Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 13 (21.3.1853)
- Date
- 1853-03-21
- Page
- Seite 156 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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ISS nun auch bald zum Vorschein kommen wird. Wir hegen vor dieser ersten Kammer gerade den Grad von Hochachtung, den die ministeriellen Organe selbst kund geben, und zwar dies io corpore, was die Mitglieder im Einzelnen betrifft, verbietet uns die Achtung vor dem Gesetze nicht, gerade daS Entgegengesetzte für sie zu hegen. Sprechen diese Herren von Abneigung gegen die Juden, so mögen sie sich nur erinnern, daß es noch andere Abneigungen, und zwar sehr starke, giebt. Jndeß, diese Heimgebung derselben Gefühle und Urtheile möge auch Alles sein, womit wir ihnen erwidern. ES kann unS daher nicht im Geringsten interesfiren, daß die erste Kammer in allen Landgemeindeordnungeu den auSschtießenden Paragraphen trotz dem Proteste deS Abg. v. Vincke annahm; nicht im Geringsten interesfirt eS uns, daß die zehnte Kommission nun doch nachträglich beschlossen hat, den Art. 12 der Verfassung durch einen Zusatzartikel zu erfreuen, durch den die Ausschließung der Juden noch besonders fanktionirt werden soll. Diese- Blatt hat stets den Art. 12 für eine Illusion angesehen, und wartete hiermit nicht erst auf die bekannte Interpretation. Ach, wie todt ist der Buchstabe! Die Prozedur, durch welche ein todter Buchstabe durch einen andern ersetzt wird, ist daher an sich gleichgiltig. Wir fügen nur einige Worte eines Blattes, das sich feit längerer Zeit nicht judenfreundlich erwiesen hat, hier an: „ES steht den Kammern frei, die Gesetzgebung zu üben in der Richtung, die ihnen der bereits gewonnene gesetzliche Zustand nach ihrer Meinung offen läßt; wenn sie sich aber für ihre Akte verjährter Vorurtheile und überwundenen Racenhaffes auf den Geist der öffentlichen Meinung, berufen, der angeblich diese Akte diktire, so protestirt die öffentliche Meinung mit Entschiedenheit gegen eine derartige Herabsetzung ihrer Einsicht und ihrer Menschlichkeit. Nirgends unter den Gesitteteren im Volke eristirt dieser stupide Judenhaß, den die Gesetzgeber voraussetzen, und wenn diese mit der Stimme deS Volks im Einverständniß handeln wollen, so ist es billig, daß sie, wo eS sich um Aufklärung und Humanität handelt, eben so wenig. auf die Einfältigsten und Rohesten hören, wie sie in: der Strafgesetzgebung sich um daS Gutachten von Schwindlern und Dieben kümmern würden. Es kommt aber bei Entscheidung der Frage, ob die Juden zu Kommunalämtern zuzulaffen seien, nicht auf willkürliche Sympathieen, sondern auf Recht und Ge- 'etz an. In der Verfassung steht sonnenklar, daß der Genuß der bürgerlichen und staatSbürgerlicheu Rechte nicht von dem religiösen Bekenntniß abhängen, daß alle Preußen vor dem Gesetze gleich sein und daß der öffentliche Dienst Jedem nach seiner Fähigkeit und den speziellen gesetzlichen Bestimmungen offen stehen soll. Diesen Grundsätzen müssen entgegenstehende Anordnungen altern Ursprungs weichen, und eS wäre wol endlich einmal Zeit, daß die Rechtsverhältnisse der Juden, wie eS der Würde Preußens entspricht, geordnet würden, nachdem auf diesem Felde Jahrzehnte hindurch bloßeS Belieben geschaltet hat." Lassen Sie mich also heute von diesen Unbillen absehen, und eine erfreulichere Erscheinung in'S Auge fassen. Sie wissen, wie namentlich hier in Berlin vor Dezennien bis zur Unsitte das Haschen nach Umgang mit christlichen Familien, daS Prahlen mit der Anwesenheit von Hof- und anderen Rächen bei den Festivitäten am reichbesetzten Tische getrieben ward. Diese kleinliche, bis zur Kriecherei getriebene Sucht wurde ja auch zum Stichblatte des Spottes, und kein jüdischer Bankier konnte geschildert werden, ohne seine Zudringlichkeit und lächerliche Eitelkeit, Betitelte an seiner Tafel zu sehen, mit in den Kauf zu nehmen. Die jüdischen Kreise in Berlin find, Gott sei Dank! seit längerer Zeit aus dem Rückzuge begriffen, und die Stellung, die sie einmal einnehmen, begreifend, und den Werth mehr nach innen, unter sich selbst findend, haben sie nach und nach ihr Selbstbewußtsein genugsam erstarkt, um zwar Jeden, der ihnen durch die Verhältnisse nahe kommt, freundlich aufzunehmen, ihre Befriedigung aber nicht mehr in Elementen zu finden, für die nicht sie, sondern ihre vollen Börsen und Tafeln der wirkliche Anziehungspunkt sind. Ich kann dies aus vielfacher Beobachtung niederschreiben und wenn jene Liebhaberei noch hie und da gettieben wird, so ist eS eben nur ein konservirtes Ausnahmestück. —. In Folge einer neuerlich erhaltenen Veranlassung ist von der Juristenfakultät zu Halle erklärt worden, daß bei ihr die Promovirung von RechtSkandidaten jüdischen Bekenntnisses zu Doktoren beider Rechte ohne Bedenken erfolge. Berlin, 7. März. In dem neuesten Petitionsbericht sindel sich auch ein Antrag der Vorsteher und