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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-04-18 · Heft 17 (18.4.1853) · p. Seite 205

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 17 (18.4.1853)
Date
1853-04-18
Page
Seite 205 (sequence 5)
Language
German
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205 fordert, wovon der Midrasch (Schemot, Parascha 2) ein erhebendes Beispiel erzählt, beseitigen zu müssen geglaubt. Das ursprüngliche Ketzergebet (§. 7), welches täglich wiederholt als Theil eines der höchsten Gebete, der Schemona ESra, gebetet werd, lautet also: „ES mögen die Lästerer hoffnungslos bleiben, die Frevler augenblicklich zu Grunde gehen und sämmtliche ausgerottet, die Uebermüthigen getilgt und von Dir in unseren Tagen noch unterjocht werden. Gelobet seiest Du Gott, der die Feinde zermalmt und die Uebermüthigen beugt." Der Oberrath — in Übereinstimmung nicht blos mit dem eigenen Ausspruch deS Rabbi Samuel d. I., des Urhebers deS Ketzergebets: „Freue Dich nicht, wenn Dein Feind fällt, und frolocke nicht, wenn er strauchelt," sondern auch mit so vielen Lehren der Bibel und auch des Talmuds (Berachot 10, s), man dürfe nur für die Vertilgung der Sünden, nicht aber für den Untergang der Sünder beten, (s. auch Berachot 336) — hat dem Ketzergebete diejenige Fassung gegeben, welche sich bereits für dasselbe in der Schemona ESra an den höchsten Festtagen vorfand, indem daS Gebet in die abstrakte Form eingekleidet wurde: „ES möge das Laster hoffnungslos bleiben" u. s. w. Rach §. 8 soll die Phrase Wegfällen: „Schau herab, Herr! und steh, wie sehr unsere Ehre unter den Völkern gesunken, sie schauen uns wie eine Abgesonderte an. Wie lange noch soll Deine Macht in der Verbannung, Deine Herrlichkeit in FeindeShänden fein? Laß doch rege werden Deine Allgewalt und Deinen Eifer wider Deine Feinde, daß sie beschämt und verzagt werden ob ihrer Kraft." Die nach §. 9 wegfallenden Stellen (abgedruckt und übersetzt in W. Heidenheims israelitischem Gebetbuch S. 95) enthalten unter Anderen Folgendes: „O, blicke aus Deinen Himmeln und schaue, wie wir zu Spott und Hohn unter den Völkern geworden; den Schafen gleich, werden wir geführt zum Schlachten und Erwürgen, zur Qual und Schmach." In dem herrlichen Gebet: „Unser Vater, Unser König" lautet die nach §. 10 wegzulassende Strophe: „Unser Vater! Unser König! räche vor unseren Augen daS vergossene Blut Deiner Diener." „Dieselben Worte: „Räche" u. s. w. kommen im Passus vor, welchen der §. 21 verbietet. Heidenheim a. a. O. S. 199) bemerkt: „DaS Aw Harachamim (Urquell deS Erbarmens!), welches in einem barbarischen Zeitlauf, wo der Verfolgungs- und Vertilgungsgeist an der Tagesordnung war, verfaßt wurde, haben die meisten Gemeinden längst schon mit Recht abgeschafft; daher haben wir es auch aus unserem Gebetbuch verbannt. Ebenso ist im §. 24 die Auslassung der Worte: „Der Herr übe Rache ob deS vergossenen BiutS," geboten. Fern sei eS von mir, auf diejenigen, welche der Ansicht huldigen, all und jede Aenderung der herkömmlichen Gebete sei irreligiös, und daher die Gebete selbst milbeten und resp. im Gotteshaus mit ihrem Amen bekräftigen, den schweren Vorwurf wälzen zu wollen, als hätten sie sich dem unsere heilige Religion durchdringenden Geist der Liebe und Wahrheit, welchem sie in unendlich vielen anderen Gebeten huldigen, den Krieg erklärt, als fröhnten sie dem Laster des Fluchens und wünschten und glaubten sie, der Urquell des Erbarmens werde die vor Jahrhunderten begangenen Sünden deS religiösen Fanatismus an der unschuldigen, mehr und mehr die Humanität anstrebenden Gegenwart rächen. Man lasse solche Juden ruhig gewähren, bis auch sie zu der Ueberzeugung kommen, daß die Heiligkeit deS GebetS nicht im Herkömmlichen aus den für daS Judenthum finsteren Zeiten deS Mittelalters zu suchen ist, und zwischen den Worten deS Gebets und den Gesinnungen und Gedanken des Betenden kein Zwiespalt herrschen darf. Allein die Juden, welche bereits diese Ueberzeugung gewonnen haben und in den Rache- und Fluchgebeten eine wahre Lästerung Gottes und eine Entweihung ihrer Religion sehen, auf den Weg zurückbringen zu wollen, daß sie sich entweder bei einem Gottesdienst, in welchem derartige Gebete verrichtet werden, berheiligen, oder überhaupt daS Gotteshaus meiden, wie läßt sich ein solches Beginnen vor Gott und Menschen rechtfertigen? Zweitens hat der Oberrath im Kapitel von den Gebeten die s. g. Piutim größrentheilS abgeschafft, und zwar aus den gewichtigsten, S. 13 der Synagogenordnung und Anmerkung angedeuteten Gründen, welche sich auf Autoritäten ersten Ranges und aus früheren Zeiten stützen." Aus Baiern, Ende Marz. (Privatmitth.) Die seiner Zeit gemeldete Einsetzung einer kleinen UnterstützungSsumme für israelitische Religionslehrer in das

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