Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 11 (7.3.1853)
- Date
- 1853-03-07
- Page
- Seite 130 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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130 Zehn Ruffel wie wider seinen eigenen Willen nun schon an die 15 Jahre den Eintritt von Juden in daS Parlament dahinschleppt, und die soeben es wieder nicht weiter als zu 29 Stimmen Majorität im Unterhause gebracht hat, läßt einen wünschen, daß man eS dott niemals angefangcn, denn es stellt sich nur um so mißliebiger heraus. ES sind in allen Ländern gewisse „Stände", welche die Gleichstellung der Juden als einen gegen sie (diese Stände) geführten Stteich ansehen, — diese find es, welche die Gleichstellung hintertteiben oder abrogiren. Diese find eS im Oberhause Englands wie in der ersten Kammer PreußenS, und anderswo. Hierin liegt Prinzip, während das Volk, das launenhafte, wechselvolle Volk fich bald mit den Juden identifizirt und sie gleichgestellt, bald fich von ihnen geschieden fühlt und fie beschränkt wissen will. Schwerlich würden jetzt viele Magisträte und Gemeind eräthe in Preußen um die Gleichstellung petitioniren, nachdem fie es 1846 und 1847 in solcher Einstimmigkeit gethan. Und warum nicht? Ist irgend Etwas anders geworden, als damals? O ja, der Wind hat fich gedreht. Und weil in den Bestrebungen jener Stände Prinzip liegt — darum gelangen fie zu einem gewissen Ziele - nicht zu dem ganzen Ziele, welches fie erwünschen — denn auch die konsequenteste Prinzipienreiterei gelangt nur bis zu einem gewissen Punkte — aber doch zu nicht unbedeutenden Erfolgen. Und so sehen wir Juden in einem großen und schönen Theile Europa's uns wieder auf den Standpunkt eines Standes gestellt, wie fich in gewissen anderen Regionen des Staates nicht minder wieder „Stände^ reorganifitt haben. Dies ist der große Unterschied zwischen jetzt und 1847. Damals Stteben nach Gleichstellung — jetzt nach möglich geringen Beschränkungen als gewisser Stand. ES ist natürlich hier nicht die Rede, waS wir wünschen und wollen, sondern wie es fich faktisch macht und herausstellt. Man erinnere fich an die Stelle, welche man den Juden in Frankfurt a. M. in der gesetzgebenden Versammlung geben will — eine Vertretung als eines Standes! Zeitungsnachrichten. Deutschland. Schwerin in Mecklenburg, 25. Februar. (Pri vatminh.) Ich theile Ihnen anbei ein soeben von den landesherrlichen Kommiffarien im israelitischen Oberrathe an sämmtliche israelitische Gemeinden ergangenes, höchst bezeichnendes, und darum auch allgemein interessantes Zirkulär mit. ES lautet: „Für die auS dem israelitischen Oberrathe nach Vorschrift deS Statuts für die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der israelitischen Unterthanen hiesiger Lande scheidenden Mitglieder, nämlich für 1) den Herrn Dr. MarcuS hieselbst, 2) den Herrn Liepmann MarcuS in Malchin, 3) den Herrn D. Assur hieselbst und 4) den Herrn vr. AaronS in Güstrow, welcher Letztere auf sein Ansuchen von dem übernommenen ollleium entbunden ist, vernothwendigt fich die Wahl vier neuer OberrathSmitglieder und deS Ersatzmannes für jedes derselben. Indem nun der Gemeindevorstand in.hierdurch aufgefordert wird, den betreffenden Bestimmungen deS Statuts in den . 6 und 7 gemäß, vier neue OberrathSmitglieder und eben so viele Ersatzmänner für dieselben wählen zu lassen, auch daS Ergebniß der Wahlen innerhalb der statutenmäßigen dreiwöchigen Frist zu unserer Kenntniß zu bringen, bleibt demselben, auf besondern Befehl des betteffenden hohen Ministeriums, zur Mittheilung an die Gemeinde, zugleich noch unverhalten: daß das hohe Ministerium fich bei dem durch die Synagogenordnung und den ihren Tendenzen entsprechenden Richrungen der Landesrabbiner Dr. Holdheim und Dr. Einhorn hervorgerufenen Zwiespalte zwischen den inländischen Israeliten, in Folge dessen ein Theil derselben fich von dem auf der Synagogenordnung beruhenden Gottesdienste zurückgezogen hat und aus dem statutenmäßigen Gemeindeverbande ausgeschieden ist, wegen seiner nachtheiligen Einwirkung auf die Verhältnisse der inländischen Israeliten nicht länger beruhigen kann. Ebenso wenig kann daS hohe Ministerium einem weitern Fortgange der rationalistischen Reformrichtung nachgeben, welcher die beiden gedachten LandeSrabbiner ergeben gewesen sind. Vielmehr wird ein engerer Wiederanschluß an daS geschichtliche Judenthum, eine neue Belebung der demselben entsprechenden wahren Religiosität und religiösen Bildung der israelitischen Jugend unerläßlich. DaS hohe Ministerium ist daher deS Entschlusses geworden, daS Zerfallen der inländischen Israeliten in zwei getrennte Judenschasten nicht länger zu gestatten, sondern eine Wiedervereinigung der getrennten Theile zu bewirken, andererseits aber auch die schädlichen