Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 8 (14.2.1853)
- Date
- 1853-02-14
- Page
- Seite 93 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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93 ^Magdeburg, 4. Februar. (Privatmitth.) Gestern Abend war dem Rabbiner Dr. Philippson eine freundliche Ueberraschung bereitet. Es erschien in seiner Behausung eine Deputation des hiesigen „Handwerker-Meister-Vereins", in welchem er zuweilen Vorträge über gewerbliche Gegenstände von allgemeinen Gesichtspunkten hält, um ihn — gänzlich unerwarteter Weise — zu Wagen nach dem Lokale des Vereins abzuholen. Als er in das Lokal eingeführt ward, fand er dasselbe glänzend erleuchtet, mit den Fahnen der 22 hiesigen Innungen, die erpreß dazu hingebracht worden, dekorirt, von einer sehr zahlreichen Versammlung gefüllt. Der Vorsitzende hielt eine sehr anerkennende Anrede an den Dr. Philippson, die mit einem dreimaligen Lebehoch, daS donnernd aus der Brust aller Anwesenden erschallte, endete. Hierauf wurde ihm als ein Zeichen deS Dankes deS Vereins ein höchst geschmackvolles silbernes Schreibzeug, mit einer eingravirten Widmung und ein Paar sehr schöner silberner ArbeitSleuchter überreicht; Letztere waren mit Kerzen versehen, welche von Lorbeerblättern umkranzt waren. Der Dr. Philippson sprach natürlich seinen Dank in den herzlichsten Worten aus, die mit vielstimmigen Bravo'S beantwortet wurden. Hierauf geleitete die Deputation ihn wieder nach Hause. Bo« Rhein, im Januar. (Privatmitth.) Vor Kurzem wurde Herr Isaak Kounen auS Kempen mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majorität zum Konfistorialmitgliede für den krefelder Rabbinatsbezirk gewählt. Herr I. Kounen ist ein sehr geachteter und in wiffenschaftlicher Beziehung anerkannt tüchtiger Mann. Seinem thäligen Bemühen ist es wol allein zuzuschreiben, daß Kempen eine schöne Synagoge besitzt, und soll auch schon der Plan zu einem im kommenden Frühjahre neu zu erbauenden Schulhause entworfen sein. So kann auch Ein Mann viel in seiner Gemeinde wirken, wenn eS ihm nicht an gutem Willen fehlt. X Deutschland. Frankfurt am Main, 21. Januar. Zu dem Neubau einer Synagoge für die hiesige israelitische Gemeinde sind bereits über 70,000 fl. freiwillige Beiträge gezeichnet. Barer», Ende Januar. (Privatmitth.) Der Rekurs der Gemeinde Schwabach und Konsorten gegen die Regierungsverfügung, welche den Anschluß an ein außerkreisliches Rabbinat nicht gestatten wollte, war von dem beabsichtigten Erfolg. Das k. StaatSministerium hat dies erlaubt. Wahrscheinlich als Konsequenz ist auch die Verwesung des RabbinatS Wassertrüdingen durch einen andern Rabbinen außer dem Regierungsbezirk auf erhobene Beschwerde nunmehr, jedoch nur noch bis Ende Juni, gestattet worden. Desgleichen auch eine von den betreffenden Gemeinden erbetene dreijährige Verwesung des Rabbinats Dittenheim durch Herrn Rabbiner Grünbaum in Ansbach. Sie sehen, wir werden sehr gnädig behandelt. Die Freiheit der jüdischen Kirche und ihre Unabhängigkeit vom Staate ist eine Wahrheit geworden! Auch die vielerwähnte HeirathSangelegenheit ist von der allerh. Stelle im Sinne der KreiSregierungSentfchließung, und zwar auf Grund des Gesetzes vom 29. Juni 1851, die bürgerlichen Rechte der Israeliten betreffend, entschieden worden. Eine Reminiszenz aus der Zeit der Debatte über unsre Emanzipation bildet die kürzlich stattgehabte Gerichtsverhandlung über das zwischen Herrn v. Lerchenseld und Herrn Reichsrath Fürst Wrede seiner Zeit, veranlaßt durch eine Aeußerung deS Erstern, in der Nähe Münchens stattgehabte Duell. Bekanntlich haue Herr v. Lerchenfeld sich ungefähr dahin ausgesprochen: diejenigen wollten jetzt den Juden die Gleichstellung weigern, welche im Jahre 1848 bei ihnen Zuflucht und Schutz gesucht hatten. Daraus entspann sich jenes Renkonrre, wegen deffen Fürst Wrede zu 6 Monaten Festungsarrest verurtheilt wurde. K. Meiningen, 3. Februar. (Privatmitth.) Die jüdischen Gemeinden des Landes haben dem im Laufe dieses Monats zusammentretenden Landtag eine vom jüdischen Rechtsanwälte I. Strupp in Hildburghausen entworfene Denkschrift, die bürgerliche und politische Stellung derselben betreffend, vorgelegt. Bon der Regierung wird dem Landtag ein Judengesetz proponirt, worüber ich Ihnen nächstens Mittheilung machen kann. Meiningen, im Februar. (Eingesandte Entgegnung.) In No. 1 der Allg. Ztg. des Judenrhums