Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 7 (7.2.1853)
- Date
- 1853-02-07
- Page
- Seite 78 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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78 kein Zweifel, daß die volle Gleichberechtigung der Bürger israelitischen Glaubens noch bestehe, indem sie nur suspendirt und in Bezug auf die Wählbarkeit in die Schätzungskommission diese Suspension nicht einmal ausgesprochen worden sei. Falls jedoch Zweifel bestünden, sei eS immerhin nützlich, sie durch ein Gesetz zu lösen. Herr Reiffenstein für eine Kommission. Letzterer glaubt, daß die Strafandrohungen deS Gesetzes von 1851 gegen Bürger, welche die Wahl in die Schätzungskommission ablehnen, billiger Weise nicht mehr auf diejenigen Bürger anwendbar seien, denen man die politischen Rechte entzogen habe. Herr Dr. MappeS bemerkt: wenn der vorliegende Gesetzvorschlag wirklich eine so große Wohlthat für die Bürger israelitischen Glaubens bezwecke, so sollte man auch sestsetzen, daß bei der Taxation ihres Einkommens eine bestimmte Anzahl von ihnen in die SchätzungSkommisfion gewählt werden müsse. Preußen. Berlin, 27. Januar. (Privatmitth.) „Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt!" Ihr Blatt hat bereits vor Monaten darauf aufmerksam gemacht, daß die ministerielle Vorlage an die Kammern über die Gemeindeordnung für die ländlichen Gemeinden die Bestimmung enthält: „daß Kommunalämter nur von Angehörigen der christlichen Kirchen verwaltet werden können;" und daß mit der völligen Wiedereinführung der alten Provinzialordnung die Juden wieder gänzlich von der Provinzialvertretung ausgeschlossen sein würden; Sie machten darauf aufmerksam, wie dies der erste wesentliche Schritt sei, nicht bloS durch Interpretation, sondern auf gesetzgeberischem Wege den Art. 12 der Verfassung zur Illusion, zur, für unS bittern Ironie zu machen. Die Herren Berliner bewog dies nicht, den geringsten Schritt dagegen zu versuchen, und ich kann mir eS recht gut denken, warum Sie keine weiteren Schritte anregten. Endlich, ich weiß nicht wodurch, wurden doch die Leute zur Witterung gebracht, und der berliner Vorstand hat am 27. Dezember pr., also sehr spät eine Petition sowol an das StaatSminifterium, als an die Kammern gerichtet, und einige andere Gemeinden aufgefordert, auch zu petitioniren, aber dies in einem Augenblick, wo die erste Kammer bereits ihre Zustimmung gegeben, und die zweite bereits diSkutirt. ES kann also in der That wenig mehr geschehen, obgleich wir glauben, daß bei früherer und energischerer Anregung der Erfolg mindestens auch zweifelhaft war. Jndeß muß man zugeben, daß bei den einzelnen Persönlichkeiten in der zweiten Kammer genug geschehen ist, um sie zu einem Votum gegen die, die Juden betreffenden Ausschließungen zu veranlassen. *) —. Die zweite Kammer wird sich am Montag außer mit den Goltz-Mathisschen Anträgen über die gleichzeitige Bearbeitung von Regierungsvorlagen in beiden Kammern nur mit Petitionen beschäftigen können. Unter den Letzteren findet sich im Petitionsbericht eine, die nicht ohne Interesse ist. Der Vorsteher einer westfälischen Jsruelitengemeinde bittet um Korporationsrechte für dieselbe. Er weist in seiner Eingabe nach, daß die Gesetze die Judengemeinden als Korporationen anerkennen, ebenso die Verwaltungsbehörden; gleichwol nähmen die Gerichte Anstand, sie als Solche zu behandeln, und dadurch entstünden vielfache Schwierigkeiten, namentlich für die Vermögensverhältnisse der Gemeinden. Nach dem Patent von 1847 war die Bildung von Jsraelitengemeinden mit Korporationsrechten verordnet. Nach Erlaß der Verfassung vom 5. Dezember 1848 erklärte der Kultusminister, jene Anordnung sei aufgehoben. Die Gemeinde Soest, für welche der Petent seine Anträge speziell formirt, wünscht nun bis zur allgemeinen Regulirung der Angelegenheit für sich Korporationsrechte von den Kammern. Die Kommission hat jedoch den Uebergang zur Tagesordnung empfohlen, weil nicht nachgewiesen ist, daß der geordnete Jnstanzenzug bei den Verwaltungsbehörden bereits vergeblich verfolgt ist. —. Nach der Spener'schen Zeitung werde jetzt der rorhe Adlerorden an Juden statt deS Kreuzes mit einer Sonne vergeben. Aus Wefifalen, 24. Januar. (Privatmitth.) Bald wird Herr Bodenheimer die Lehrer wieder zur Konferenz berufen, waS unS zur Abfassung dieses *) Auch an den Magdeburger Vorstand ist, wenn auch nur privatim, geschrieben worden, und derselbe hat eine bündige Petition an die zweite Kammer gesandt, worin er namentlich auf all das Unheil verwies, welches auS konfessionellem Hader und konfessioneller Bevorzugung entspringt^ Redakt.