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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-02-28 · Heft 10 (28.2.1853) · p. Seite 122

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 10 (28.2.1853)
Date
1853-02-28
Page
Seite 122 (sequence 6)
Language
German
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122 der einwandernden fremden Gesellen von dem Gemeindevorstande und dessen „Fremdenkommission" nicht gehörig zeitgemäß sekundirt worden zu sein, und diese Beschwerde ward natürlich von der hiesigen Lokalpresse mit Gier ausgenommen und auSgeschmückt. DaS Wahre an der Sache aber ist, daß hier über 60 unzünftige Schneider und Schuhmacher, lauter Familienväter, von früherer Zeit her als Bähnhasen etablirt sind. Der Verein verlangte nun, daß alle zugereisten jüdischen Gesellen sofort auf die AmtSherberge gesandt würden. Geschah dies, so durften sie nicht mehr außerhalb der Zunft arbeiten und diese Familienväter waren fast ganz brotlos. Den Gesellen selbst war aber die zünftige Arbeit damit noch keineswegeS gesichert, denn unser Emanzipationsgesetz von 1849 enthält die Bestimmung, daß kein christlicher AmtSmeister gezwungen sein solle einen jüdischen Gesellen in Arbeit zu nehmen, kein jüdischer Geselle, bei einem Christen in Arbeit zu gehen. Der Gemeindevorstand nun, der allerdings nicht auf dem Standpunkte des pcrissent Iss eolonies plutot qu'un principe steht noch stehen darf, erklärte: eS stehe Nichts im Wege, daß die Gesellen sich an die Amtsherberge wenden, und die Fremdenkommission werde von denen die hier Arbeit fänden, keine weitere Garantie (für Nichtzulastfallen) fordern; allein die zugereisten Gesellen ohne Weiteres den jüdischen Meistern inSgefammt zu entziehen, dazu fände er sich nicht veranlaßt. Zu dem vorjährigen Drama der Wiederverheirathung einer Get-pflichtigen Frau ist ein Nachspiel erfolgt, indem die Einregistrirung deS in der neuen Ehe erzeugten Kindes als eines ehelichen von einer Partei Hintertrieben werden sollte, die großentheils auS Männern besteht, welche die Führung von Zivilstandsregistern überhaupt als ein uns leider aufgedrungeneS Chukkat Gojim betrachten und sich ihr gem entzöge, wenn eS ginge. Der Senate dekretirte indeß, wie recht, daß selbst abgesehen davon, daß besagte Register nur eine bürgerliche und keine religiöse Bedeutung haben, jene Ehe ja von einem angestellten Landrabbiner eingesegnet sei und darüber also hier weiter nicht gestritten werden können. Gegen dieses Dekret ist wiederum appellirt worden, hoffentlich ohne allen Erfolg, denn wo geriethen wir hin, wenn eS einem Theil der Rabbinen freiftünde, die ihnen nicht konvenirenden eherechtlichen Amtshandlungen deS andern für nichtig zu erklären! DaS ist freilich daS Ziel, daS den 77ern vorschwebt — sie wissen aber wirklich nicht waS sie thun, denn dieser Spieß würde wahrlich an beiden Enden zugespitzt sein. WaS will Herr Professor Hengstenberg in seinem Vergleich deS jüdischen mit dem christlichen Passah mit der Phrase sagen: „Dreimal wehe dem, der auf dem religiösen Gebiet bloS auf Erinnerungen angewiesen ist! Weiß er denn nicht, daß daS jüdische Fest weit mehr eines der Hoffnung .als der Erinnerung war und bleibt? *) Dessau, 16. Februar. (Privatmitth.) Am 13. Februar fand die diesjährige ordentliche Gemeindeversammlung der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde statt. Zuvörderst berichtete der Vorsitzende, Bankier Sonnenthal, über die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde, welche unter Berücksichtigung der bedeutenden Opfer, die in der Stadthagen'schen Sache zu bringen waren, als höchst befriedigend bezeichnet werden dürfen. Von dem Schriftführer, Kaufmann Wolfsohn, wurde hierauf über Angelegenheiten der Religionöschule und daS Kultus Bericht erstatttet. Von der Erstern war des Guten recht viel zu erwähnen. Der seit vorigem Jahre als ReligionSlehrer und Prediger bei unS fungirende Herr I. Popper hat sich bis jetzt als ein ebenso tüchtiger, als pflichttreuer Lehrer bewährt, und seinem Wirken wird auch allseitig die beste Anerkennung gezollt. Als weniger befriedigend für einen Theil der Gemeinde dürfte der geschehene Fortschritt in den Einrichtungen deS Kultus erscheinen. Referent stellte eS jedoch hierbei als das leitende Prinzip des Vorstandes dar, daß der erhebendste und gottgefälligste Gottesdienst — der Frieden in der Gemeinde sei, daß eS nicht an Beispielen fehle, wo dem Standpunkte der älteren Mitglieder nicht genug Rechnung getragen wurde, und dadurch die beklagenSwerthesten Zerwürfnisse in den Gemeinden entstanden, *) Wir fügen hinzu: weiß er nicht, daß Peßach fowol in Egypten als nachdem vielmehr ein Weihefest, also für uns auch das Fest der immer wiederholten Weihe zu Priestern und Bekennern des Einig-Einzigen und zu Trägern Seiner Lehre ist? Ist derjenige, der auf die Ankunft des Messias hofft, der, welcher blos auf Erinnerung beruht, oder umgekehrt? Red. d. A. Z. d. Zud.

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