Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 9 (21.2.1853)
- Date
- 1853-02-21
- Page
- Seite 107 (sequence 5)
- Language
- German
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107 besucht. Die gewöhnliche Entschuldigung der Nichttheilnahme lautet: „Wozu eine Generalversammlung? Leitung und Verwaltung lassen Nichts zu wünschen übrig, die Finanzen blühen, die Predigt sührt Massen in'S Gotteshaus, die in stetem Wachsen begriffen find rc. Wichtiges liegt also nicht vor, untergeordnete'Fragen aber können die gesetzlichen Autoritäten selbst entscheiden." So sehr wir die Prämissen anerkennen, so entschieden müssen wir doch gegen die Folgerungen prorestiren. In Kultusfragen ist Nichts unwichtig, es kann daher weder dem geistlichen, noch dem weltlichen Vorstande gleichgiltig sein zu erfahren, wie über diesen oder jenen Punkt die Majorität der Gesammtgemeinde denken. Es giebt Fragen, die in dogmatischer Beziehung ganz unverfänglich sind, deren Entscheidung lediglich von der Anschauung der Gemeinde bedingt ist. Wo aber soll diese Anschauung offen und klar sich äußern, wenn nicht in öffentlicher Versammlung? — Nach den neuen Statuten soll fortan nur alle drei Jahre eine Generalversammlung stattfinden. Innerhalb dieses Zeitraums kann eine Generalversammlung nur auf schriftliches Gesuch von wenigstens 40 Mitgliedern anberaumt werden. DaS Gespräch des Tages ist ein Verbot, das der Magistrat gegen die s. g. Chaderim hat ergehen lassen. Wir wollen den Winkelschulen durchaus nicht das Wort reden; doch so lange nicht anderweitig für einen befriedigenden hebräischen Unterricht gesorgt ist, müssen wir die Chaderim als ein nothwendigeS Uebel betrachten. Wie verlautet, sollen von kompetenter Seite geeignete Schritte zur Rücknahme oder wenigstens Moderation des erwähnten Verbotes geschehen sein. I. Preßburg, Anfangs Februar. Ungarische Briefe. VU. So genau ich auch unsere Orthodoxen und Pilpulisten seit vielen Jahren kenne, und so sehr ich daher geneigt bin, diesen Erben und Vertretern des Rabbinism im Punkte der VerfolgungSlust auch daS Schlimmste zuzutrauen: so traute ich dennoch kaum meinen Augen, als ich zum ersten Male die von dem Triumvirate Bettelheim — Horowitz — Stemer Unterzeichnete Anklageakte zu lesen Gelegenheit hatte. Der alte, gewiegte, bedächtige und vorsichtige Schwab schien mir vor jeder Anfechtung unserer Zwnswächter gesichert zu sein. Hat ja dieser gelehrte, geistreiche und kluge Rabbiner den Haß der Alten niemals provozirt! Hat er ja vielmehr auf die Gefühle, Wünsche und Manieren der Orthodoxie stets die Rücksicht genommen, die derselben nach seiner Meinung gebührt! Ist er eS ja, der mir der äußersten Linken ganz gebrochen, und an der Auflösung der pesther Reformgenoffenschaft allen Eifers gearbeitet hat! Wenn nun selbst dieser Rabbiner, da er deutsche Bücher liest und Predigten hält, keine Gnade vor unseren Frommen findet; worauf werden erst die jüngeren Rabbincn gefaßt sein müssen, die mehr oder weniger Schulbildung besitzen! In der Thar versäumt die pilpuliftische Partei keine Gelegenheit, die ihr geboten wird, einen gebildeten Rabbiner zu verfolgen. Bis zum Herbste des Jahres 1850 war cS Löw in Papa, den der Fanatismus sich zum Opfer erkoren. Seit Löw'S Uebersiedelung nach Szegedin ist es Zipser in Stuhlweißenburg, den die Pfeile der Verfolgung treffen, ohne ihn jedoch zu verwunden, da der Vorstand seiner Gemeinde, die Verdienste deS Rabbiners kennend und würdigend, sich durch die Ausbrüche des orthodoxen Zorns nicht irre machen läßt, und den Rabbiner in seinen lobenswerthen Bestrebungen eifrigft unterstützt. Nichtsdestoweniger wurde Zipser vor Kurzem mit den Koryphäen der pilpulistischen Schule in einen Streit verwickelt, dessen Gegenstand auch in weiteren Kreisen nicht geringes Interesse erregen dürfte. Zipser hat nämlich im Oktober v. I. eine Ehescheidung vorgenommen, gegen deren Giltigkeit die Orthodoxie ein zwiefaches Bedenken erhebt. Zunächst wird gellend gemacht, daß in Stuhlweißenburg gar keine Ehescheidung vorgenommen werden dürfe, indem diese Stadt vier Namen habe — Alba, Weißenburg, Stuhlweißenburg, Fejervär— und eS mithin ungewiß sei, welcher Name in dem Scheidebriefe gebraucht werden müsse. Sie lächeln? Mein Bericht ist aber buchstäblich wahr! Auf ähnliche Weise lagen sich im vorigen Jahre zwei in der Theißgegend angeftellte orthodoxe Rabbinen in den Haaren, weil der Eine den Namen öekes mir y, der Andere mit - geschrieben wissen wollte. Die mikrologische Orthographie der Rabbinen ist überhaupt viel zu originell, als daß ich nicht gelegentlich darauf aufmerksam machen sollte. Vielleicht veranlassen folgende Beispiele eine ausführliche Besprechung dieses Gegenstandes.