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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-03-28 · Heft 14 (28.3.1853) · p. Seite 167

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 14 (28.3.1853)
Date
1853-03-28
Page
Seite 167 (sequence 3)
Language
German
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167 sie die Grundrechte, nach welchen die Juden vollständig emanzipirt seien, ohne Zustimmung der Lanvesvertrelung ausgehoben, während regierungsseitig entgegnet ward, daß BundestagSbeschlüsse auch für den Landtag verflechtend seien. Man darf cS schon jetzt alS gewiß annchmen, daß der Landtag dem Ausschußantrage beitreten werde. Meinrngea, 13. März. Ich berichte Ihnen heute über das Resultat der Abstimmung unserS Landtags in Betreff der Judenfrage. Der RegierungSentwurf, welcher die Emanzipation nur auf die bürgerlichen Rechte beschränken wollte, ward mit 24 gegen eine Stimme verworfen und hingegen der AuSschußanlrag, welcher eine vollkommene Gleichstellung der Juden in allen Rechten und Pflichten, in allen Beziehungen zu dem Staate, zu den Gemeinden, so wie in allen privatrechtlichen Verhältnissen forderte, angenommen. Auch erklärte sich der Landtag für Gestattung der Ehe zwischen Juden und Christen. Nach den Erklärungen deS Ministeriums ist nicht zu erwarten, daß die Regierung jenen Beschluß sanktioniren werde, indeß glaubt man, daß daS Ministerium doch etwas weiter gehen werde, als eS in seinem Entwürfe gethan, und daß dann eine Vereinbarung zwischen Regierung und LandeSverlretung erfolgen werde. Hamburg, 8. März. (Privatmitth.) Wenn wir in der jetzt in England verhandelten Judenfrage, die die Deutschen so gern „Emanzipationsfrage" nennen, als ob auch dort die bürgerliche Gleichstellung, die Zulässigkeit zu Staats- und Gemeindeämtern, zur Justiz, zum Adel, zu Staatsämtern, oder gar zum NiederlaffungS- und UebersiedelungSrecht irgendwie in Frage ständen, nichts erblicken können alS eine trockne legislatorische Erörterung, ob die gegenwärtigen konstitutionellen Statuten des Unterhauses es den englischen wahlberechtigten Bürgern gestatten, einen ihrer jüdischen Mitbürger als ihren Repräsentanten in's Parlament zu schicken, begleitet von der eventuellen staatsmännischen Beralhung, ob es an der Zeit sei ein solches Hinderniß, Falls ein Solches sich ergeben sollte, auf legislatorischem Wege hinwegzuräumen, so sind wir doch in mehr als einer Hinsicht von der Weise tangirt, wie der jetzt lebende Sir Robert Peel, der freilich eine geraume Zeit in einigen deutschen Schweizerkantonen in die Schule gegangen ist, diese Frage behandelt. Die grobe Injurie gegen die londoner Juden, alS erleichterten sie durchgehendS den Diebstahl durch Hehlerei, werden diese frommen Leute schwerlich mit Lammsgeduld auf sich fitzen lassen. Aber der Angriff gegen die Familie Rothschild, der zwar nicht, wie deutsche Zeitungen berichteten, die Worte enthält: „man wisse schon wie sie zu ihrem Gelbe gekommen sei," wol aber den Vorwurf, daß wenn man 40 Jahre lang den Säckelmeifter fremder Herrscher gemacht hat, es einem übel anftehe, jetzt für seine Person die Prinzipien des Liberalismus ausbeuten zu wollen, — diese Ohrfeige auf die Wangen sämmtlicher jüdischen Fondsmenschen, wie kommt denn der Herr Peel dazu? Wären ihm etwa Juden von dem Kaliber eines Samuel, Mardachai und der ersten Makkabäer willkommener im Unterhause? Den Helden des „geschichtlichen Judenthums" wollen wir jedoch ein kleines Register mitgeben über einige Punkte, denen sie sich hier zu Lande während eines mäßigen Menschenalters opponirt haben, und mögen sie dann sehen, wie sie mit ihrer „Geschichtlichkeit" weiter kommen. Wir verzeichnen die folgenden Oppositionen: 1) Gegen die MendelSsohnsche und überhaupt jede hochdeutsche Bibelübersetzung, bei Ausrechthaltung der judenveutschen Uebersetzungen; 2) gegen daS Erlernen der hebräischen Grammatik (Dikduk); 3) gegen daS Erlernen deutscher Sprachlehre, Geographie und sonstigen Schulwissenschasien; 4) gegen das nicht-sofortige Begraben der Leichen; 5) gegen die falschen sowol als echten Frisuren der Frauen; 6) gegen die runden Hüte der Männer; 7) gegen das Hutabnehmen; 8) gegen deutsche Gebete; 9) gegen deutsche Predigten; 10) gegen Chorgesang beim Gottesdienste; 11) gegen Abschaffung der zur Lüge und zur Beleidigung geworbenen Jammergebele; 12) gegen das ordentliche Einregisteriren der Geburten, Ehen und Todesfälle; 13) gegen deutsche Grabschriften; 14) gegen Beseitigung d-er Meziza, u. dgl. m. Wenn sie aber sich darauf stützen, daß sie, die „Geschichtlichen", in diesen Punkten ja nachgegeben haben, so wollen wir sie nicht etwa fragen: also euer

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