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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-03-07 · Heft 11 (7.3.1853) · p. Seite 136

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 11 (7.3.1853)
Date
1853-03-07
Page
Seite 136 (sequence 8)
Language
German
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136 mehr zuzugestehen sei, weshalb er auch nicht ausdrücklich zur Beiwohnung eingeladen worden. Die Zeitungen schrieben für und wider diese eigenmächtige That, aber eS schien dabei bleiben zu müssen. Als sich aber gegen Ende Januar in der ReprLsentantenkammer eine Gelegenheit hierzu bot, traten mehrere der liberaleren Mitglieder mit jener Beschwerde auf und verlangten vom Ministerium, über diesen Einbruch gegen die Toleranz Rede zu stehen, oder von der Geistlichkeit nähere Erkundigung einzuholen. Dawider traten nun auch ihrerseits verschiedene Redner der katholischen Partei auf, um den Schritt zu vertheidigen, mit der Behauptung, daß jeder Geistliche in seiner Kirche Herr und Meister sei und entfernen mag, von wem er meint, daß er nicht dahin gehöre; sie fragte als Beispiel ob die Kammer sich darein mischen würde, wenn in einer Synagoge eine Uneinigkeit zwischen dem Vorsteher und Rabbiner stattfäude oder wenn auf Befehl des Letzter» einem Mitgliede der Gemeinde die Theilnahme an einer Zeremonie verweigert würde. Besonders aber zeichnete sich der Deputirte Herr CoomanS auS, indem er zur Vertheidigung der Geistlichen in Tournay anführte, daß er selbst nebst einem Freunde vor etwa 10 oder 12 Jahren in eine Synagoge trat, als man in einer Zeremonie begriffen war und daß man ihnen geradezu zu verstehen gegeben habe, sie müßten sich entfernen, weil die Zeremonie en famille und nicht in Gegenwart fremder Zuschauer gefeiert werden müßte. Außer einigen Bemerkungen hierüber und dem Beschluß der Kammer, daß das Ministerium nähere Erkundigungen einziehen sollte, geschah weiter Nichts in dieser Sache. Die Zeitungen theilten daS Verhandelte in der Kammer jede nach ihrer Art mit, am Einfachsten that eS der Moniteur als offizielles Organ, in welchem man bemerkte, daß der Redner den Vorfall etwas glimpflicher vorgestellt und zu verstehen gegeben hat, daß eS möglich gewesen sein könnte, daß ein Mißverständniß stattgesunden hätte u. s. w. Jedenfalls scheint daS Konsistorium begriffen zu haben, die Sache nicht ganz so gleichgiltig vorübergehen zu lassen als ob der israelitische Gottesdienst Zeremonien enthielte, zu welchen Richtjuden der Zugang versagt werden müßte. Demzufolge las man in der lnilepenäsnee beige vom 15. d. M. die nachstehenden zwei Briefe, vom Oberrabbinen für Belgien Herrn l)r. H. Löb unterschrieben und adressirt No. 1 an den Hauptredakteur des besagten Blattes und als Beilage No. 2 an den Herrn Repräsentant CoomannS selbst. Die Redaktion theilte diese Briefe ihren Lesern mit ohne weitere Einleitung noch Bemerkung, wie folgt: 1) Brüssel, den 13. Februar 1853. Dem Hauptredakteur der Inäepenclsnee beige. In seiner am 29. Januar!. I. in der Repräsentantenkammer gehaltenen Rede berichtete Herr Coomans, daß alS er einst in eine Synagoge getreten war, er ersucht worden sei dieselbe wieder zu verlassen. In der Ueberzeugung, daß diese Behauptung von einem Jrrthume oder Mißverständnisse herühren mußte, habe ich dies dem Herrn CoomanS dargethan. In einer höflichen Antwort, worin er in meine Worte keinen Zweifel stellte, erklärte Herr C. den Vorfall dahin, daß als er vor etwa 10 bis 12 Jahren die Synagoge zu Antwerpen in Gesellschaft eines ehrbaren Kaufmannes dieser Stadt zu besuchen gekommen war, sie Beide alsbald durch einen Küster oder andern Kirchendiener aufgefordert wurden den Ort sogleich zu verlassen, unter dem Vorwände, sie hätten da Nichts zu schaffen. Herr C. war so rechtschaffen hinzuzufügen: „Ich glaube mich erinnern zu können, daß mein Gefährte bei einer gewissen Stelle der Zeremonie gelächelt hat, was vielleicht die kleine Beleidigung, die man uns that, veranlaßt haben mag." Da nun die Rede des Herrn C. in der Kammer einem zahlreichen Publikum bekannt geworden, so schien eS mir nützlich zu sein, daß auch meine Reklamation veröffentlicht würde, weshalb ich mich an den Moniteur wandte. Der Direktor deS offiziellen Blattes zeigt mir aber soeben an, daß einer allgemeinen Maßregel gemäß, die Spalten deS Moniteur nicht zum Gebrauche ständen für Reklamationen wider Reden in den gesetzgebenden Kammern gehalten. Bei solchem Bewandtniß nehme ich mir nun die Freiheit, Sie, Herr Redakteur, zu ersuchen, in einer der nächsten Nummern Ihres Blattes sowol gegenwärtigen Brief als die Abschrift desjenigen eiuzurücken, welchen ich dem achtbaren Herrn Coomans geschrieben. Ich habe die Ehre hochachtungsvoll zu verharren rc. Der Oberrabbiner Dr. H. Löb. 2) Brüssel, 4. Februar 1853. Herrn CoomanS, Mitglied der Repräsentantenkammer in Brüssel. M. H. Soeben erhielt ich erst Bericht von einer Rede, welche Sie am 29. Januar d. I. in der Repräsentantenkammer ausgesprochen halten; eS handelt sich darin vom israelitischen Gottesdienst, und unter mehreren

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