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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-02-14 · Heft 8 (14.2.1853) · p. Seite 92

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 8 (14.2.1853)
Date
1853-02-14
Page
Seite 92 (sequence 4)
Language
German
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sich in seinem Leben noch nicht um Juden und Judenthum gekümmert hat, noch immer Minister ist. Hören wir, waS die „Magdeburgerin" über Fould zu sagen weiß: „Der erklärte Kaiser von Frankreich ist ein Jude. Dem Ansspruch Ludwig's XIV.: „Der Staat bin ich" hat Louis Napoleon seine moderne zeitgemäße Wendung gegeben, als er einer Gesellschaft, die er früher als sonst verließ, mit den Worten: „der Staatsminister bin ich", Herrn Fould als sein alter ego vorstellte. Wenn die kaiserliche Konzentration der Gewalt der Ausdruck für die Thatsache ist, daß die bürgerliche Gesellschaft, von der Politik befreit, auf ihre Spekulation und Unternehmungskraft angewiesen ist, so hat die Familie Fould mit ihrem riesenhaften Bankunternehmen diese Thatsache bis jetzt am Erfolgreichsten zu benutzen gewußt. Wenn das Kaiserthum die Aushebung aller bisherigen geistigen Werthe ist, so ist die Fould'sche Bank die große Maschine dazu, um auch die materiellen Werthe zu verflüssigen und in den Wirbel der Börsenspekulation hineinzuziehen." Welche Widersprüche! Erst ist Fould „der erklärte Kaiser", dann giebt Fould „die Maschine" her. Weil Napoleon den Fould in einer Gesellschaft, der er überdrüssig ist, als seinen Vertreter hinstellt, ist Fould der Kaiser selbst. Napoleon kann sich trösten. Man weiß, wie die deutschen Zeitungsschreiber vier Jahre lang Napoleon beschrieben, welche Eigenschaften sie ihm beilegten; keine Schwäche, keine Bornirtheit, keine Trostlosigkeit, die sie ihm nicht zugeschrieben. Jnsonders die „Magdeb." schnitt jeden Tag ihre Grimassen über ihn. Die Zeit hat anders über Napoleon urtheilen gelehrt, und die deutschen Zeitungsschreiber haben nur abermals erwiesen — wie wenig sie wissen oder wie wenig sie zu beurtheilen verstehen. Dieser Napoleon, dieser stille, scharfe, verschloffne Beobachter, der vor Allem die große Kunst selbst zu urtheilen und zu schweigen versteht, der die einmal gefaßte Idee mit unwiderstehlicher Energie durchführt — der wird von keinem Fould beherrscht, der ist Selbstherrscher, der braucht Fould in Finanzsachen, wie die anderen Minister in ihren Branchen — beherrschen, nein! Faselt nur, weiset nur der Gesellschaft eine Sphäre an, wie ihr sic auch ausspintifirt — und von dem selbstgeschaffenen Reiserhaufen herab schleudert eure papiernen Blitze: sie zünden nickt. Der Gang, den Frankreich seit 64 Jahren g?ht, rührt nicht von Fould, selbst nicht von Napoleon, nickt vom Ul., nicht vom I., her— er ist wahrlich! keine Herrschaft der Juden: die „Magdeb." mag'S glauben.... Aber wie? selbst wenn d'Jsraeli und Fould eine so gewaltige Herrschaft ausübten — was geht das uns Juden an? Wir haben keine spezielle Solidarität mit ihnen. Wir haben sie nicht zu Ministern gemacht, und wir ziehen keinen Nutzen aus ihrem Ministerium. Sind doch die Hoffnungen völliger Gleichstellung in den englischen Juden erst mit dem Abtreten d'Jsraeli's wieder erwacht! Und Fould, er würde die Juden schwerlich emanzipiren.... Die Welt mußte fteilich! einen weiten Weg gehen; bevor ein Jude Staatsminister werden konnte — und so weit ist eS kein Zufall — aber ob wirklich ein Jude Minister wird, das ist dann Zufälligkeit. Napoleon hätte ein andres geschicktes Werkzeug finden können, und die „Magdeburgerin" hätte zu ihrem Leitartikel, zu ihrem „Shylock-d'Israeli", zu ihren Droh- und Schreckensworten, keine Gelegenheit gehabt. So ist Alles faul, was diese Art Behauptungen zu ihrem Fundament haben ... doch nein! eS gilt die Wahrheit, die von diesen Gegnern verkannte Wahrheit — um diese ist es unS zu thun, und diese wollen wir zu beleuchten suchen. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten. Preußen. Berlin, 5. Februar. (Privatmitth.) Endlich einmal wieder auch bei uns ein günstiges Zeichen! Die zweite Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung, freilich nur mit einer Majorität von 4 Stimmen, zu dem §. 2 eines Gesetzes, welcher im Entwürfe lautet: Die früheren Gesetze und Verordnungen über die Landgemeindeverfassungen in den 6 östlichen Provinzen, über die Städteverfaffungen in Neuvorpommern und Rügen, so wie über die Kreis- und Provinzial- Verfassungen in fämmtlichen Provinzen der Monarchie werden, so weit sie durch die in §. 1 erwähnten Gesetze bereits beseitigt find, wieder in Kraft gesetzt — daS Amendement des Herrn v. Mallinckrodt: „soweit sie mit den Bestimmungen der Verfassungsurkunde nicht im Widerspruch stehen" — angenommen, wobei der Antragsteller namentlich aus §. 12 der Verfassung hinwieS, so daß also die Ausschließung der Juden von der Provinzialvertretung und den ländlichen Kommunalämtern — wenigstens nach dem Votum der zweiten Kammer — nicht stattfinden dürfte!

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