Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 6 (31.1.1853)
- Date
- 1853-01-31
- Page
- Seite 66 (sequence 4)
- Language
- German
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66 daS gesammte individuelle Leben zu einem allgemeinen zu vereinen; treibt der Geist jedes Individuum sich möglichst individuell zu entwickeln, aber zugleich am Allgemeinen mitzuleben, diesem zu dienen und seinen Theil abzugeben. DieS ist die 3dee, die die 1000 Millionen Menschen von Geschlecht zu Geschlecht, jedes seine 30 Jahre, rreibt, leitet, beherrscht; alle Resultate deS Menschen, große und kleine, beweisen dies; die ganze Geschichte ist nur ihr Wiederhall; und daS Dasein dieser Idee erweiset daS Dasein des Geistes in der Menschheit. So lange wir uns die 1000 Millionen Menschen als Stoff des Menschendaseins denken, lebt jeder derselben sein Leben für sich, wie eS körperlich und geistig einmal ist; sobald wir aber erkennen, daß sie mehr thun, daß sie alle sich entwickeln, um eine höhere Einheit zu bilden, daß sie auf tausend Wegen zu diesem Ziele hinarbeiten, daß fie geboren werden, leben und sterben an diesem Streben: so haben wir daS Dasein eines allgemeinen Geistes in dieser Menschenmaffe erkannt — und dieS ist eS, wohin ich Sie auch heute führen wollte. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 10. Januar. Die V. Z. laßt sich von hier aus schreiben: Die gestern von unserm Senate der gesetzgebenden Versammlung gemachte Vorlage, daS Gesetz vom 11. November 1851 über die Schätzungskommission für die Einkommensteuer in §. 1 dahin zu ändern, daß alle Stadlbürger ohne Unterschied der Religion, somit auch die Juden in dieser Kommission ausgenommen werden sollen, brachte die Frage, bezüglich der Gleichstellung der Juden neuerdings in lebhafte Anregung, wiewol es außer der Macht deS Senats liegt, ihr zu genügen. (Man sieht, daß wir Recht hatten, als wir die in den Zeitungen viel gelesenen Versicherungen, der Senat wolle den Juden die wieder genommenen Rechte wenigstens theilweise wiedergeben, gänzlich bezweifelten. Red. d. A. Z. d. Jud.) Altenburg, 17. Januar. Die D. A. Z. berichtet von hier Folgendes, was nicht glaublich, aber doch wahr ist: Wenn auch die deutschen Grundrechte hier wieder aufgehoben worden find, so bleiben doch diejenigen Vorschriften jenes ReichSgesetzeS, welche in hiesige, mit landschaftlicher Zukimmung erlaffene Landesgesetze übergegangen find, oder bereits vorher in solchen Gesetzen enthalten waren, auch ferner und so lange in Kraft, als nicht im verfassungsmäßigen Wege Abänderungen beschlossen werden. Zu diesen in Wirksamkeit bleibenden Gesetzen sind ausdrücklich gezählt die seit dem Jahre 1848 erlassenen Gesetze und Verordnungen über die Presse, über daS Jagdrecht, über die Militärpflicht, über die Ablösung von Grundverpflichtungen und Zwangsverhältnissen, über die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit, über den Wegfall von Grundsteuerbefteiungen und beziehungsweise die Entschädigung dafür, über die Bildung neuer Religionsgemeinschaften und über die Aufhebung deS LehnverbandeS. Schon vor Wiederaufhebung der Grundrechte hatten 75 Innungen des Landes bei der Landschaft eine Petition eingereicht, worin fie baten, daß die einschlagenden Paragraphen derselben, welche den Genuß aller staatsbürgerlichen und bürgerlichen Rechte für völlig unabhängig von dem ReligionSbekenntniß erklärten und somit den Juden auch für daS hiesige Land Handelsbefugnisse einräumten, wieder außer Geltung geschafft werden möchten. Die Sache ward aber von Seiten der Landschaft und deS Ministeriums als erledigt angesehen, da eben durch die Aufhebung der deutschen Grundrechte die deSfallfige Bestimmung deS Grundgesetzes für daS Herzogthum Altenburg wieder in Kraft trat. Eine spezielle Folge davon war übrigens eine Bekanntmachung der Landesregierung, daß jüdische Handelsleute auf inländischen Jahrmärkten nicht zuzulassen seien. Ausgenommen von diesem Verbot find nur Juden, welche mit optischen Maaren handeln. Wiesbaden, 10. Januar. Das Frkft. Journ. enthielt unterm 7. Januar folgenden Artikel: Wenn eS auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens zu den Seltenheiten gehört, daß ein Rabbiner seinen Gemeindevorstand in Anklagestand versetzt, so verdient ein solches Verhältniß zwischen dem hiesigen Rabbiner SüSkind und seinem Vorstand um so mehr öffentliche Erwähnung, weil der Gegenstand deS Streites auch auf christlichem Gebiete noch immer nicht erledigt ist. Ein sonst in keinem Übeln Ruf stehender Israelit hatte sich vor Kurzem erhängt, dem Berneh-