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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-03-21 · Heft 13 (21.3.1853) · p. Seite 157

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 13 (21.3.1853)
Date
1853-03-21
Page
Seite 157 (sequence 5)
Language
German
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157 Repräsentanten der jüdischen Gemeinde zu Gleiwitz auf Ertheilung von KorporationSrcchten an die jüdische Gemeinde daselbst, welcher in Betreff der darin enthaltenen Regierungserklärung von Wichtigkeit ist. Zur Begründung des Antrags ist nämlich angeführt: „Die Gemeinde besitze ein Vermögen von 18,170 Thlr., bestehend in unbeweglichen Gütern und Hypotheken, die alle auf Namen einzelner Mitglieder der Gemeinde hätten eingeschrieben werden müssen; auS diesem Umstande drohe aber der Gemeinde Gefahr. Petenten seien auf ihr Gesuch an die königl. Regierung zu Oppeln unterm 17. Juli 1849 dahin beschieden worden, daß zunächst die Bestimmungen wegen Ausführung deS Art. 11 der Verfassungsurkunde vom 5. Dezember 1848 abgewartet werden müssen, und auf ihr Gesuch an das königl. Ministerium deS Innern, durch die königl. Regierung zu Oppeln unterm 23. Mai 1850 dahin, daß nach Art. 13 der VerfaffungSurkunde vom 30. Januar 1850 die Ertheilung von Korporationsrechten an religiöse Gesellschaften nur durch ein Gesetz erfolgen könne, nach Art. 31 I. e. aber die Bedingungen, unter welchen Korporationsrechte zu ertheilen oder zu verweigern sind, der künftigen Gesetzgebung Vorbehalten seien; auf eine wiederholte Eingabe vom 29. September 1851 hätten sie keinen Bescheid erhalten, sie glaubten den Jnstanzenzug erschöpft zu haben." Auf diese Darstellung gab der der KommisfionSfitzung beiwohnende Herr RegierungSkommissariuS die Erklärung ab, daß das Bedürfniß der jüdischen Gemeinde zu Gleiwitz, KorporationSrechte in Bezug auf ihre VermögenSverhältniffe zu erhalten, nicht anerkannt worden sei; daß die von der Regierung ergangenen Bescheide auf der Ansicht beruht hätten, daß eS zur Ausführung deS Art. 13 und 31 der BerfassüngSurkunde auch in vorliegender Sache besonderer Gesetze bedürfe, daß diese Ansicht aber in neuerer Zeit eine Aenderung erlitten habe, und daß gegenwärtig ein Bescheid an die Petenten beschlossen worden, wonach die Gemeinde auf Grund deS Gesetzes vom 23. Juli 1847 Korporationsrechte erhalten werde. Die Kommission hat beschlossen, um die Uebereinstimmung der Kammer mit dem in Aussicht gestellten Verfahren der Regierung zu dokumentiren, der Kammer zu empfehlen, die Petition der Staatöregierung zu überweisen. Großbritanieu. London, 10. März. Die Ruffell'sche Judenbill ist gestern für'S Unterhaus gedruckt worden. Sie enthält die Bestimmung, daß jüdische Mitglieder anstatt der Worte „beim wahren Glauben eines Christen" im ParlamentSeid eine „Erklärung" einzuschalten haben. Sie bleiben von gewissen Staatsämtern, die mit der Kirche zusammenhängen, und von der Mitwirkung bei Besetzung kirchlicher Aemter ausgeschlossen. London, 12. März. In der gestern Nacht stattgehabten Sitzung deS Unterhauses wurde Russell'S Motion für die zweite Lesung der Jfraelitenbill mit einer Majorität von 51 Stimmen angenommen. —. Die Ärcb. isr. de Fr. theilen aus einem Bericht an das englische Parlament, unterzeichnet von Lord Aschley, Lord Carlisle, Sir Chadwick uud Dr. Southward Smith, redigirt von dem berühmten Physiologen Graniger, über den Gang der Cholera in England einiges mit. In London, Liverpool u. a. O. sind die Juden von der Cholera fast nicht berührt worden. Die Juden in London werden, nach dem Berichte, auf 20,000 geschätzt, die portugiesischen Juden auf fast 3000, und doch haben sich bei der letzten Epidemie unter den Letzteren nur 2 Cholerafälle ereignet; in dem Hospital der portugiesischen Juden von Mile-end-road kein einziger. Während der Epidemie von 1832 gab eS unter ihnen nur 4 Todesfälle an der Cholera. Endlich: bei der letzten Epidemie fanden in London bis Mitte Septembers 12,837 Todesfälle in London statt, was 6 auf 1000 auSmachl, während auf die 20,000 Juden nur 13 Todesfälle kamen, was auf 1000 macht. Der Bericht erklärt wörtlich dies auS folgenden Ursachen: 1) So arm auch die untersten Klaffen bei den Juden sind, bewohnt niemals mehr als eine Familie ein Zimmer, während bei den anderen Religionsgenossen, namentlich bei den Irländern bisweilen 3 oder 4 Familien in einem und demselben Lokal wohnen. 2) Die Juden sind dem Trünke nicht ergeben, und der Berichterstatter, der seit 20 Jahren mit Juden in vielfacher Berührung stand, will keinen einzigen Fall von Unmäßigkeit beobachtet haben. 3) Die Juden find nach den Ritualgesetzen sehr vorsichtig mit dem Fleische, daS nur von ganz gesunden Thieren herrühren darf.

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