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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-02-07 · Heft 7 (7.2.1853) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 7 (7.2.1853)
Date
1853-02-07
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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xva. Zahrganz. Allgemeine No. V. Zeitung -es Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redaktion: Dr. Ludwig Philippson, Dr. V. Meyer, Rabbiner za Magdeburg. verantwortlicher Redakteur. Leipzig, den 7. Februar 1853. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Montags, und wird jährlich 78 Bogen inQuart inkl. des Titels, Registersu. s. w. mufaffen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 10 Rgr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate—22'/, Ngr. (iS g®r.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sächs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Zertungsnachrichteir: Deutschland: Frankfurt a. M. Preußen: Berlin, aus Westfalen. Oesterreichischer Kaiserstaat: Wien, aus dem vrSzprimer Komitat, SikloS. Syrien: Damaskus. Palästina: Jerusalem. Abhandlungen verschiedenen Inhalts: Vergleichende Studien über den Talmud, von D. Oppenheim, Rabbiner in Jamnitz. (Fortsetzung.) Literarische Nachrichten: Wolffenbüttel, New-Vork, Magdeburg. Korrespondenz: Zwolle. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frrnnkfurt am Main, 14. Januar. Die hiesigen Blätter machen viel Wesens daraus, daß man die Juden von der Wahl in die Schätzungskommission nicht ausgeschloffen. Wir erachten es für ein schlimmes Zeichen, daß deshalb ein eigenes Gesetz elaborirt werden mußte! In der „gesetzgebenden Versammlung debattirte man ungefähr folgendermaßen. Die beantragte Abänderung deS §. 1 jenes Gesetzes besteht darin, zu bestimmen, daß in die Schätzungskommission alle Stadtbürger, ohne Unterschied der Religion, wählbar seien, mit Ausnahme derjenigen, welche noch nicht 30 Jahre alt find, oder in besoldetem Privatdienst stehen, oder wegen eines Verbrechens bestraft oder in Untersuchung find, so wie derjenigen Mitglieder deS Einundfünfzigerkollegs, welche zur Einkommensteuerkommissiion deputirt sind. Gegen die vom Präsidium beantragte Verweisung des Gegenstandes an eine Kommission erklärt sich Herr vr. Mappes. Nachdem vor Kurzem ein in vollkommen gesetzlicher Weise durch verfassungsmäßige Abstimmung der Bürgerschaft zu Stande gekommenes Gesetz umgestoßen und dadurch einem Theil der Bürger die politischen Rechte wieder entzogen worben, habe man Vorlagen in Aussicht gestellt, wodurch diese Ungleichheit der Berechtigung wieder ausgeglichen werden solle. Der Anfang sei nicht glücklich; denn die erste Vorlage bezwecke, jenen Bürgern Pflichten aufzulegen, während sie von den Rechten schweige. Er beantrage deshalb, diese Vorlage zurückzuweisen, bis die gemachten Verheißungen erfüllt seien. — Herr Dr. Souchay ist für eine Kommission. Er glaubt nicht, daß der Gesetzesvorschlag die Tendenz habe, den Bürgern israelitischen Glaubens neue Lasten auszulegen; er sei vielmehr nur eine Folge der Verlegenheit, in die man durch Aufhebung der Gleichberechtigung gerathen sei. Wenn Zweifel darüber bestehen könnten, ob die in die Schätzungskommission gewählten Israeliten zum Verbleiben darin berechtigt seien, so müßten diese Zweifel gelöst werden. Es liege im Interesse der israelitischen Gemeinde selbst, in der Schätzungskommission vertreten zu sein, und nicht sich auf die christliche Liebe verlassen zu müssen, die sie schon öfter verrathen habe. Herr Dr. Jucho ebenfalls für eine Kommission. ES sei zwar für ihn

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