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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-04-18 · Heft 17 (18.4.1853) · p. Seite 209

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 17 (18.4.1853)
Date
1853-04-18
Page
Seite 209 (sequence 9)
Language
German
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2VS Rußland. Aus Lrtthauen, im April. (Privatmitth.) Frägt man nach den Hauptursachen deS Elendes, das unter den russisch-polnischen Juden herrscht, und in daS sie immer tiefer verfallen, so darf man diese nicht bloS in äußerlichen Verhältnissen suchen: als eine der wesentlichsten müssen wir die Rabbinen, diese geistlichen Vorstände der Gemeinden anschuldigen. Denn ob ein Solcher auch von seiner Gemeinde gewählt und von der Regierung bestätigt wird, er ist ohne Ansehen und ohne Einfluß auch bei seinen Glaubensgenossen. Warum? Nicht etwa wegen seiner Unwissenheit, oft sogar in der hebräischen Sprache, wegen seiner Ungewandtheit im Umgänge, sondern weil er seine Thätigkeit auf Nichts wendet, was seiner Heerde nützen kann. Ja, so ein Rabbiner erscheint auch manchmal auf der Kanzel in der Synagoge oder dem Bet hamidrasch. Aber etwa um das in Schmutz und Elend verkommende Volk zum Ackerbau und tüchtigem Gewerk zu wenden? etwa um die Kinder statt in die schmutzigen ChederS, in die von der Regierung gegründeten Schulen zu führen, worauf doch schon gewiß mehr als eine halbe Million Rubel Silber und von der Lichtsteuer aufgesammelr ist? etwa um all die Finsterlinge von reinen Talmudisten, Kabbalisten und Soharisten auf den Weg der Humanität und Bildung zu bringen? nein! all Dies interesfirt ihn nicht; er spricht von einem längst verstorbenen Rabbi und dessen Heiligkeit, von der Verpflichtung aller Juden, stets und ständig im Bet hamidrasch zu verweilen und dort nur im Talmud zu studiren, oder von irgend einem veralteten Gebrauche, von dessen sorgfältiger Beobachtung die Eristenz mindestens des Himmels und der Erde abhängt.... Dies sind die Lehrer, dies die Belehrungen Juda's; statt BrodeS werden ihm nicht — Steine, sondern Staub und Asche gereicht — davon lebe! B* Korrespondenz. Stuttgart, im März. Den Artikel des „Staatsanzeigers für Württembergs über die GewerbSentwickelung der Juden im Königreiche, der also offizieller Natur ist, übersende ich Ihnen hiermit zur weitern Verbreitung. Er lautet folgendermaßen: Die Frage, in wie weit die Israeliten deS Landes seit der sie betreffenden Gesetzgebung vom 25. April 1828 dem Schacherhandel, worauf sie früher fast einzig beschränkt waren, entsagt und ordentlichen seßhaften Erwerbszweigen, sofernc deren Ausübung ihnen ermöglicht wurde, sich zu» gewendet haben, erregt so vielseitiges Interesse, daß einige statische Notizen, welche bei sachgemäßer Auffassung zur richtigen Beantwortung derselben beizutragen geeignet find, veröffentlicht zu werden verdienen. Ein bedeutendes Hinderniß, welches der Erlernung von Gewerben im Wege stand, war die Ärmulh der israelitischen Landbevölkerung, deshalb wurde dafür gesorgt, daß Unbemittelte zu diesem Zwecke durch die israclirische Oberkirchenbchörde mittelst eines aus Beiträgen der Israeliten gebildeten Zentralfonds Unterstützung erhalten sollten. Dieser verdienstvollen Aufgabe hat sich denn auch die israelitische Oberkirchenbehörde unter Mitwirkung der Oberäinter und Kirchenvorsteher seit ihrem Bestehen fortwährend unterzogen, wie sie auch jetzt noch einen wichtigen Gcgcnstaub ihrer Thätigkeit bildet. Dabei wurde, um Vorwürsen, wie sie den Israeliten häufig gemacht wurden, zu begegnen, das Erlernen schwerer Handwerke besonders begünstigt und das Abspringen von dem einmal ergriffenen Berufe möglichst zu verhindern gesucht. Ueber deu Erfolg ihrer Bemühungeu hat die israelitische Oberkirchenbehörde nach vorausgegangenen genauen und überall durch die Oberämter beglaubigten Nachforschungen dem Vorgesetzten k. Kultministerium zweimal umfassende Berichte erstattet, deren Inhalt auszugsweise hier wiedergegeben wird. Der erste Bericht ist vom Juni 1842. Wir ließen — heißt es darin — zuerst die Namen aller derjenigen von der Zcnrralkirchcnkaffe (seit ihrem Bestehen) durch Lehrgelder unterstützten Jünglinge zusammenstellen, welche bis Ende des Jahres 1840 bereits aus der Lehre entlassen waren. Nach den verschiedenen Arten und dann nach Bezirken zusammenzestellt, wurden die betreffenden Listen den Bezirkspolizciämtern und von diesen den Schultheißenämtern mit dem Aufträge zugesendet, bei jedem Einzelnen zu bemerken, ob der früher Unterstützte noch auf seiner Profession arbeite, oder was er sonst treibe. Die Zahl der arnren Jünglinge, für welche seit der Gründung der israelitischen Zentralkirchenkasse aus derselben Lehrgelder bezahlt wurden, und die bis Ende 1840 bereits auS der Lehre entlassen waren, betrug 177. Diese Ziffer bezeichnet jedoch nur die Zahl der bis zu dem Zeitpunkte aus der Lehre entlassenen eigentlichen Hand- 17*

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