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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-02-14 · Heft 8 (14.2.1853) · p. Seite 94

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 8 (14.2.1853)
Date
1853-02-14
Page
Seite 94 (sequence 6)
Language
German
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94 befindet fich ein die politischen und religiösen Verhältnisse der Israeliten deS HerzogthumS S. Meiningen besprechender Artikel, der mehrfache Berichtigung bedarf. Wenn der Berichterstatter über unsere bürgerlichen Zustande gleich im Eingänge seines Berichts eine Jeremiade anstimmt, als hätten wir Israeliten Meiningens Ursache ein Jammer- und Wehgeschrei anzustimmen, so ist daS, gelinde gesagt, eine gewaltige Uebertreibung. Daß der reaktionäre Geist in unseren bürgerlichen Verhältnissen fich spürbar macht, ist weder zu leugnen, noch zu bewundern. Wenn aber in einem Lande, daS ungefähr 1500 Seelen israelitischer Konfession zählt, 4 Israeliten vom Staate angestellt find und ein fünfter, durch den Ausspruch unserS humanen Landesfürsten ohne alle Bedingungen zum juristischen StaatSeramen zugelaffen wird; — wenn ferner die Verheirathungen der Israeliten, so weit diese von der Erlaubniß deS Staatsministeriums abhängen, mit der größten Leichtigkeit und Humanität gestattet werden; — wenn endlich die israelitischen Kirchen- und Schulverhältnisse ganz wie die der christlichen behandelt werden, waS sich durch die erst im vorigen Jahre bewerkstelligte Aufnahme sämmtlicher israelitischer Lehrer in die allgemeine Lehrerwittwenkasse bethätigte, so find wahrlich unsere bürgerlichen Zustände nicht so trostlos, wie sie der Berichterstatter auszumalen beliebt. ES ist nicht ungegründete Hoffnung vorhanden, daß auf die von sämmtllchen Parnassim des hiesigen Landes eingereichte Petition, die noch vorhandenen Ausnahmsgesetze in bürgerlicher Beziehung fallen werden. Beiläufig bemerken wir, daß diese Versammlung der Parnassim vom Herrn Landrabbiner einberufen und geleitet ward, wie auch Herr Lehrer Steinhardt werkthätig dabei war. WaS nun unsere religiösen Verhältnisse anbelangt, haben wir Folgendes zu bemerken. Wir besitzen eine der schönsten, zweckmäßigsten und liberalsten Synagogenordnung, die von unserm Landesrabbiner nicht nur mit Eifer aufrecht gehalten, sondern auch in einzelnen Punkten verbessert wurde. Wenn also seit dem Tode deS sel. Hoffmann, resp. seit der Anstellung unserS jetzigen LandrabbinerS Reformen wie die Einführung des dreijährigen Zyklus, oder Modifizirung der Trauergebräuche, der Erlaubniß der Hülsenfrüchte am Pesach, theilS durchgeführt, theilS angestrebt wurde, so kann nur ein dem bodenlosen Radikalismus Berfallner über „Windstille" klagen. Die Berichterstattung über die Modifizirung der Trauergebräuche ist aber durchaus der Wahrheit nicht angemessen. Soviel Schreiber dieses bekannt ist, sind diese also modifizirt. Bei der Trauer über Vater und Mutter soll es beim Herkommen verbleiben, bei der Trauer über andere Verwandte soll die Erleichterung eintreten, daß nach 3 Trauertagen der Geschäftsbetrieb erlaubt sein solle, vorausgesetzt, daß die fromme Sitte in dem Hause deS Trauernden zu beten — Minian zu machen — fortbestehe. Der Bart soll nicht nach 3 Tagen, sondern nach sieben Tagen abzunehmen erlaubt sein. Daß die Trauer über die Eltern eine erhöhte sein soll, ist in den rituellen Vorschriften begründet, und der gesunde Menschenverstand wird daS wol billigen. Die Trauer über Eltern kann dem Menschen nur zweimal im Leben zustoßen und eine Abänderung ist hier weniger nothwendig; Trauer über andere Verwandte kann sich oft ereignen und eine Abänderung ist hier eher gerechtfertigt. Diese Grundsätze hat unser Landrabbiner in den Gemeinden, in welchen er diese Abänderung vortrug, geltend gemacht und wir vermögen hierin keine Inkonsequenzen zu erkennen, glauben vielmehr, daß eben diese Mäßigung zur willigen Aufnahme bei den Gemeinden beigelragen hat. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 30. Januar. (Privatmitth.) Diese Woche war eine gemischte Sitzung (bestehend auS Vertretern und Beiräthen), welche über den Bau eines neuen Tempels verhandelte. Zu dieser Sitzung wurde auch Herr Prediger Mannheimer beigezogen. Bekanntlich wurde vor zwei Jahren ein Platz in der Leopoldstadt gekauft, auf dem der Tempel gebaut werden sollte. ES wurde in Vorhinein diese Vorstadt gewählt, weil da die meisten Juden wohnen. Da dieser Platz sehr groß ist, so war beabsichtigt, Tempel und Schule und Kinderbewahranstalt zu vereinigen und eS wäre noch Raum für einen kleinen Garten geblieben. Während dieser Zeit wurden von Seite des Tempelvorstandes Bedenken erhoben. Man machte geltend, weil die meisten Juden in der Leopoldstadt wohnen, so dürfe der Tempel nicht dastehen, man habe zu fürchten, wenn heute oder morgen wieder

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