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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-03-28 · Heft 14 (28.3.1853) · p. Seite 168

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 14 (28.3.1853)
Date
1853-03-28
Page
Seite 168 (sequence 4)
Language
German
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168 non possumus geht so weit, warum denn nicht noch weiter? sondern ihnen ganz einfach ein Dementi geben; denn überall, wo sie den Einfluß haben, setzen sie diese Opposition noch unverändert fort, in Ungarn wie in Syrien, in Rußland wie in Afrika'. Dresden, 14. März. (Privatmitth.) Bei der neulichen Wahl der hiesigen Stadtverordneten wurde auch ein Israelit (Herr Gemeindevorsteher und Bankier Wilhelm Schie) zum Stadtverordneten erwählt und sodann vom Stadtverordnetenkollegium einstimmig zum Mitgliede der städtischen Finanzdeputation ernannt. Obgleich der hiesigen israelitischen Gemeinde bereits seit 1837 das Recht des gemeinschaftlichen Gottesdienstes und die damit in Verbindung stehenden Berechtigungen der Erwerbung von Grundstücken nomine der Gemeinde u. s. w. zustehen, so war doch bei den Behörden immer noch Zweifel vorhanden, ob die israelitische Gemeinde auch daS volle Recht einer „religiösen Korporation" besitze, womit gewisse günstige Ausnahmen vom gemeinen Rechte verbunden sind. — DaS hohe Ministerium deS Kultus hat jetzt durch Verordnung entschieden, daß, in Betracht daß alle früheren Ausschließungsgesetze gegen die hierländischen Juden durch die Gesetzgebung von 1849 und Mai 1851 aufgehoben seien, die hiesige israelitische Gemeinde auch die vollen Rechte einer religiösen Korporation wie die anerkannten christlichen Konfessionen besitze. — In Beziehung hierauf hat nun auch das königl. Appellationsgericht in einem Rechtsstreite zwischen einem Gemeindegliede und der hiesigen Synagogendeputation, die angebliche Amtsüberschreitung der Letztern in einer Betplatz-Angelegenheit betreffend, in höherer Instanz entschieden, „baß die von der israelitischen Gemeinde ernannte Synagogendeputation als öffentliche Kirchenbehörde zu betrachten sei, mithin Klage gegen Selbige nicht auf dem Privatrechtswege, sondern bloS als Beschwerde bei der Vorgesetzten Kultusbehörde angebracht werden könne." Diese Entscheidung ist prinzipiell von Bedeutung. Preußen. Berlin, 17. März. Die erste Kammer hat in ihrer Sitzung vom 16. März nun wirklich mit 76 gegen 15 Stimmen den Zusatz zu Art. 12 der Verfassung angenommen: „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden rc. rc. verordnen unter Zustimmung der Kammern, was folgt: Zusatz zu Artikel 12 der VersassungSurkunde vom 31. Januar 1850. Die Be- 'ugniß zur persönlichen Ausübung deS Stimmrechts auf den Kreistagen, Provinzial- und Kommunallandtagen ist in Ansehung deS Erfordernisses der Gemeinschaft mit einer der christlichen Kirchen, nach Inhalt der Gesetze und Verordnungen über die Kreis- und Provinzialverfassung der einzelnen Provinzen zu beurtheilen, im verfassungsmäßigen Wege des Artikels 107 der Verfassungsurkunde anzunehmen, und der andern Kammern zur gleichmäßigen Annahme zu übergeben." — Warum hat sie nun einen solchen Zusatz Betreffs der Landgemeindeordnungen nicht ausgenommen? Die dabei gefallenen Reben sind deS Nachdrückens hier nicht weiter werth; ebenso wenig sie zu bekämpfen. Die Ansicht, die wir von der ersten Kammer haben, steht gerade ebenso fest, wie die, welche die erste Kammer von uns hat. Die Kammer hat freilich daS Vorrecht, sie aussprechen zu können. —. In Bezug auf eine auch in unser Blatt übergegangene Nachricht erhält die N. Pr. Z. die Berichtigung, daß die Juristenfakultät zu Halle weder in Folge einer neuerlich erhaltenen Veranlassung, noch früher erklärt hat, die Promovirung von RechtSkandidaten jüdischen Bekenntnisses zu Doktoren beider Rechte werde bei ihr ohne Bedenken erfolgen. Wol aber hat diese Fakultät sowol jetzt als früher wiederholt erklärt, daß sie einen Nichtchristen niemals zum Doktor deS kanonischen Rechts kreiren werde, sich also außer Stande sehe, einem Kandidaten jüdischen Bekenntnisses den Grad eines Doktorö beider Rechte zu ertheilen. Oesterreichischer Kaiserstaat. ZVren, 28. Februar. (Privatmitth.) Vor Allem will ich daS berichtigen, was ich Ihnen in letzter Woche mittheilte. Ich habe eS nicht gerne, wenn wir unS mit fremden Federn schmücken sollten. Bei dem fluchwürdigen Attentat war kein Jude zugegen. Ich brauche eS übrigens nicht zu sagen, daß es Jeder alS Glück gehalten hätte, Se. Maj. von Mörderhand zu befreien. Sie können auch bei den vielen Spenden, die bei dieser Gelegenheit gegeben werden, entnehmen, daß ein wahrer Wetteifer in dieser Beziehung besteht.

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