Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 12 (14.3.1853)
- Date
- 1853-03-14
- Page
- Seite 148 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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148 eine andere Interpretation aufstellen könnte — so schmerzlich auch alle Ungewißheit ist. Jndeß kam die erste Kammer in der Sitzung vom 5. März noch einmal auf diesen Gegenstand zurück, um sich ohne Umschweife darüber auszusprechen. Es war dies bei der Landgemeindeordnung für die Provinz Preußen der Fall. Jener Antrag des Grafen Jtzenplitz war in der Kommisfion gefallen. Aber der Abg. v. Zander nimmt ihn wieder auf. Er motivirt ihn mit dem Hinweis auf daS letzte Alinea deS Art. 6 der Vorlage, welcher lautet: „DaS Bekenntniß zur christlichen Religion ist eine Bedingung für die Zulassung zu Kommunalämtern." Würde Art. 6 angenommen, so enthalte er eine Verfaffungsverletzung, der durch Annahme seines Antrags entgegengetreten werde. Abg. v. Vincke: WaSdie Ausschließung derJuden von Gemeindeämtern betreffe, so verletze diese Bestimmung die durch daS Allgemeine Landrecht und selbst durch die bundeStäglichen Erlasse festgestellten und anerkannten Rechte, ja, sie fei geradezu eine Rechtsverletzung, wie sie nicht leicht klarer vorliegen könne. Beschränkungen, wie sie der Art. 6 feststellt, seien ein großer politischer Fehler, vor welchem nicht ernst genug gewarnt werden könne. Abg. v. Sybel hebt hervor, daß die Juden in den westlichen Provinzen sich allgemeine Achtung erworben durch tüchtige Wirksamkeit in Kommunalämtern, durch Patriotismus und Opferfreudigkeit. Auch sei England, daS jetzt zur Berathung über Verleihung größerer Rechte an die Juden schreiten werde, wol nicht als weniger christlich zu bezeichnen, als irgend ein anderer christlicher Staat. Der Minister des Innern: WaS die Beschränkung derUebertragung von öffentlichen Aemtern an Personen jüdischen Bekenntnisses betreffe, so müsse die Berufung aus das Recht und auf die Humanität erst recht Veranlassung sein zu dieser Beschränkung, da der Regierung die unzweideutigsten Beweise dafür zugegangen seien, daß die Stimme deS Volkes durch alle seine Klaffen sich sehr entschieden gegen Uebertragung öffentlicher Aemter an Juden ausgesprochen, und die Regierung habe diese allgemeine Stimme nur zu einem Gesetze formulirt. ES müsse daher die Regierung sich gegen daS Amendement deS Abg. v. Vincke erklären. Auch fei eine Aenderung deS Artikel 12 der VerfaffungSurkunde nicht nöthig, weil dieser Artikel nur von bürgerlichen Rechten, aber nicht von einem Rechte zu öffentlichen Aemtern spreche. Abg. Eberti bemerkt, daß es den Schein gewinne, als habe man den Andrang der Juden zu verschiedenen Aemtern abzuwehren; darum handle cS sich aber gar nicht. Wo Abneigung gegen die Wahl der Juden zu Aemtern vorhanden sei, da werde kein Jude gewählt, wo man aber einen Juden wähle, da habe er daS Vertrauen der Wähler, gegen welches noch das BestätigungSrecht der Regierung schütze. Man wolle, wie eS scheine, mit der Wahrheit nicht heraus, die sich in die Worte fassen lasse: „Wir wollen die Juden nicht, weil wir sie nicht leiden können." So laufe also das ganze Reden nur auf Neckereien aus. Auch sei eS auffallend, daß hier die Bedeutung deS Bundestages nicht in dem Umfange anerkannt werde, wie man sie anderwärts in Schutz zu nehmen sich veranlaßt gefunden. Abg. v. Zander hält eS für unzulässig, zu erklären: Zu diesen Aemtern sei daS christliche ReligionSbekenntniß erforderlich, da man mit gleicher Befugniß dann auch sagen könne, zu diesem und jenem Amte sei der Adel erforderlich. In der folgenden Abstimmung werden daS Amendement v. Vincke verworfen, die ersten vier Alinea deS Art. 6 der Vorlage angenommen, desgleichen daS vorhin angeführte letzte Alinea durch Namensaufruf mit 64 gegen 20 Stimmen. Gegen das Alinea stimmten u. A. die Abg. v. Brünneck, de Cuvry, Eberti, Engels (Barmen), v. Harthausen, Krausnick, Lautz (Köln), Nitzsche, v. Sybel, v. Viebahn, v. Vincke. Der Antrag des Abg. v. Zander wird darauf abgelehnt. Hiermit ist die Sache in der ersten Kammer zu Ende, und zwar so zu Ende, wie man eS von der ersten Kammer nur erwarten konnte. Wir werden nun abwarten müssen, wie die zweite Kammer votirt. Wichtig ist in der Debatte nichts als die Äeußerung des Ministers des Innern: „die Stimme des Volkes durch alle seine Klassen habe sich entschieden gegen Uebertragung öffentlicher Aemter an Juden ausgesprochen." ES ist dies eine Behauptung, und obgleich der Minister des Innern ein sehr hochgestellter Mann ist, wir aber nur mitten im Volke leben, so wagen wir doch die Behauptung aufzustellen, daß wir die unzweideutigsten Beweise zu haben glauben, daß daS Volk an diesen entschiedenen Widerspruch gegen die Juden nicht denkt. Im Uebrigen