121P722 rb i'7N 10» mb«® nr» OTT'b« 122 2"2' ION N«p2N 07 Sie fahren fort: „Besonders aber befremdet unS, daß der Verfasser, der sich keine nur irgendwie Aufschluß verheißende Stelle so leickt entgehen läßt, dennoch eine Stelle unberücksichtigt gelassen hat, die — unseres BedünkenS — ein Eckstein in der Lösung der betreffenden Frage zu werden geeignet sein dürste. Wir meinen den Ausspruch R. Gamaliel'S, des Sohnes Rabbi'S: „Seid vorsichtig im Umgänge mit Autokraten, denn sie ziehen den Menschen an sich nur auS Eigennutz; sie zeigen sich als Freunde nur so lange eS ihr Vortheil erheischt, stehen aber dem Menschen nicht bei zur Zeit seiner Bedrängniß." (Abot 2, 2.) — Eine solche bittere Lebenserfahrung im Munde des Sohnes Rabbi's ist geeignet, über dessen Verhältniß zu Antonin neues Licht zu verbreiten; wenigstens geht daraus hervor, daß das fragliche Verhältniß, namentlich im Alter Rabbi's, nicht ganz ungetrübt gewesen. Dadurch würde deS Verfassers Ansicht in der Hauptsache gewinnen, nur in einzelnen Nebenumständen würde sie freilich zu Modificationen sich verstehen müssen. Wir bitten den Verf., nur zu erwägen, daß die betreffenden Nachrichten in Talmud und Midrasch mehr ober weniger einen sagenhaften Charakter haben, während der citine Ausspruch gediegene Geschichte ist." Sie gehen dann noch einen Schritt weiter und suchen zu beweisen, daß die Sentenz: .11-212 yi'nr uri '121 von Rabbi selbst, und nicht von dessen Sohne 21 herrühre; Sie schließen Ihre Erörterung und Beweisführung endlich mit den Worten: „Gesetzt aber, der Ausspruch: '121 yi-nr 1171 stamme nicht von Rabbi selbst, sondern nur von seinem Sohne her, so würde er doch immer für die Antonin-Frage ein Hauptschlüssel sein." Dagegen erlaube ich mir Folgendes zu bemerken: Ich war der Erste, der darauf aufmerksam gemacht, daß die Sentenzen in ni2», besonders in den ersten zwei Abschnitten, neben ihrer ethischen Tendenz noch historische Momente enthalten. Ich würde demnach die von ihnen beregte Mischna gewiß nicht übersehen haben, falls sie zu der Antonin-Frage auch nur in irgend ') Durch rin Berschen ist der Eingang des Schreibens in No. 13 weggeblieben.